Hallo zusammen,
zuerst kurz die Vorgeschichte, dann die Fragen.
Im Januar 2005 hat meine Frau die Wahre im Wert von unter 10€ in den Korb des Kinderwagens gelegt und... vergessen. Die Peinlichkeit der Folgen lässt sich kaum beschreiben!
Anfang Februar 2005 hat die örtliche Polizeidirektion uns mitgeteilt, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren nach §242,1 StGB läuft und hat auch vorgeschlagen, das Verfahren "vereinfacht zu erledigen" (§153,1 StPO), wenn sie nie vorher einen Konflikt mit dem Gesetz hatte (ist auch der Fall). Dazu musste sie die Stellungnaheme zum Geschehen abgeben und einen Betrag von 25€ überweisen, was wir auch gern gemacht haben. Seitdem fehlt uns die Information über das Verfahren.
Wir haben bereits alles vorbereitet, um die Einbürgerung nach §10
StAG zu beantragen (sind seit mehr als 8 Jahren in BRD), ich weiss aber nicht wie wir mit dem anhängenden Verfahren umgehen sollen. Ich denke, dass auch in dem Fall, wenn das Verfahren nicht eingestellt ist, ist die Strafe höchstwahrscheinlich kleiner, als in §12a
StAG beschrieben ist.
Fragen:
- ist das laufende Verfahren im Antrag zu erwähnen?
- kann das Verfahren die Entscheidung beeinflüssen oder sogar zur Ablehnung führen?
- muss das Verfahren für die Einbürgerung beendet/eingestellt sein?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Allex