Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Bosnier will bleiben (Gelesen: 14.959 mal)
Chattenherz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bosnier will bleiben
08.09.2005 um 19:21:58
 
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten zu "Über die Türkei nach Deutschland" !

Je mehr ich lese u. Infos sammele, desto verwirrter werde ich. Es geht um einen bosnischen Bekannten, der mit seiner Frau u. seinem Sohn 1998 nach Deutschland kam. Er ist vor dem Bürgerkrieg in Ex-Jugoslawien zunächst in die Türkei geflohen (wo auch sein Sohn geboren wurde) bevor er hierher kam. Wird das bei Gericht negativ bewertet ? Schließlich war er ja vor dem Bürgerkrieg auch in der Türkei sicher - so gesehen hätte er auch bis zum Ende des Krieges in der Türkei bleiben können.

Z.Zt. ist ein Verfahren (Akte beim Bundesamt) anhängig (letzte Instanz, nach dieser Entscheidung keine Rechtsmittel mehr mgl.) in dem er sich auf seine Traumatisierung berufend auf einen Aufenthaltsstatus (dauerhaft) klagt. Aber ich habe das Gefühl, dass alles total kompliziert ist. Ich weiß noch nicht einmal ob es hier gem. AsylG oder ZuwanderungsG geht.  :nix

Er und seine Frau sind Bosnier (muslimisch). Er hat im Krieg auf der bosnischen Seite gegen die Serben gekämpft, war drei Mal in serbischer Gefangenschaft und ist schließlich desertiert.

Seine Frau hat hier in Deutschland eine feste Arbeitsstelle, das Kind besucht die Grundschule. Alle sprechen ein fast perfektes Deutsch. Er ist seit Beginn diesen Jahres arbeitslos und mittlerweile Hartz IV-Empfänger. Er hat eine Duldung (die jedes halbe Jahr verlängert wird), die ihm nur den Aufenthalt innerhalb seines zuständigen Regierungspräsidiums erlaubt. Seine Arbeitsgenehmigung ist eingeschränkt: im Umkreis seines Wohnortes darf er nicht arbeiten (und wo er arbeiten könnte, darf er sich nicht aufhalten).

Steht einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung seine Arbeitslosigkeit entgegen, auch wenn seine Frau arbeiten geht ?

Seine Eltern und Geschwister leben weiterhin unbehelligt in seinem Heimatort in Bosnien.
Die nächstgrößere Stadt würde Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Patienten bieten - der Zulauf ist halt enorm.

Soweit ich weiss fällt er nicht mehr unter die Stichtagsregelung wonach traumatisierten Bosnieren eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben werden kann sofern sie vor dem 15.12.95 nach Deutschland gekommen sind und seit 01.01.00 in therapeutischer Behandlung sind. Er ist erst seid ca. 2 Jahren in Behandlung und die therap. Sitzungen fanden in großen Abständen statt.

Wie aktuell müssen ärtzliche Atteste u. Gutachten sein, die im Gerichtsverfahren herangezogen werden ? Er hat zwar "Reiseunfähigkeit bescheinigt bekommen, aber das liegt mind. ein 3/4 Jahr zurück. Ausserdem lautete die letzte, aktuelle Diagnose mit der er aus einer psychotherapeut. Klinik entlassen wurde nicht "Posttraumatische Belastungsstörung" (ICD 43.1) sondern auf "schwere depressive Episode aufgrund Extrembelastung" (ICD 32.2)

Inwieweit wird eine Erkrankung dieser Art noch als Abschiebungshindernis gesehen ?
Die zielstaatenbezogenen Abschiebungshindernisse sind ja nach Beendigung des Bürgerkrieges weggefallen. Würde dies eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung rechtfertigen oder nur eine befristete ? Oder würde er zur Ausreise aufgefordert mit dem Verweis auf Behandlungsmöglichkeiten in Bosnien ?

Wie wird das von der Ausländerbehörde u. vor Gericht bewertet ?
Was heißt in diesem Zusammenhang "vollziehbar ausreisefähig" ?
Ist es glaubhaft, wenn er ein Attest auf "Reiseunfähig" hat, aber bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellt, seinen "Bezirk" zwecks Urlaub verlassen zu können ? Wird diese Info an das Bundesamt weitergegeben ?

Noch etwas komplizierter: bei der Beschaffung der Paßersatzpapiere muß wohl etwas schief gelaufen sein. Denn dort steht auf einmal, dass er Serbe ist. (Wie kann denn so was passieren?) Er sagt: "Das haben "die" absichtlich gemacht, weil die genau wissen, dass ich nicht nach Serbien gehe und mich drängen wollen freiwillig nach Bosnien zu gehen"

Ist die nichtgeklärte Staatsangehörigkeit ein Abschiebungshindernis ?
Schließlich ist ja nicht total unklar woher er kommt (Afrika scheidet aus - lächel)- es stellt sich nur die Frage ob Bosnier oder Serbe - wie kann das geklärt werden ?
Serbien hat sich bereit erklärt ihn "zurück zu nehmen" - heißt dass, er kann auch ungeachtet seines Protestes er sei nicht Serbe sondern Bosnier dorthin zur Ausreise aufgefordert/abgeschoben werden ?

Mein Bekannter fürchtet bei einer Rückkehr nach "Jugoslawien" die Todesstrafe, weil er (als Parteimitglied der SDP) desertiert ist. Wiegt dies, zusammengenommen mit den Gefängnisaufenthalten (Folter ?) schwer genug, dass er hier bleiben kann ?
Wurde nicht von diesen Ländern eine Generalamnestie für Deserteure erlassen ?

Inwieweit wird bei einer Entscheidung auf das Kind Rücksicht genommen ?

Er hat den Rat bekommen, eine Deutsche zu heiraten; dieses Thema aber unter einer anderen Rubrik.

Abschließende Frage (auch wenn ich weiß, dass ihr keine Glaskugel vor euch stehen habt): wie stehen seine Chancen ? Sein Anwalt meinte bereits er wolle ihm nicht viel Hoffnung machen. Gibt es Gerichtsentscheidungen in ähnlich (kompliziert) gelagerten Fällen ? :richter

Eure verwirrte und ratlose
Chattenherz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #1 - 08.09.2005 um 20:11:33
 
Hi,
boah, das sind aber viele Fragen. Ich werde sie nicht konkret
beantworten, macht keinen Sinn, da hier kein Einzelfall "ent-
schieden" werden kann.
Der Grundsatz ist, dass Asylbewerber nicht hier bleiben sollen,
wenn sie nicht als Flüchtling anerkannt werden. Die Fragen
zur Verfolgung aufgrund Desertation etc. werden im Asylver-
fahren geklärt. Ebenso wird im Asylverfahren geklärt, ob ander-
weitige - zielstaatbezogene - Abschiebungshindernisse be-
stehen. Hierzu gehört auch die Frage der Behandelbarkeit von
psychischen Erkrankungen. Das ist ein äußerst kompliziertes
Gebiet. Der Trend in der Rechtssprechung geht dahin, dass
gesagt wird: Man muss sich auf den Standard in der Heimat
verweisen lassen. Man hat keinen Anspruch auf "Heilung" (die
Vermutlich eh nicht möglich ist) im Bundesgebiet. Ggf. wird auch
eine Verschlechterung zugemutet, wenn sie nicht "erheblich"
ist.
Die Frage der Reisefähigkeit steht auf einem anderen Blatt.
Und hier geht die Tendenz dahin, dass ein psychisch Kranker
wohl kaum reiseunfähig sein dürfte. Sollte er es doch sein, dann
hätten wir ein Vollstreckungshindernis, welches durch die ABH
zu berücksichtigen ist.
Die Frage der Staatsangehörigkeit scheint aber wohl geklärt
zu sein? Wenn die serbisch-montenegrinischen Behörden einer
Rückübernahme zugestimmt haben, dann dürfte er auch zu
ihnen "gehören". Aber das kann man aus der Ferne nicht be-
urteilen. Sofern er dort die Todesstrafe befürchtet - oder sonstige
Verfolgung, dann muss er das beim Bundesamt geltend machen,
nicht bei der ABH!

So, das wars erstmal.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #2 - 08.09.2005 um 20:50:05
 
öhmBescheidene Frage: ich denke er ist Bosnier? Warum wendet er sich dann nicht an seine Botschaft um seine Staatsangehörigkeit dort zu klären? Vielleicht weil er als Bosnier keine Chance auf Anerkennung hat?
Wenn er sich selber bisher nicht gekümmert hat kann er sich schlecht beschweren wenn die ABH zu einem anderen Ergebnis kommt.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
miramax
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #3 - 09.09.2005 um 10:13:14
 
Todesstarfe, Folter usw. ???

An solchen Geschichten/Maerchen glaubt keinen  mehr.

Das Jahr ist 2005 und nicht 1995


Gruesse
Zum Seitenanfang
  

Gruesse
 
IP gespeichert
 
Chattenherz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #4 - 09.09.2005 um 20:34:40
 
Hallo,

nun, je mehr ich drüber nachdenke, desto dubioser erscheint mir die ganze Sache. Natürlich hast du recht mit deiner Frage, aber ich weiß auch nicht, warum er nicht zur Botschaft geht, bzw. ihm dies noch nicht geraten wurde. ich bin zu neu in der Marterie als dass ich die ganzen Wege kenne.

Frage: was meinst du mit "weil er als Bosnier keine Chance auf Anerkennung hat" ?
Meinst du dass Bosnier nicht als Flüchtlinge anerkannt werden oder er nicht als Bosnier anerkannt wird ? Und wenn, warum werden Bosnier nicht anerkannt ?

VG
Chattenherz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #5 - 11.09.2005 um 15:28:40
 
Zitat:
Hallo,

nun, je mehr ich drüber nachdenke, desto dubioser erscheint mir die ganze Sache. Natürlich hast du recht mit deiner Frage, aber ich weiß auch nicht, warum er nicht zur Botschaft geht, bzw. ihm dies noch nicht geraten wurde. ich bin zu neu in der Marterie als dass ich die ganzen Wege kenne.

Frage: was meinst du mit "weil er als Bosnier keine Chance auf Anerkennung hat" ?
Meinst du dass Bosnier nicht als Flüchtlinge anerkannt werden oder er nicht als Bosnier anerkannt wird ? Und wenn, warum werden Bosnier nicht anerkannt ?

VG
Chattenherz


Ich meinte die Anerkennung als Flüchtling. Welche Art Verfolgung hätte denn ein Bosnier,  der auf bosnischer Seite gegen die Serben gekämpft hat, in Bosnien zu befürchten?
Eben, gar keine! Anders sieht das natürlich für den selben Bosnier in Serbien aus.

Ebenfalls gibt es für einen solchen Bosnier keine Hinderungsgründe, bei der bosnischen Botschaft einen Pass zu beantragen. Damit wäre einerseits eine Abschiebung nach Serb.Mont. verhindert andererseits würde aber einer freiwilligen Ausreise nach Bosnien nichts mehr im Wege stehen.
Ich bin nicht über die aktuelle Erlaßlage für traumatisierte Bosnier informiert, aber um daraufhin ein Bleiberecht zu erwirken müßte ja erstmal ein Nachweis vorliegen, daß er überhaupt Bosnier ist.
Von einem traumatisierten Serben habe ich bisher eigentlich nichts gehört.

Nach meiner bescheidenen Meinung geht es nicht Verfolgung, sondern um eine Möglichkeit hier zu bleiben. Der Flüchtlingsstatus soll nur das Mittel zum Zweck sein, und dafür sieht es m. E. eher schlecht aus.

Wenn er tatsächlich gegen die Serben gekämpft hat, würde ich an seiner Stelle lieber freiwillig nach Bosnien ausreisen als unter Zuhilfenahme eines PEP der serb. Behörden nach Serbien abgeschoben zu werden.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Chattenherz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #6 - 13.09.2005 um 19:41:32
 
Hallo Brickbat,

vielen Dank für deine Antwort !
Nun es ist so, dass er Parteimitglied war und als solches natürlich bei seiner Rückkehr "Schwierigkeiten" aufgrund seiner Desertation fürchtet.

Fest steht, dass die Stadt, in der er geboren wurde, in Serbien liegt, wo aber die muslimisch-bosniakische Bevölkerungsgruppe die Mehrheit darstellt.

Geht er nicht zur Botschaft, bzw. versucht irgendwie aufzuklären, dass er tatsächlich Bosnier ist, ist das dann ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht ?

Wird es ihm evtl. auch negativ ausgelegt, dass er sich bereits 1 x der Abschiebung entzogen hat, indem er vorübergehend nicht mehr in seiner Wohnung wohnte sondern mit dem Kind quasi jede Nacht im Haus anderer Freunde "campierte" bis Rechtsmittel eingelegt wurden ?

Vg
Chattenherz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #7 - 13.09.2005 um 20:24:23
 
Zitat:
Geht er nicht zur Botschaft, bzw. versucht irgendwie aufzuklären, dass er tatsächlich Bosnier ist, ist das dann ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht ?


Grundsätzlich schon, allerdings ist es der ABH relativ egal ob er es nachweist oder nicht. Da sie schon im Besitz eines PEP der serbischen Behörden ist werden sie ihn im Fall der Fälle eben dorthin abschieben. Eine Klärung läge also in seinem eigenen Interesse.

Zitat:
Wird es ihm evtl. auch negativ ausgelegt, dass er sich bereits 1 x der Abschiebung entzogen hat, indem er vorübergehend nicht mehr in seiner Wohnung wohnte sondern mit dem Kind quasi jede Nacht im Haus anderer Freunde "campierte" bis Rechtsmittel eingelegt wurden ?


Davon würde ich ausgehen.


Zitat:
Nun es ist so, dass er Parteimitglied war und als solches natürlich bei seiner Rückkehr "Schwierigkeiten" aufgrund seiner Desertation fürchtet


Kann ich nachvollziehen. Aber davon ausgehend daß seine Geschichte stimmt bin ich  nicht sicher, welche Schwierigkeiten ich mehr fürchten würde.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Chattenherz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #8 - 13.09.2005 um 20:25:46
 
Hallo Mick,

danke auch für deine Antwort.

Soweit ich weiß, hat er keinen Asylantrag gestellt sondern Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, die auf eine Sicherung des Verbleibs in Deutschland gerichtet sind, eingelegt.
Wird die geschilderte Sachlage dann "analog" zum AsylG/AsylVfG entschieden ?

Und könntest du vielleicht noch kurz darauf eingehen, inwieweit bei einer Entscheidung die Belange des Kindes einbezogen werden ?

Vielen Dank im Voraus,
Chattenherz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chattenherz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #9 - 13.09.2005 um 20:55:37
 
Nochmal Hallo brickbat,

ja, WENN die Geschichte stimmt !
Ich habe ein etwas ungutes Gefühl im Bauch ... v.a. auch, weil das Thema Heirat anstand, und ich mir einen Kopf mache, dass ich "schuld" bin, wenn, er zurück muss und dann getötet wird, weil ich Nein zur Heirat gesagt habe (und seitdem erst immer weniger und schließlich nix mehr gehört habe  Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #10 - 14.09.2005 um 11:17:38
 
öööhhh, wie jetzt? Ich dachte, er hat `ne Ehefrau?? öhm
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #11 - 15.09.2005 um 10:38:41
 
Als Muslim kann er doch wohl noch eine zweite Frau heiraten.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #12 - 15.09.2005 um 11:44:46
 
Zitat:
Als Muslim kann er doch wohl noch eine zweite Frau heiraten


Jo schon klar, in den beiden Freistaaten vielleicht  lachen

Fürn Rest der Republik gilt:

Ned hier :haken

Ned wirksam :haken

Ned beachtlich  :haken

Ned straffrei  :haken



Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #13 - 15.09.2005 um 21:09:30
 
Zitat:
Ich habe ein etwas ungutes Gefühl im Bauch ... v.a. auch, weil das Thema Heirat anstand, und ich mir einen Kopf mache, dass ich "schuld" bin, wenn, er zurück muss und dann getötet wird, weil ich Nein zur Heirat gesagt habe (und seitdem erst immer weniger und schließlich nix mehr gehört habe  Griesgrämig


Hi,

das glaube ich doch wohl nicht ! Zunge
Du willst ihn heiraten um ihm ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen? Zur Sicherheit keinen
Fehler zu begehen stellst Du hier diese Fragen ?
Findest Du das insgeamt eigentlich so richtig ? Fragezeichen

Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnier will bleiben
Antwort #14 - 15.09.2005 um 21:52:16
 
Hmm, naja, ich weiß nicht, der hat doch schon ne Frau.
Inzwischen finde ich den ganzen thread ein wenig merkwürdig, um es mal gelinde auszudrücken. Kam ja dann auch keine Antwort mehr. Vielleicht wollte uns jemand auf die Schippe nehmen, auch mal gelinde ausgedrückt. Trollalarm sozusagen....?Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema