Hallo Mick, Bruno, ronny & brickbat,
ihr habt mir mit euren Antworten schon sehr geholfen.
Trotzdem habe ich noch ein
paar Fragen
und wäre dankbar wenn ihr noch kurz darauf eingehen würdet.
Mein Bekannter hat allerdings keinen Asylantrag gestellt sondern Rechtsmittel die auf die Sicherung d. Verbleibs in Deutschland gerichtet sind eingelegt. Seiner Aussage nach wäre es für die örtliche
ABH kein Problem, dass er bleibt, aber die Akte wäre halt beim Bundesamt.
Da er, wie ihr richtig sagt, keine Chance auf Anerkennung als Flüchtling hat, beruft er sich auf
a) Posttraumatische Belastungsstörung aufgrund Extrembelastung im Krieg
b) Ungeklärte Staatsangehörigkeit (sagt er ist Bosnier, aber der Richter wollte ihm das nicht glauben,weil aus den Papieren hervorginge, er sei Serbe)
c) Reiseunfähigkeit
d) Integration in Dtl. infolge mehrjährigen Aufenthalts
e) Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit im Zielstaat sowie wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes (Gefahr d. Retraumatisierung) bei Abschiebung
Hier hat mir
Mick geholfen, indem er sagte, dass die Tendenz dahingeht, dass man kein Recht auf Heilung im Bundesgebiet hat sondern sich auf den medizinischen Standard u. die Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat verweisen lassen muss.
Desweiteren führt die Zuerkennung einer Posttr. bel.störung regelmäßig nur zur Zuerkennung von Abschiebungshindernissen jedoch nicht zur Vergabe einer Aufenthaltsgenehmigung.
Richtig ??
Im Chat hattet ihr gesagt, wenn bei Gericht rauskommt, dass er Dtl. verlassen muß, wird dies von der
ABH umgesetzt. Folgendes ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht richtig klar:
1) mein Bekannter sagt, so lange seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist, kann er nicht ausgewiesen/abgeschoben werden ? Ist das richtig ?
2)
Mick sprach von einem Vollstreckungshindernis bei vorliegender Reiseunfähigkeit - d.h. aber dass das Gericht diese bestätigt haben muss, oder ? Oder kann das BAMF/VerwG feststellen, dass es keine Abschiebungshindernisse gibt sich die
ABH aber dann vor ein Vollstreckungshindernis gestellt sieht und sehen muß wie sie damit umgeht ? Wie würde es dann weitergehen ?
3) Inwieweit wird auf die Belange des schulpflichtigen Kindes Rücksicht genommen, für das Dtl. die Heimat ist ?
Bruno hatte gefragt, warum mein Bekannter in Bosnien vorzeitig sterben sollte. Ich habe ihm natürlich diese Frage gestellt und er begründete seine Angst damit, dass er a) desertiert ist und dies b) wegen seiner Partei-Mitgleidschaft schwer wiegt. Er meinte, dass zwar offiziell eine Generalamnesty erlassen worden sei, aber Polizei und Behörden sich die "Abtrünnigen" immer noch inoffiziell vorknöpfen würden.
Gleichzeitig kommt bei mir die Frage auf, ob etwas, was er in Bosnien oder Serbien getan habne könnte SO schlimm ist, dass er die (inzw. abgeschaffte) Todesstrafe fürchtet aber in Deutschland dies nicht als Grund für sein Aufenthaltsbegehren anführen kann ?
Wichtig war der Hinweis von
brickbat, dass er für die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses aufgrund vorliegender Traumatisierung zunächst ja erst mal nachweisen müßte, dass er Bosnier ist.
Und hier beißt sich m.E. die Katz in den Schwanz und macht ihn m.E. unglaubwürdig:
1) Er behauptet, er ist Bosnier (will sogar Serbien verklagen, weil diese bei der Ausstellung der Papiere bei der Staatsangehörigkeit Serbe eingetragen haben), da dies aber bei Gericht keinen Glauben findet, sei seine Staatsangehörigkeit z.Zt. nicht geklärt und er könne nicht ausgewiesen werden (er hat nichts darüber verlauten lassen, dass er sich um Nachweise seiner bosn. Staatsang. bei der Botschaft o.ä. kümmern will)
dann aber will dieser Mann
2) heiraten und sich zu diesem Zweck zunächst einmal scheiden lassen.
Ich frage Euch: wenn sein Bruder in Bosnien in der Lage ist, alle notwendigen Papiere, die hierfür notwendig sind zu besorgen,
Hallo ? Warum ist es dann nicht möglich seine Staatsangehörigkeit nachzuweisen ???
Das paßt doch nicht zusammen ? Was meint Ihr ?
An dieser Stelle Danke an
ronny, der noch während des chats auf die Frage ob Heirat bei nicht geklärter Staatsangehörigkeit möglich ist, geantwortet hat.
Ich kann Euch, was mich betrifft beruhigen: ich werde ihn ganz bestimmt nicht heiraten.
Ich hoffe halt, dass vor :richter die RICHTIGE Entscheidung getroffen wird. Es ist kein schönes Gefühl, das ich für ihn wohl nur Mittel zum Zweck sein sollte.
und jetzt noch was zum Schmunzeln:
Ich hatte mich gestern mit einem Arbeitskollegen zum Mittagessen in der mensa verabredet und mußte wie immer auf ihn warten. In dieser Zeit setzte sich ein "netter Mann" neben mich. Im Gespräch ergab sich, dass er aus Kamerun sei, seit 5 Monaten in Dtl., ganz allein und er sucht Freunde. (jaja)
Ratet mal was ich gemacht habe ? Ich habe mir seine Aufenthaltsgenehmigung (Fiktionsbescheinigung) zeigen lassen :roll und mich dann höflich verabschiedet.
Viele Grüße von
Chattenherz