Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Folgen aus Deutsche Staatsang. für Kind im Ausl.? (Gelesen: 1.982 mal)
halfone
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Cheers!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Folgen aus Deutsche Staatsang. für Kind im Ausl.?
04.10.2005 um 21:06:40
 
Hallo,

ich habe mit einer Brasilianerin ein Kind im Alter 5 Jahre. Mein Sohn lebt mit seiner Mutter in Brasilien und ist bis jetzt (nur) Brasilianer. Die Vaterschaft habe ich vor Ort annerkannt. Die Mutter möchte nun die deutsche Staatsbürgerschaft für meinen Sohn beantragen, damit er 'mehr Rechte' in Europa hat. Hintergrund ist, dass sie beabsichtigt in Frankreich zu heiraten.
Aus dem Forum habe er soweit entnommen, dass das Kind Deutscher werden kann, auch ohne mein Zutun. Bisher habe ich ihrer Anfrage nicht sofort zugestimmt, da ich mir nicht über die Konsequenzen (rechtlich, Unterhalt, potentieller Zuzug ihrer Seite auch ohne Heirat) im Klaren bin. Ein Antrag ihrerseits wurde mir über die Botschaft und das Gericht zugetragen, meine Fragestellung konnte dort auch nicht beantwortet werden, so das die Anfrage negativ beschieden wurde. Wir haben gemeinsame Sorge. Gibt es generelle Aussagen zu den Themen oben?

Vielen Dank und Grüsse,
Halfone
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RainMan
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Folgen aus Deutsche Staatsang. für Kind im Aus
Antwort #1 - 04.10.2005 um 22:41:36
 
Unterhalt: Geht grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Unterhaltsberechtigte (Dein Kind) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Also jetzt Brasilien, dann wohl Frankreich. Kann der Unterhaltsberechtigte nach diesem Recht keinen Unterhalt verlangen, ist das Recht des Staates anzuwenden, dem beide gemeinsam angehören (Art. 18 EGBGB). Genauso kommt man zum deutschen Recht, wenn beide Deutsche sind und der Verpflichtete in Deutschland lebt (Art. 18 Abs.5 EGBGB).

Dafür ist es also bedeutsam, ob Ihr beide gemeinsam die deutsche Staatsangehörigkeit habt.

Evtl. hat Dein Kind bereits die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Du es in Brasilien anerkannt hast. § 4 StAG verlangt eine "nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung der Vaterschaft". Ob die Anerkennung in Brasilien diese Voraussetzung erfüllt, weiß ich nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Folgen aus Deutsche Staatsang. für Kind im Ausl.?
Antwort #2 - 04.10.2005 um 23:04:45
 
Zitat:
Aus dem Forum habe er soweit entnommen, dass das Kind Deutscher werden kann, auch ohne mein Zutun.


Hallo!
Wenn du Deutscher bist und die Vaterschaft anerkannt hast, dann ist das Kind bereits deutscher Staatsangehöriger seit seiner Geburt. Voraussetzung dazu ist, wie RainMan richtig sagte, dass die Anerkennung der Vaterschaft nach deutschen Gesetzen wirksam ist. Die deutsche Botschaft vor Ort müsste dazu Auskunft geben können.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Folgen aus Deutsche Staatsang. für Kind im Ausl.?
Antwort #3 - 05.10.2005 um 13:29:06
 
Ich finde Deine Frage etwas merkwürdig. Offensichtlich hast Du ja keine Zweifel, daß es sich tatsächlich um Dein Kind handelt. In Brasilien hast Du die Vaterschaft ja schon anerkannt. Wenn man ein Kind in die Welt setzt erwachsen daraus gewisse gesetzliche und moralische Verpflichtungen. Zum einen bist Du sowieso zum Unterhalt verpflichtet (auch wenn es der Mutter wahrscheinlich derzeit an rechtlichen Möglichkeiten fehlt diese Verpflichtung auch durchzusetzen)  und des weiteren sollte man aufgrund einer moralischen Verpflichtung auch zur Entwicklung des Kindes beitragen und ihm eine möglichst positive Zukunft bereiten, sei es auch nur durch finanzielle Unterstützung. Einem leiblichen Kind die ihm zustehenden Rechte vorzuenthalten weil man selber finanzielle Einbußen fürchtet finde ich -gelinde gesagt- ziemlich arm. explo
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
halfone
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Cheers!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Folgen aus Deutsche Staatsang. für Kind im Ausl.?
Antwort #4 - 05.10.2005 um 21:12:47
 
Hallo,

@ RainMan & Ralf:
Vielen Dank für den Hinweise. Bisher hat die Annerkung nicht ausgereicht, werde dem nochmal nachgehen.

@ brickbat:
Dem Smile (?) entnehme ich eine gewissse Erregung - ist aber nicht nötig, da deine Vermutung bzgl. Unterhalt nicht zutrifft.
Im Allgemeinen ist dieses Forum wohl dazu da, rechtliche Grundlage und sich daraus resultierende Konsequenzen zu diskutieren.
Deutsche und ausländische Rechte unterscheiden sich wohl auch deswegen, weil moralische und sonstige Wertvorstellungen sich unterscheiden. Oder würdest du gerne die Konsequenzen von Gesetzen anderer Nationen mit völlig anderen Wertvorstellungen gerne akzeptieren? Hierüber versuche ich mir ein Bild zu machen.

Grüsse,
Halfone
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema