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Bosnier will bleiben (Gelesen: 14.961 mal)
Chattenherz
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08.09.2005 um 19:21:58
 
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten zu "Über die Türkei nach Deutschland" !

Je mehr ich lese u. Infos sammele, desto verwirrter werde ich. Es geht um einen bosnischen Bekannten, der mit seiner Frau u. seinem Sohn 1998 nach Deutschland kam. Er ist vor dem Bürgerkrieg in Ex-Jugoslawien zunächst in die Türkei geflohen (wo auch sein Sohn geboren wurde) bevor er hierher kam. Wird das bei Gericht negativ bewertet ? Schließlich war er ja vor dem Bürgerkrieg auch in der Türkei sicher - so gesehen hätte er auch bis zum Ende des Krieges in der Türkei bleiben können.

Z.Zt. ist ein Verfahren (Akte beim Bundesamt) anhängig (letzte Instanz, nach dieser Entscheidung keine Rechtsmittel mehr mgl.) in dem er sich auf seine Traumatisierung berufend auf einen Aufenthaltsstatus (dauerhaft) klagt. Aber ich habe das Gefühl, dass alles total kompliziert ist. Ich weiß noch nicht einmal ob es hier gem. AsylG oder ZuwanderungsG geht.  :nix

Er und seine Frau sind Bosnier (muslimisch). Er hat im Krieg auf der bosnischen Seite gegen die Serben gekämpft, war drei Mal in serbischer Gefangenschaft und ist schließlich desertiert.

Seine Frau hat hier in Deutschland eine feste Arbeitsstelle, das Kind besucht die Grundschule. Alle sprechen ein fast perfektes Deutsch. Er ist seit Beginn diesen Jahres arbeitslos und mittlerweile Hartz IV-Empfänger. Er hat eine Duldung (die jedes halbe Jahr verlängert wird), die ihm nur den Aufenthalt innerhalb seines zuständigen Regierungspräsidiums erlaubt. Seine Arbeitsgenehmigung ist eingeschränkt: im Umkreis seines Wohnortes darf er nicht arbeiten (und wo er arbeiten könnte, darf er sich nicht aufhalten).

Steht einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung seine Arbeitslosigkeit entgegen, auch wenn seine Frau arbeiten geht ?

Seine Eltern und Geschwister leben weiterhin unbehelligt in seinem Heimatort in Bosnien.
Die nächstgrößere Stadt würde Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Patienten bieten - der Zulauf ist halt enorm.

Soweit ich weiss fällt er nicht mehr unter die Stichtagsregelung wonach traumatisierten Bosnieren eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben werden kann sofern sie vor dem 15.12.95 nach Deutschland gekommen sind und seit 01.01.00 in therapeutischer Behandlung sind. Er ist erst seid ca. 2 Jahren in Behandlung und die therap. Sitzungen fanden in großen Abständen statt.

Wie aktuell müssen ärtzliche Atteste u. Gutachten sein, die im Gerichtsverfahren herangezogen werden ? Er hat zwar "Reiseunfähigkeit bescheinigt bekommen, aber das liegt mind. ein 3/4 Jahr zurück. Ausserdem lautete die letzte, aktuelle Diagnose mit der er aus einer psychotherapeut. Klinik entlassen wurde nicht "Posttraumatische Belastungsstörung" (ICD 43.1) sondern auf "schwere depressive Episode aufgrund Extrembelastung" (ICD 32.2)

Inwieweit wird eine Erkrankung dieser Art noch als Abschiebungshindernis gesehen ?
Die zielstaatenbezogenen Abschiebungshindernisse sind ja nach Beendigung des Bürgerkrieges weggefallen. Würde dies eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung rechtfertigen oder nur eine befristete ? Oder würde er zur Ausreise aufgefordert mit dem Verweis auf Behandlungsmöglichkeiten in Bosnien ?

Wie wird das von der Ausländerbehörde u. vor Gericht bewertet ?
Was heißt in diesem Zusammenhang "vollziehbar ausreisefähig" ?
Ist es glaubhaft, wenn er ein Attest auf "Reiseunfähig" hat, aber bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellt, seinen "Bezirk" zwecks Urlaub verlassen zu können ? Wird diese Info an das Bundesamt weitergegeben ?

Noch etwas komplizierter: bei der Beschaffung der Paßersatzpapiere muß wohl etwas schief gelaufen sein. Denn dort steht auf einmal, dass er Serbe ist. (Wie kann denn so was passieren?) Er sagt: "Das haben "die" absichtlich gemacht, weil die genau wissen, dass ich nicht nach Serbien gehe und mich drängen wollen freiwillig nach Bosnien zu gehen"

Ist die nichtgeklärte Staatsangehörigkeit ein Abschiebungshindernis ?
Schließlich ist ja nicht total unklar woher er kommt (Afrika scheidet aus - lächel)- es stellt sich nur die Frage ob Bosnier oder Serbe - wie kann das geklärt werden ?
Serbien hat sich bereit erklärt ihn "zurück zu nehmen" - heißt dass, er kann auch ungeachtet seines Protestes er sei nicht Serbe sondern Bosnier dorthin zur Ausreise aufgefordert/abgeschoben werden ?

