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Doppelte Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.807 mal)
rosi3
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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01.09.2005 um 23:30:35
 
Mein Problem ist folgendes: meine Mutter ist Deutsche und mein Vater Nigerianer, ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Eltern waren nicht verheiratet, mein Vater hat mich aber offiziell als seine Tochter anerkannt. Ich habe gehört, dass Kinder aus binationalen Ehen ausnahmsweise zwei Staatsbürgerschaften haben dürfen, aber da meine Eltern nie geheiratet haben, weiß ich nicht, ob dies so auch auf mich zutrifft. Ich würde gern auch die nigerianische annehmen.

Darüberhinaus würde mich interessieren, da ich vorhabe, in Kürze meinen nigerianischen Freund in Nigeria zu heiraten, welches Recht bei einer solchen Eheschließung zur Anwendung käme (vorausgesetzt, ich dürfte zwei Staatsbürgerschaften haben) - würde unsere Ehe hier in Deutschland automatisch anerkannt wie wenn Ausländer in ihrem Heimatland heiraten (inklusive Namensrecht) oder müßten wir sie anerkennen lassen, wie das bei Heirat einer Deutschen mit einem Nigerianer nötig ist?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 02.09.2005 um 01:45:14
 
Zitat:
ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
....
Ich würde gern auch die nigerianische annehmen.


Entweder hast du bereits beide durch Abstammung, dann ist es eben so, und zwar dauerhaft (es sei denn, das nigerianisch Recht verlangt etwas anderes), oder du willst die andere (nigerianische) Staatsangehörigkeit erst erwerben, dann würdest du dadurch die deutsche StA automatisch verlieren, es sei denn, du bekommst vorher eine Beibehaltungsgenehmigung.

Ob du die nigerianische StA bereits besitzt, kann dir verbindlich nur die zustängige nigerianische Behörde sagen, evt. auch die Botschaft.

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.09.2005 um 07:48:20
 
Zitat:
oder müßten wir sie anerkennen lassen, wie das bei Heirat einer Deutschen mit einem Nigerianer nötig ist?


Die Frage, ob das Prüfungsprozedere bei einer Eheschließung in Nigeria ein anderes wäre, wenn Du auch noch die nigerianiische Staatsangehörigkeit hättest, kann ich klar mit NEIN beantworten.

Die Prüfung findet nicht statt weil einer der Beteiligten deutscher Staatsangehöriger ist, sondern weil das Urkundenwesen in Nigeria dermaßen unzuverlässig ist.

Die Form der Eheschließung ist auch unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu betrachten, sie muß dem Recht am Ort der Eheschließug entsprechen. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung bei deutsch/nigerianischen Doppelstaatern richten sich immer nach dem deutschen Recht, das gleiche gilt für die namensrechtlichen Folgen der Eheschließung.

Bei einer Eheschließung in Deutschland darf diese auch nicht in der nigerianischen Botschaft stattfinden.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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rosi3
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 02.09.2005 um 19:08:05
 
Hallo Ralf , hallo Ronny,

vielen Dank, dass Ihr so schnell geantwortet habt. Eure Antworten haben mir sehr geholfen.

Liebe Grüße, Rosi3
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