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Einbürgerung und Ermittlungsverfahren... (Gelesen: 4.097 mal)
Allex
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12.09.2005 um 11:48:15
 
Hallo zusammen,

zuerst kurz die Vorgeschichte, dann die Fragen.

Im Januar 2005 hat meine Frau die Wahre im Wert von unter 10€ in den Korb des Kinderwagens gelegt und... vergessen. Die Peinlichkeit der Folgen lässt sich kaum beschreiben!

Anfang Februar 2005 hat die örtliche Polizeidirektion uns mitgeteilt, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren nach §242,1 StGB läuft und hat auch vorgeschlagen, das Verfahren "vereinfacht zu erledigen" (§153,1 StPO), wenn sie nie vorher einen Konflikt mit dem Gesetz hatte (ist auch der Fall). Dazu musste sie die Stellungnaheme zum Geschehen abgeben und einen Betrag von 25€ überweisen, was wir auch gern gemacht haben. Seitdem fehlt uns die Information über das Verfahren.

Wir haben bereits alles vorbereitet, um die Einbürgerung nach §10 StAG zu beantragen (sind seit mehr als 8 Jahren in BRD), ich weiss aber nicht wie wir mit dem anhängenden Verfahren umgehen sollen. Ich denke, dass auch in dem Fall, wenn das Verfahren nicht eingestellt ist, ist die Strafe höchstwahrscheinlich kleiner, als in §12a StAG beschrieben ist.

Fragen:
- ist das laufende Verfahren im Antrag zu erwähnen?
- kann das Verfahren die Entscheidung beeinflüssen oder sogar zur Ablehnung führen?
- muss das Verfahren für die Einbürgerung beendet/eingestellt sein?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Allex
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Ralf
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Antwort #1 - 12.09.2005 um 12:05:19
 
Zitat:
- ist das laufende Verfahren im Antrag zu erwähnen?

Ja, denn in den üblichen Vordrucken wird ausdrücklich danach gefragt.

Zitat:
- kann das Verfahren die Entscheidung beeinflüssen

Ja, denn ein laufendes Ermittlungsverfahren führt zur Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens, siehe § 12 a Abs. 3 StAG.

Zitat:
oder sogar zur Ablehnung führen?

Nur, sofern es zu einer Verurteilung kommt, die nach § 12 a StAG nicht unbeachtlich ist.

Zitat:
- muss das Verfahren für die Einbürgerung beendet/eingestellt sein?

Wie schon gesagt, das Einbürgerungsverfahren wird ausgesetzt, bis das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren abgeschlossen ist. Der Einbürgerungsantrag kann jederzeit gestellt werden.
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Allex
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Antwort #2 - 12.09.2005 um 13:28:51
 
Vielen Dank, Ralf!

§12a,3 habe ich übersehen. Dann müssen wir zuerst die Staatsanwaltschaft um Auskunft bitten (hoffentlicht wird die Entscheidung davon nicht schlimmer öhm ) und erst danach den Antrag stellen.
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Ralf
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Antwort #3 - 12.09.2005 um 13:44:15
 
Zitat:
Dann müssen wir zuerst die Staatsanwaltschaft um Auskunft bitten


Nö, das macht dann schon die Einbürgerungsbehörde. Aber selbst fragen schadet auch nicht. Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 12.09.2005 um 14:35:03 von Ralf »  

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Antwort #4 - 12.09.2005 um 13:50:27
 
Ok.
Noch eine Frage: wenn das Verfahren nach §153,1 ohne Auflagen eingestellt wird, muss es dann auch in den Antrag?

Danke und MfG
Allex
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Antwort #5 - 12.09.2005 um 14:36:49
 
Ich DEPP!  Smiley
Warum habe ich nicht eher bei der Staatsanwaltschaft nicht gefragt  Fragezeichen
Das Verfahren ist eingestellt. Bleibt nur die Frage: muss das in den Antrag rein oder nicht mehr ???

MfG Allex
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Ralf
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Antwort #6 - 12.09.2005 um 14:56:13
 
Im Antragsformular wird üblicherweise nur nach anhängigen Ermittlungsverfahren gefragt, eingestellte Verfahren müssen daher nicht angegeben werden. Aber selbst wenn es angegeben wird, es bleibt auf jeden Fall folgenlos. Also alles kein Grund zur Sorge.

Zitat:
Das Verfahren ist eingestellt.

Das wird einem von der Staatsanwaltschaft aber üblicherweise schriftlich mitgeteilt.
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Antwort #7 - 12.09.2005 um 15:36:38
 
Danke Ralf, für die Antworten.

Ich habe mich in den letzten Tagen mit dem Thema gezwungenermaßen befasst.
Es gibt §170,2 StPO:

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Das heisst in unserem Fall - nur auf Anfrage.

Danke nochmal und MfG

Allex
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