Mein Bekannter fürchtet bei einer Rückkehr nach "Jugoslawien" die Todesstrafe, weil er (als Parteimitglied der SDP) desertiert ist. Wiegt dies, zusammengenommen mit den Gefängnisaufenthalten (Folter ?) schwer genug, dass er hier bleiben kann ?
Wurde nicht von diesen Ländern eine Generalamnestie für Deserteure erlassen ?

Inwieweit wird bei einer Entscheidung auf das Kind Rücksicht genommen ?

Er hat den Rat bekommen, eine Deutsche zu heiraten; dieses Thema aber unter einer anderen Rubrik.

Abschließende Frage (auch wenn ich weiß, dass ihr keine Glaskugel vor euch stehen habt): wie stehen seine Chancen ? Sein Anwalt meinte bereits er wolle ihm nicht viel Hoffnung machen. Gibt es Gerichtsentscheidungen in ähnlich (kompliziert) gelagerten Fällen ? :richter

Eure verwirrte und ratlose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 08.09.2005 um 20:11:33
 
Hi,
boah, das sind aber viele Fragen. Ich werde sie nicht konkret
beantworten, macht keinen Sinn, da hier kein Einzelfall "ent-
schieden" werden kann.
Der Grundsatz ist, dass Asylbewerber nicht hier bleiben sollen,
wenn sie nicht als Flüchtling anerkannt werden. Die Fragen
zur Verfolgung aufgrund Desertation etc. werden im Asylver-
fahren geklärt. Ebenso wird im Asylverfahren geklärt, ob ander-
weitige - zielstaatbezogene - Abschiebungshindernisse be-
stehen. Hierzu gehört auch die Frage der Behandelbarkeit von
psychischen Erkrankungen. Das ist ein äußerst kompliziertes
Gebiet. Der Trend in der Rechtssprechung geht dahin, dass
gesagt wird: Man muss sich auf den Standard in der Heimat
verweisen lassen. Man hat keinen Anspruch auf "Heilung" (die
Vermutlich eh nicht möglich ist) im Bundesgebiet. Ggf. wird auch
eine Verschlechterung zugemutet, wenn sie nicht "erheblich"
ist.
Die Frage der Reisefähigkeit steht auf einem anderen Blatt.
Und hier geht die Tendenz dahin, dass ein psychisch Kranker
wohl kaum reiseunfähig sein dürfte. Sollte er es doch sein, dann
hätten wir ein Vollstreckungshindernis, welches durch die ABH
zu berücksichtigen ist.
Die Frage der Staatsangehörigkeit scheint aber wohl geklärt
zu sein? Wenn die serbisch-montenegrinischen Behörden einer
Rückübernahme zugestimmt haben, dann dürfte er auch zu
ihnen "gehören". Aber das kann man aus der Ferne nicht be-
urteilen. Sofern er dort die Todesstrafe befürchtet - oder sonstige
Verfolgung, dann muss er das beim Bundesamt geltend machen,
nicht bei der ABH!

So, das wars erstmal.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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brickbat
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Antwort #2 - 08.09.2005 um 20:50:05
 
öhmBescheidene Frage: ich denke er ist Bosnier? Warum wendet er sich dann nicht an seine Botschaft um seine Staatsangehörigkeit dort zu klären? Vielleicht weil er als Bosnier keine Chance auf Anerkennung hat?
Wenn er sich selber bisher nicht gekümmert hat kann er sich schlecht beschweren wenn die ABH zu einem anderen Ergebnis kommt.
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Antwort #3 - 09.09.2005 um 10:13:14
 
Todesstarfe, Folter usw. ???

An solchen Geschichten/Maerchen glaubt keinen  mehr.

Das Jahr ist 2005 und nicht 1995


Gruesse
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Antwort #4 - 09.09.2005 um 20:34:40
 
Hallo,

nun, je mehr ich drüber nachdenke, desto dubioser erscheint mir die ganze Sache. Natürlich hast du recht mit deiner Frage, aber ich weiß auch nicht, warum er nicht zur Botschaft geht, bzw. ihm dies noch nicht geraten wurde. ich bin zu neu in der Marterie als dass ich die ganzen Wege kenne.

Frage: was meinst du mit "weil er als Bosnier keine Chance auf Anerkennung hat" ?
Meinst du dass Bosnier nicht als Flüchtlinge anerkannt werden oder er nicht als Bosnier anerkannt wird ? Und wenn, warum werden Bosnier nicht anerkannt ?

VG
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Antwort #5 - 11.09.2005 um 15:28:40
 
Zitat:
Hallo,

nun, je mehr ich drüber nachdenke, desto dubioser erscheint mir die ganze Sache. Natürlich hast du recht mit deiner Frage, aber ich weiß auch nicht, warum er nicht zur Botschaft geht, bzw. ihm dies noch nicht geraten wurde. ich bin zu neu in der Marterie als dass ich die ganzen Wege kenne.

Frage: was meinst du mit "weil er als Bosnier keine Chance auf Anerkennung hat" ?
Meinst du dass Bosnier nicht als Flüchtlinge anerkannt werden oder er nicht als Bosnier anerkannt wird ? Und wenn, warum werden Bosnier nicht anerkannt ?

VG
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Ich meinte die Anerkennung als Flüchtling. Welche Art Verfolgung hätte denn ein Bosnier,  der auf bosnischer Seite gegen die Serben gekämpft hat, in Bosnien zu befürchten?
Eben, gar keine! Anders sieht das natürlich für den selben Bosnier in Serbien aus.

Ebenfalls gibt es für einen solchen Bosnier keine Hinderungsgründe, bei der bosnischen Botschaft einen Pass zu beantragen. Damit wäre einerseits eine Abschiebung nach Serb.Mont. verhindert andererseits würde aber einer freiwilligen Ausreise nach Bosnien nichts mehr im Wege stehen.
Ich bin nicht über die aktuelle Erlaßlage für traumatisierte Bosnier informiert, aber um daraufhin ein Bleiberecht zu erwirken müßte ja erstmal ein Nachweis vorliegen, daß er überhaupt Bosnier ist.
Von einem traumatisierten Serben habe ich bisher eigentlich nichts gehört.

Nach meiner bescheidenen Meinung geht es nicht Verfolgung, sondern um eine Möglichkeit hier zu bleiben. Der Flüchtlingsstatus soll nur das Mittel zum Zweck sein, und dafür sieht es m. E. eher schlecht aus.

Wenn er tatsächlich gegen die Serben gekämpft hat, würde ich an seiner Stelle lieber freiwillig nach Bosnien ausreisen als unter Zuhilfenahme eines PEP der serb. Behörden nach Serbien abgeschoben zu werden.
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Antwort #6 - 13.09.2005 um 19:41:32
 
Hallo Brickbat,

vielen Dank für deine Antwort !
Nun es ist so, dass er Parteimitglied war und als solches natürlich bei seiner Rückkehr "Schwierigkeiten" aufgrund seiner Desertation fürchtet.

Fest steht, dass die Stadt, in der er geboren wurde, in Serbien liegt, wo aber die muslimisch-bosniakische Bevölkerungsgruppe die Mehrheit darstellt.

Geht er nicht zur Botschaft, bzw. versucht irgendwie aufzuklären, dass er tatsächlich Bosnier ist, ist das dann ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht ?

Wird es ihm evtl. auch negativ ausgelegt, dass er sich bereits 1 x der Abschiebung entzogen hat, indem er vorübergehend nicht mehr in seiner Wohnung wohnte sondern mit dem Kind quasi jede Nacht im Haus anderer Freunde "campierte" bis Rechtsmittel eingelegt wurden ?

Vg
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Antwort #7 - 13.09.2005 um 20:24:23
 
Zitat:
Geht er nicht zur Botschaft, bzw. versucht irgendwie aufzuklären, dass er tatsächlich Bosnier ist, ist das dann ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht ?


Grundsätzlich schon, allerdings ist es der ABH relativ egal ob er es nachweist oder nicht. Da sie schon im Besitz eines PEP der serbischen Behörden ist werden sie ihn im Fall der Fälle eben dorthin abschieben. Eine Klärung läge also in seinem eigenen Interesse.

Zitat:
Wird es ihm evtl. auch negativ ausgelegt, dass er sich bereits 1 x der Abschiebung entzogen hat, indem er vorübergehend nicht mehr in seiner Wohnung wohnte sondern mit dem Kind quasi jede Nacht im Haus anderer Freunde "campierte" bis Rechtsmittel eingelegt wurden ?


Davon würde ich ausgehen.


Zitat:
Nun es ist so, dass er Parteimitglied war und als solches natürlich bei seiner Rückkehr "Schwierigkeiten" aufgrund seiner Desertation fürchtet


Kann ich nachvollziehen. Aber davon ausgehend daß seine Geschichte stimmt bin ich  nicht sicher, welche Schwierigkeiten ich mehr fürchten würde.
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Antwort #8 - 13.09.2005 um 20:25:46
 
Hallo Mick,

danke auch für deine Antwort.

Soweit ich weiß, hat er keinen Asylantrag gestellt sondern Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, die auf eine Sicherung des Verbleibs in Deutschland gerichtet sind, eingelegt.
Wird die geschilderte Sachlage dann "analog" zum AsylG/AsylVfG entschieden ?

Und könntest du vielleicht noch kurz darauf eingehen, inwieweit bei einer Entscheidung die Belange des Kindes einbezogen werden ?

Vielen Dank im Voraus,
Chattenherz
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Antwort #9 - 13.09.2005 um 20:55:37
 
Nochmal Hallo brickbat,

ja, WENN die Geschichte stimmt !
Ich habe ein etwas ungutes Gefühl im Bauch ... v.a. auch, weil das Thema Heirat anstand, und ich mir einen Kopf mache, dass ich "schuld" bin, wenn, er zurück muss und dann getötet wird, weil ich Nein zur Heirat gesagt habe (und seitdem erst immer weniger und schließlich nix mehr gehört habe  Griesgrämig
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Antwort #10 - 14.09.2005 um 11:17:38
 
öööhhh, wie jetzt? Ich dachte, er hat `ne Ehefrau?? öhm
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Antwort #11 - 15.09.2005 um 10:38:41
 
Als Muslim kann er doch wohl noch eine zweite Frau heiraten.
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Antwort #12 - 15.09.2005 um 11:44:46
 
Zitat:
Als Muslim kann er doch wohl noch eine zweite Frau heiraten


Jo schon klar, in den beiden Freistaaten vielleicht  lachen

Fürn Rest der Republik gilt:

Ned hier :haken

Ned wirksam :haken

Ned beachtlich  :haken

Ned straffrei  :haken



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 15.09.2005 um 21:09:30
 
Zitat:
Ich habe ein etwas ungutes Gefühl im Bauch ... v.a. auch, weil das Thema Heirat anstand, und ich mir einen Kopf mache, dass ich "schuld" bin, wenn, er zurück muss und dann getötet wird, weil ich Nein zur Heirat gesagt habe (und seitdem erst immer weniger und schließlich nix mehr gehört habe  Griesgrämig


Hi,

das glaube ich doch wohl nicht ! Zunge
Du willst ihn heiraten um ihm ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen? Zur Sicherheit keinen
Fehler zu begehen stellst Du hier diese Fragen ?
Findest Du das insgeamt eigentlich so richtig ? Fragezeichen

Bruno
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Antwort #14 - 15.09.2005 um 21:52:16
 
Hmm, naja, ich weiß nicht, der hat doch schon ne Frau.
Inzwischen finde ich den ganzen thread ein wenig merkwürdig, um es mal gelinde auszudrücken. Kam ja dann auch keine Antwort mehr. Vielleicht wollte uns jemand auf die Schippe nehmen, auch mal gelinde ausgedrückt. Trollalarm sozusagen....?Schockiert/Erstaunt
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Antwort #15 - 18.09.2005 um 11:29:13
 
Hallo Brickbat,

öhm   ja, stimmt, er hat eine Ehefrau und er lebt nach wie vor in häulicher Gemeinschaft mit ihr und dem Sohn.

Er wollte sich halt scheiden lassen (Fern- und Papierscheidung; Vollmacht an Bruder und der regelt das dann in Bosnien) und dann heiraten.

Ohne jetzt zu sehr in die Einzelheiten zu gehen, aber ich meinte u.a. , dass es doch den Behörden (Standesamt) auffallen würde, wenn er sich während eines laufenden Verfahrens, welches kurz vor dem Urteilsspruch steht, schnell scheiden läßt und eine Frau heiratet, die er grade mal ein halbes Jahr kennt.
Er sah da nirgendwo ein Problem - jeder hat das Recht zu heiraten ... und überhaupt, dass haben schon Dümmere geschafft ...

Mittlerweile frage ich mich aber, wenn das mit der ungeklärten Staatsbürgerschaft stimmt: von welchem Staat hätte er das Ehefähigkeitszeugnis denn beantragt ?
Ist es für ihn in der genannten Konstellation überhaupt mgl. zu heiraten  Fragezeichen
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Antwort #16 - 18.09.2005 um 11:31:03
 
Hallo,

nur dass es hier keine Mißverständnisse gibt :

Ich will und werde ihn NICHT heiraten.
Ich habe NEIN gesagt.

Trotzdem möchte ich irgendwie helfen und wissen wie seine Karten stehen.

Ich will niemanden auf die Schippe nehmen - Thema ist echt
habe vielmehr das ungute Gefühl, dass selbiges von Seiten meines Bekannten mit mir gemacht wurde. Besser gesagt, Freundschaft, Gutmütigkeit, Hilfsbereitschaft zu seinen Zwecken nutzen wollte - bin ja ganz schön unter Druck geraten (dann muss ich halt sterben, du bist ein Egoist,...)
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Antwort #17 - 18.09.2005 um 12:02:05
 
Zitat:
Hi,

das glaube ich doch wohl nicht ! Zunge
Du willst ihn heiraten um ihm ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen? Zur Sicherheit keinen
Fehler zu begehen stellst Du hier diese Fragen ?
Findest Du das insgeamt eigentlich so richtig ? Fragezeichen

Bruno


Hallo Bruno,

Schockiert/Erstaunt   nein, ich will (und werde) ihn nicht heiraten. Und schon gar nicht stelle ich hier Fragen um keinen Fehler zu begehen.
Die Fragen stelle ich um für mich Klarheit zu kriegen, wie seine Situation (Ausweisung/Abschiebung   Daumen runter  oder Aufenthaltsgenehmigung   Daumen hoch) steht, ob er mir einen Bären aufgebunden hat, mit dem was er alles erzählt hat, aber auch um zu sehen, ob es (LEGAL!) eine Möglichkeit gibt, ihm zu helfen ...

und wenn man Antworten und Hilfe sucht ... suche ich im Internet und bin auf info4alien gestossen.

Chattenherz



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Antwort #18 - 20.09.2005 um 20:17:49
 
Hi,
ein gute Wahl !

Ich rate Dir niemals alles zu glauben. Der Aufenthalt in Deutschland ist für ihn bedroht und da kommen natürlich alle möglichen Sachen auf den Tisch.
Lass Dich nicht unter Druck setzen und frage ihn doch einfach weshalb er in Bosnien
vorzeitig sterben sollte. Diese Frage wird Dir Klarheit verschaffen.
In Bosnien ist nach allem Durcheinander Ex-Jugoslawiens wieder seit geraumer Zeit alles
in Ordnung !

Bruno
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Antwort #19 - 20.09.2005 um 22:53:17
 
Zitat:
Ist es für ihn in der genannten Konstellation überhaupt mgl. zu heiraten 


Ohne Pass und ohne nachgewiesene Staatenlosigkeit, nicht nur behauptete, wird er keinen Erfolg haben beim Standesamt.

In dem Falle würde er einen Pass des Heimatstaates benötigen oder einen Ausweis als Staatenloser im Sinne des Abkommens vom...

Fällt mir grad ned ein. Zwinkernd

Sorry Zwinkernd

grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #20 - 21.09.2005 um 10:41:09
 
Ehrlich gesagt glaube ich, Dein Bekannter hat Dir eine story erzählt um auf keinen Fall Deutschland verlassen zu müssen. Aus welchem Grund ließe man sich denn sonst `schnell´von einer Frau scheiden, mit der man nach wie vor in ehel. LG lebt um eine andere zu heiraten? So etwas nennt man `Scheinehe´.  Laß die Finger davon, er verschaukelt sowohl Dich als auch die Behörden. Wobei er bei letzteren wohl wenig Erfolg zu haben scheint.
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Antwort #21 - 24.09.2005 um 13:40:48
 
Hallo Mick, Bruno, ronny & brickbat,

ihr habt mir mit euren Antworten schon sehr geholfen.

Trotzdem habe ich noch ein
paar Fragen
und wäre dankbar wenn ihr noch kurz darauf eingehen würdet.

Mein Bekannter hat allerdings keinen Asylantrag gestellt sondern Rechtsmittel die auf die Sicherung d. Verbleibs in Deutschland gerichtet sind eingelegt. Seiner Aussage nach wäre es für die örtliche ABH kein Problem, dass er bleibt, aber die Akte wäre halt beim Bundesamt.

Da er, wie ihr richtig sagt, keine Chance auf Anerkennung als Flüchtling hat, beruft er sich auf
a) Posttraumatische Belastungsstörung aufgrund Extrembelastung im Krieg
b) Ungeklärte Staatsangehörigkeit (sagt er ist Bosnier, aber der Richter wollte ihm das nicht glauben,weil aus den Papieren hervorginge, er sei Serbe)
c) Reiseunfähigkeit
d) Integration in Dtl. infolge mehrjährigen Aufenthalts
e) Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit im Zielstaat sowie wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes (Gefahr d. Retraumatisierung) bei Abschiebung

Hier hat mir Mick geholfen, indem er sagte, dass die Tendenz dahingeht, dass man kein Recht auf Heilung im Bundesgebiet hat sondern sich auf den medizinischen Standard u. die Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat verweisen lassen muss.

Desweiteren führt die Zuerkennung einer Posttr. bel.störung regelmäßig nur zur Zuerkennung von Abschiebungshindernissen jedoch nicht zur Vergabe einer Aufenthaltsgenehmigung.
Richtig ??


Im Chat hattet ihr gesagt, wenn bei Gericht rauskommt, dass er Dtl. verlassen muß, wird dies von der ABH umgesetzt. Folgendes ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht richtig klar:

1) mein Bekannter sagt, so lange seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist, kann er nicht ausgewiesen/abgeschoben werden ? Ist das richtig ?
2) Mick sprach von einem Vollstreckungshindernis bei vorliegender Reiseunfähigkeit - d.h. aber dass das Gericht diese bestätigt haben muss, oder ? Oder kann das BAMF/VerwG feststellen, dass es keine Abschiebungshindernisse gibt sich die ABH aber dann vor ein Vollstreckungshindernis gestellt sieht und sehen muß wie sie damit umgeht ? Wie würde es dann weitergehen ?

3) Inwieweit wird auf die Belange des schulpflichtigen Kindes Rücksicht genommen, für das Dtl. die Heimat ist ?


Bruno hatte gefragt, warum mein Bekannter in Bosnien vorzeitig sterben sollte. Ich habe ihm natürlich diese Frage gestellt und er begründete seine Angst damit, dass er a) desertiert ist und dies b) wegen seiner Partei-Mitgleidschaft schwer wiegt. Er meinte, dass zwar offiziell eine Generalamnesty erlassen worden sei, aber Polizei und Behörden sich die "Abtrünnigen" immer noch inoffiziell vorknöpfen würden.

Gleichzeitig kommt bei mir die Frage auf, ob etwas, was er in Bosnien oder Serbien getan habne könnte SO schlimm ist, dass er die (inzw. abgeschaffte) Todesstrafe fürchtet aber in Deutschland dies nicht als Grund für sein Aufenthaltsbegehren anführen kann ?


Wichtig war der Hinweis von brickbat, dass er für die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses aufgrund vorliegender Traumatisierung zunächst ja erst mal nachweisen müßte, dass er Bosnier ist.

Und hier beißt sich m.E. die Katz in den Schwanz und macht ihn m.E. unglaubwürdig:

1) Er behauptet, er ist Bosnier (will sogar Serbien verklagen, weil diese bei der Ausstellung der Papiere bei der Staatsangehörigkeit Serbe eingetragen haben), da dies aber bei Gericht keinen Glauben findet, sei seine Staatsangehörigkeit z.Zt. nicht geklärt und er könne nicht ausgewiesen werden (er hat nichts darüber verlauten lassen, dass er sich um Nachweise seiner bosn. Staatsang. bei der Botschaft o.ä. kümmern will)

dann aber will dieser Mann


2) heiraten und sich zu diesem Zweck zunächst einmal scheiden lassen.
Ich frage Euch: wenn sein Bruder in Bosnien in der Lage ist, alle notwendigen Papiere, die hierfür notwendig sind zu besorgen,

Hallo ? Warum ist es dann nicht möglich seine Staatsangehörigkeit nachzuweisen ???
Das paßt doch nicht zusammen ? Was meint Ihr ?


An dieser Stelle Danke an ronny, der noch während des chats auf die Frage ob Heirat bei nicht geklärter Staatsangehörigkeit möglich ist, geantwortet hat.

Ich kann Euch, was mich betrifft beruhigen: ich werde ihn ganz bestimmt nicht heiraten.
Ich hoffe halt, dass vor  :richter  die RICHTIGE Entscheidung getroffen wird.  Es ist kein schönes Gefühl, das ich für ihn wohl nur Mittel zum Zweck sein sollte.


und jetzt noch was zum Schmunzeln:

Ich hatte mich gestern mit einem Arbeitskollegen zum Mittagessen in der mensa verabredet und mußte wie immer auf ihn warten. In dieser Zeit setzte sich ein "netter Mann" neben mich. Im Gespräch ergab sich, dass er aus Kamerun sei, seit 5 Monaten in Dtl., ganz allein und er sucht Freunde. (jaja)
Ratet mal was ich gemacht habe ? Ich habe mir seine Aufenthaltsgenehmigung (Fiktionsbescheinigung) zeigen lassen  :roll und mich dann höflich verabschiedet.

Viele Grüße von
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Antwort #22 - 24.09.2005 um 21:31:04
 
1. Die Staatsangehörigkeit ist insofern geklärt, als die ABH von den serb. Beh. PEP für ihn bekommen hat. Wenn er behauptet eine andere als die serbische Stang. zu besitzen, muß er das schon nachweisen. Geschrei und Drohungen werden nicht ausreichen.

2. Reiseunfähigkeit verschafft ihm kein Daueraufenthaltsrecht sondern lediglich einen Aufschub für die Dauer der Reiseunfähigkeit.

3. Die Situation der Kinder wird bei der Sachlage allenfalls in der Form berücksichtigt, als die ABH sich u. U. bereit erklärt, bei der Beendigung des Aufenthaltes das Ende des laufenden Schuljahres abzuwarten. Dabei käme es aber auch auf die Kooperationsbereitschaft und Zuverlässigkeit der Eltern an.
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Antwort #23 - 25.09.2005 um 12:15:34
 
Hallo brickbat,

als reiseunfähig gilt er bereits seid ca. 2 Jahren. Gibt es da Grenzen, oder kann man ewig "darauf rumreiten" ?

Viele Grüße
Chattenherz
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brickbat
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Antwort #24 - 25.09.2005 um 22:08:22
 
Reiseunfähigkeit seit 2 Jahren scheint mir leicht unglaubwürdig. Woraufhin ist er denn reiseunfähig? Wenn er nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens im negativen Fall weiterhin auf reiseunfähigkeit plädiert ermöglichst ihm und seiner Familie das allenfalls einen Duldungsstatus, wahrscheinlich ohne die Möglichkeit zu arbeiten.
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Antwort #25 - 05.10.2005 um 08:20:52
 
Hallo brickbat,

die Reiseunfähigkeit, zu der er sagt, er hat diesbezüglich ein Attest, gründet auf seiner Traumatisierung und der Gefahr der Retraumatisierung bei Rückkehr nach Bosnien/Serbien.

Der Zeitraum 2 Jahre  -nun vor 2 Jahren hat er sich in Behandlung begeben.
Zuletzt war er 2 Monate in stationärer Behandlung - aber da hat er keine traumaspezifische Therapie gehabt sondern eine Behandlung wg. Depression.

Es wundert mich eh schon, warum das Verfahren so lange dauert. Bereits nach Pfingsten sollte der Termin für die Hauptverhandlung sein - aber erst danach ist die Akte, die "verschwunden" war, wieder aufgetaucht und der Anwalt beantragte Akteneinsicht und wies auf die Atteste und ärztl. Gutachten hin.
Und seitdem sagt er nur er könne nicht zur Ausreise aufgefordert werden, solange die Staatsbürgerschaft nicht feststeht.

Zum Thema Arbeit: er ist seit Juli d.J. Hartz 4 Empfänger (arbeitslos seit Dez.) - ich weiß nicht, ob er mittlerweile was gefunden hat.
Seine Frau hat durchgehend gearbeitet und erst kürzlich eine Arbeitserlaubnis für 1 Jahr bekommen, damit sie nicht alle 6 Monate zur ABH gehen muss, wg. Verlängerung derselben.

Irgendwas ist hier oberfaul, aber ich kann nichts greifen.

Er hat keine Duldung; jedenfalls habe ich nicht DIESEN Ausweis gesehen sondern dieses grüne "Ding" wo hinten noch eingetragen ist, wo er sich aufhalten darf (Bereich des zuständigen RP) und sein Sohn ist da auch mit aufgeführt.

Hat er es etwa geschafft und das Gericht/die ABH glaubt seiner story ?

VG von Chattenherz
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Antwort #26 - 05.10.2005 um 10:17:29
 
Die Frage ist nicht schwer zu beantworten, nur muss man zwischen Ethnie und Staatsangehörigkeit unterscheiden.
Offensichtlich handelt es sich um einen Staatsbürger aus Serbien und Montenegro, der aus der überwiegend muslimischen Region des Sandzak kommt. Diese Leute bezeichen sich nach dem Krieg selbst teilweise als Bosniaken oder Serben bzw. Montenegriner muslimischen Glauben.
Der Bewohner des Nachbarstaates Bosnien und Herzegowiner sind staatsbürgerlich Bosnier bzw. Herzegowiner. Die drei wesentlichen Ethnien sind Bosniaken, Serben und Kroaten. Ein kleinerer Teil der Bevölkerung, der wegen Vermischung oder anderen Gründen diese religiös orientierte Dreiteilung in Ethnien nicht akzeptiert, bezeichnet sich selbst nur mit dem Oberbegriff Bosnier zw. Herzegowiner.
Ein Bewohner des Sandzaks kann also Bosniak (diese Minderheit überigens auch in Serbien anerkannt), aber nicht Bosnier sein. Dazu müsste er mindestens fünf Jahre im Staat Bosnien und Herzegowina gelebt haben und des Staatsangehörigkeit erworben haben. Die besagte Person hat aber nur im Krieg in Bosnien auf Seiten seiner Glaubensbrüder der Bosniaken gekämpft.In dem damalligen gesetzlosen Zustand wurden Staatsangehörigkeit oft auch einfach wegen des Glaubens und der Armeezugehörigkeit verteilt, so dass der Sandzak-Bewohner möglicherweise zusätzlich einen bosnisch-herzegowinischen Pass besitzt, den er aber den Ausländerbehörden nicht gezeigt hat, da er schlecht behaupten kann, er sei als Moslem in einem Staat, der von Moslems dominiert wird, gefährdet. Dazu hat er offensichtlich den Pass von Serbien und Montenegro vorgelegt. Deshalb hat das Gericht selbstverständlich auch die serbische Staatsangehörigkeit festgestellt. Dass er seine Etnie nicht als Serbe, sondern als Bosniake sieht, ist seine Privatsache und für ein deutsches Gericht irrelevant.
Leider muss man sagen, dass diese Leute ihre Staatsangehörigkeit oft je nach Gelegenheit wie das Unterhemd wechseln.
Im Übrigen bezweifle ich auch irgendeine Gefährdung des Mannes bei der Rückkehr in den serbischen Sandzak, da er dort unter Seinesgleichen, sprich muslimischer Mehrheit,wäre.
Auch das Argument mit der Verfolgung wegen der Parteizugehörigkeit zur SDP (Sandzak Democratic Party) klingt nicht gerade überzeugend, weil eben der Vorsitzende dieser Partei Rasim Ljajic derzeit Minister für Minderheiten in der serbischen Regierung ist.
Die Story stinkt also nach allen Seiten.
Wirtschaftsflüchtlinge haben halt keine Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in Deutschland.
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Antwort #27 - 25.10.2005 um 18:42:51
 
Hallo Riki,

danke für deinen Beitrag - das sind gute Hinweise, die einiges verständlicher machen; so auch die Sache mit den 2 Pässen. Mir gegenüber hat er sehr ausweichend reagiert, als ich ihn fragte, ob er einen Paß hat und letztendlich gesagt, er hätte keinen.
Ich würd' nur zu gern wissen, was bei der Sache rausgekommen ist.

VG
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Antwort #28 - 26.10.2005 um 20:10:11
 
Zudem was der Riki geschrieben hat kann man nichts mehr hinzufügen, perfekte Darstellung der Sachlage vor Ort.

Eine Todesstrafe würde in Serbien abgeschafft - deswegen ist auch diese Aussage für weitere Gewährung des Aufenthalts irrelevant und sachlich falsch:

Zitat:
Mein Bekannter fürchtet bei einer Rückkehr nach "Jugoslawien" die Todesstrafe, weil er (als Parteimitglied der SDP) desertiert ist.


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Marco
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Antwort #29 - 28.11.2005 um 20:49:52
 
Zitat:
Seiner Aussage nach wäre es für die örtliche ABH kein Problem, dass er bleibt, aber die Akte wäre halt beim Bundesamt.


Auch diese Aussage dürfte falsch sein. Wenn die ABH ein PEP für ihn hat und ihn bereits einmal abschieben wollte, dann ist es sehr unwahrscheinlich dass ein Aufenthaltsrecht erhält. Weiter halten Bundesamt und Ausländerbehörde ihre Akten getrennt.

Gruß

Marco
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Antwort #30 - 02.12.2005 um 17:44:24
 
1. Eine postraumatische Belastungstörung kann wegen der gefahr für Leib und leben durch retraumatisierung infolge Abschiebung, aber auch auch wegen fehlender behandlungsmöglichkeiten im herkunftsland ein abschiebehindernis darstellen, das für Bosnier zur einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. III AufenthG auch nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde, ggf. unter behördeninterner Beteiligung des Bundesamtes (§ 72 AufenthG), führen kann.

Berlin beispielsweise hat dazu aktuell eine entsprechende Weisungslage geschaffen:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Weisung-Bosnien-Palaest.pdf
Das setzt aber voraus, dass Staatsangehörigkeit und Herkunftsland klar sind.

Zitat: "Traumatisierte Personen mit bosnischer Staatsangehörigkeit : In Anbetracht der Stellungnahme des BAMF gem. § 72 Abs. 2 AufenthG zu den geringen Behandlungskapazitäten im Herkunftsland wird von einem zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernis für die traumatisierte Person ausgegangen und daher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilt. ...In diese Anwendungsvorgaben werden allerdings die serbisch-montenegrinischen Staatsangehö-rigen nicht einbezogen... Gleiches gilt ... für den ... Personenkreis der traumatisierten bosnisch-serbischen Doppelstaater. Für traumatisierte Kosovaren sind die Behandlungsmöglichkeiten wegen der divergierenden Aussagen in den Lageberichten des Auswärtigen Amtes und des deutschen Verbindungsbüros im Kosovo strittig... "

Siehe dazu auch den Berliner Weisungsordner, Länderteil, Abschnitt "Bosnien" (323 Seiten, pdf 1,9 MB!)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lea/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.p...


2. Die humanitären Kriterien können zu einem Aufenthaltsrecht durch Empfehlung der Härtefallkommisson führen (§ 23a AufenthG), die diesbezügliche Praxis ist in den Bundesländern aber sehr unterschiedlich. Maßgeblich sind in der Regel u.a. ein langjähriger Aufenthalt, die Integration der Kinder, Strafreiheit, und die Möglichkeit, ohne Sozialhilfe zu leben (Arbeitsplatz oder -Zusage).

Die Chancen sind ggf. bei einer Beratungstelle vor Ort bzw. über den Flüchtlingsrat des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen,
Adressen siehe
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php

Überblick über die HFK in den Bundesländern siehe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/HFK_Laenderuebersicht.pdf


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