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Bosnier will bleiben (Gelesen: 14.960 mal)
Chattenherz
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Antwort #15 - 18.09.2005 um 11:29:13
 
Hallo Brickbat,

öhm   ja, stimmt, er hat eine Ehefrau und er lebt nach wie vor in häulicher Gemeinschaft mit ihr und dem Sohn.

Er wollte sich halt scheiden lassen (Fern- und Papierscheidung; Vollmacht an Bruder und der regelt das dann in Bosnien) und dann heiraten.

Ohne jetzt zu sehr in die Einzelheiten zu gehen, aber ich meinte u.a. , dass es doch den Behörden (Standesamt) auffallen würde, wenn er sich während eines laufenden Verfahrens, welches kurz vor dem Urteilsspruch steht, schnell scheiden läßt und eine Frau heiratet, die er grade mal ein halbes Jahr kennt.
Er sah da nirgendwo ein Problem - jeder hat das Recht zu heiraten ... und überhaupt, dass haben schon Dümmere geschafft ...

Mittlerweile frage ich mich aber, wenn das mit der ungeklärten Staatsbürgerschaft stimmt: von welchem Staat hätte er das Ehefähigkeitszeugnis denn beantragt ?
Ist es für ihn in der genannten Konstellation überhaupt mgl. zu heiraten  Fragezeichen
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Chattenherz
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Antwort #16 - 18.09.2005 um 11:31:03
 
Hallo,

nur dass es hier keine Mißverständnisse gibt :

Ich will und werde ihn NICHT heiraten.
Ich habe NEIN gesagt.

Trotzdem möchte ich irgendwie helfen und wissen wie seine Karten stehen.

Ich will niemanden auf die Schippe nehmen - Thema ist echt
habe vielmehr das ungute Gefühl, dass selbiges von Seiten meines Bekannten mit mir gemacht wurde. Besser gesagt, Freundschaft, Gutmütigkeit, Hilfsbereitschaft zu seinen Zwecken nutzen wollte - bin ja ganz schön unter Druck geraten (dann muss ich halt sterben, du bist ein Egoist,...)
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Chattenherz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #17 - 18.09.2005 um 12:02:05
 
Zitat:
Hi,

das glaube ich doch wohl nicht ! Zunge
Du willst ihn heiraten um ihm ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen? Zur Sicherheit keinen
Fehler zu begehen stellst Du hier diese Fragen ?
Findest Du das insgeamt eigentlich so richtig ? Fragezeichen

Bruno


Hallo Bruno,

Schockiert/Erstaunt   nein, ich will (und werde) ihn nicht heiraten. Und schon gar nicht stelle ich hier Fragen um keinen Fehler zu begehen.
Die Fragen stelle ich um für mich Klarheit zu kriegen, wie seine Situation (Ausweisung/Abschiebung   Daumen runter  oder Aufenthaltsgenehmigung   Daumen hoch) steht, ob er mir einen Bären aufgebunden hat, mit dem was er alles erzählt hat, aber auch um zu sehen, ob es (LEGAL!) eine Möglichkeit gibt, ihm zu helfen ...

und wenn man Antworten und Hilfe sucht ... suche ich im Internet und bin auf info4alien gestossen.

Chattenherz



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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 20.09.2005 um 20:17:49
 
Hi,
ein gute Wahl !

Ich rate Dir niemals alles zu glauben. Der Aufenthalt in Deutschland ist für ihn bedroht und da kommen natürlich alle möglichen Sachen auf den Tisch.
Lass Dich nicht unter Druck setzen und frage ihn doch einfach weshalb er in Bosnien
vorzeitig sterben sollte. Diese Frage wird Dir Klarheit verschaffen.
In Bosnien ist nach allem Durcheinander Ex-Jugoslawiens wieder seit geraumer Zeit alles
in Ordnung !

Bruno
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #19 - 20.09.2005 um 22:53:17
 
Zitat:
Ist es für ihn in der genannten Konstellation überhaupt mgl. zu heiraten 


Ohne Pass und ohne nachgewiesene Staatenlosigkeit, nicht nur behauptete, wird er keinen Erfolg haben beim Standesamt.

In dem Falle würde er einen Pass des Heimatstaates benötigen oder einen Ausweis als Staatenloser im Sinne des Abkommens vom...

Fällt mir grad ned ein. Zwinkernd

Sorry Zwinkernd

grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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brickbat
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Antwort #20 - 21.09.2005 um 10:41:09
 
Ehrlich gesagt glaube ich, Dein Bekannter hat Dir eine story erzählt um auf keinen Fall Deutschland verlassen zu müssen. Aus welchem Grund ließe man sich denn sonst `schnell´von einer Frau scheiden, mit der man nach wie vor in ehel. LG lebt um eine andere zu heiraten? So etwas nennt man `Scheinehe´.  Laß die Finger davon, er verschaukelt sowohl Dich als auch die Behörden. Wobei er bei letzteren wohl wenig Erfolg zu haben scheint.
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Chattenherz
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Antwort #21 - 24.09.2005 um 13:40:48
 
Hallo Mick, Bruno, ronny & brickbat,

ihr habt mir mit euren Antworten schon sehr geholfen.

Trotzdem habe ich noch ein
paar Fragen
und wäre dankbar wenn ihr noch kurz darauf eingehen würdet.

Mein Bekannter hat allerdings keinen Asylantrag gestellt sondern Rechtsmittel die auf die Sicherung d. Verbleibs in Deutschland gerichtet sind eingelegt. Seiner Aussage nach wäre es für die örtliche ABH kein Problem, dass er bleibt, aber die Akte wäre halt beim Bundesamt.

Da er, wie ihr richtig sagt, keine Chance auf Anerkennung als Flüchtling hat, beruft er sich auf
a) Posttraumatische Belastungsstörung aufgrund Extrembelastung im Krieg
b) Ungeklärte Staatsangehörigkeit (sagt er ist Bosnier, aber der Richter wollte ihm das nicht glauben,weil aus den Papieren hervorginge, er sei Serbe)
c) Reiseunfähigkeit
d) Integration in Dtl. infolge mehrjährigen Aufenthalts
e) Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit im Zielstaat sowie wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes (Gefahr d. Retraumatisierung) bei Abschiebung

Hier hat mir Mick geholfen, indem er sagte, dass die Tendenz dahingeht, dass man kein Recht auf Heilung im Bundesgebiet hat sondern sich auf den medizinischen Standard u. die Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat verweisen lassen muss.

Desweiteren führt die Zuerkennung einer Posttr. bel.störung regelmäßig nur zur Zuerkennung von Abschiebungshindernissen jedoch nicht zur Vergabe einer Aufenthaltsgenehmigung.
Richtig ??


Im Chat hattet ihr gesagt, wenn bei Gericht rauskommt, dass er Dtl. verlassen muß, wird dies von der ABH umgesetzt. Folgendes ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht richtig klar:

1) mein Bekannter sagt, so lange seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist, kann er nicht ausgewiesen/abgeschoben werden ? Ist das richtig ?
2) Mick sprach von einem Vollstreckungshindernis bei vorliegender Reiseunfähigkeit - d.h. aber dass das Gericht diese bestätigt haben muss, oder ? Oder kann das BAMF/VerwG feststellen, dass es keine Abschiebungshindernisse gibt sich die ABH aber dann vor ein Vollstreckungshindernis gestellt sieht und sehen muß wie sie damit umgeht ? Wie würde es dann weitergehen ?

3) Inwieweit wird auf die Belange des schulpflichtigen Kindes Rücksicht genommen, für das Dtl. die Heimat ist ?


Bruno hatte gefragt, warum mein Bekannter in Bosnien vorzeitig sterben sollte. Ich habe ihm natürlich diese Frage gestellt und er begründete seine Angst damit, dass er a) desertiert ist und dies b) wegen seiner Partei-Mitgleidschaft schwer wiegt. Er meinte, dass zwar offiziell eine Generalamnesty erlassen worden sei, aber Polizei und Behörden sich die "Abtrünnigen" immer noch inoffiziell vorknöpfen würden.

Gleichzeitig kommt bei mir die Frage auf, ob etwas, was er in Bosnien oder Serbien getan habne könnte SO schlimm ist, dass er die (inzw. abgeschaffte) Todesstrafe fürchtet aber in Deutschland dies nicht als Grund für sein Aufenthaltsbegehren anführen kann ?


Wichtig war der Hinweis von brickbat, dass er für die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses aufgrund vorliegender Traumatisierung zunächst ja erst mal nachweisen müßte, dass er Bosnier ist.

Und hier beißt sich m.E. die Katz in den Schwanz und macht ihn m.E. unglaubwürdig:

1) Er behauptet, er ist Bosnier (will sogar Serbien verklagen, weil diese bei der Ausstellung der Papiere bei der Staatsangehörigkeit Serbe eingetragen haben), da dies aber bei Gericht keinen Glauben findet, sei seine Staatsangehörigkeit z.Zt. nicht geklärt und er könne nicht ausgewiesen werden (er hat nichts darüber verlauten lassen, dass er sich um Nachweise seiner bosn. Staatsang. bei der Botschaft o.ä. kümmern will)

dann aber will dieser Mann


2) heiraten und sich zu diesem Zweck zunächst einmal scheiden lassen.
Ich frage Euch: wenn sein Bruder in Bosnien in der Lage ist, alle notwendigen Papiere, die hierfür notwendig sind zu besorgen,

Hallo ? Warum ist es dann nicht möglich seine Staatsangehörigkeit nachzuweisen ???
Das paßt doch nicht zusammen ? Was meint Ihr ?


An dieser Stelle Danke an ronny, der noch während des chats auf die Frage ob Heirat bei nicht geklärter Staatsangehörigkeit möglich ist, geantwortet hat.

Ich kann Euch, was mich betrifft beruhigen: ich werde ihn ganz bestimmt nicht heiraten.
Ich hoffe halt, dass vor  :richter  die RICHTIGE Entscheidung getroffen wird.  Es ist kein schönes Gefühl, das ich für ihn wohl nur Mittel zum Zweck sein sollte.


und jetzt noch was zum Schmunzeln:

Ich hatte mich gestern mit einem Arbeitskollegen zum Mittagessen in der mensa verabredet und mußte wie immer auf ihn warten. In dieser Zeit setzte sich ein "netter Mann" neben mich. Im Gespräch ergab sich, dass er aus Kamerun sei, seit 5 Monaten in Dtl., ganz allein und er sucht Freunde. (jaja)
Ratet mal was ich gemacht habe ? Ich habe mir seine Aufenthaltsgenehmigung (Fiktionsbescheinigung) zeigen lassen  :roll und mich dann höflich verabschiedet.

Viele Grüße von
Chattenherz


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brickbat
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Antwort #22 - 24.09.2005 um 21:31:04
 
1. Die Staatsangehörigkeit ist insofern geklärt, als die ABH von den serb. Beh. PEP für ihn bekommen hat. Wenn er behauptet eine andere als die serbische Stang. zu besitzen, muß er das schon nachweisen. Geschrei und Drohungen werden nicht ausreichen.

2. Reiseunfähigkeit verschafft ihm kein Daueraufenthaltsrecht sondern lediglich einen Aufschub für die Dauer der Reiseunfähigkeit.

3. Die Situation der Kinder wird bei der Sachlage allenfalls in der Form berücksichtigt, als die ABH sich u. U. bereit erklärt, bei der Beendigung des Aufenthaltes das Ende des laufenden Schuljahres abzuwarten. Dabei käme es aber auch auf die Kooperationsbereitschaft und Zuverlässigkeit der Eltern an.
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Antwort #23 - 25.09.2005 um 12:15:34
 
Hallo brickbat,

als reiseunfähig gilt er bereits seid ca. 2 Jahren. Gibt es da Grenzen, oder kann man ewig "darauf rumreiten" ?

Viele Grüße
Chattenherz
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Antwort #24 - 25.09.2005 um 22:08:22
 
Reiseunfähigkeit seit 2 Jahren scheint mir leicht unglaubwürdig. Woraufhin ist er denn reiseunfähig? Wenn er nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens im negativen Fall weiterhin auf reiseunfähigkeit plädiert ermöglichst ihm und seiner Familie das allenfalls einen Duldungsstatus, wahrscheinlich ohne die Möglichkeit zu arbeiten.
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Antwort #25 - 05.10.2005 um 08:20:52
 
Hallo brickbat,

die Reiseunfähigkeit, zu der er sagt, er hat diesbezüglich ein Attest, gründet auf seiner Traumatisierung und der Gefahr der Retraumatisierung bei Rückkehr nach Bosnien/Serbien.

Der Zeitraum 2 Jahre  -nun vor 2 Jahren hat er sich in Behandlung begeben.
Zuletzt war er 2 Monate in stationärer Behandlung - aber da hat er keine traumaspezifische Therapie gehabt sondern eine Behandlung wg. Depression.

Es wundert mich eh schon, warum das Verfahren so lange dauert. Bereits nach Pfingsten sollte der Termin für die Hauptverhandlung sein - aber erst danach ist die Akte, die "verschwunden" war, wieder aufgetaucht und der Anwalt beantragte Akteneinsicht und wies auf die Atteste und ärztl. Gutachten hin.
Und seitdem sagt er nur er könne nicht zur Ausreise aufgefordert werden, solange die Staatsbürgerschaft nicht feststeht.

Zum Thema Arbeit: er ist seit Juli d.J. Hartz 4 Empfänger (arbeitslos seit Dez.) - ich weiß nicht, ob er mittlerweile was gefunden hat.
Seine Frau hat durchgehend gearbeitet und erst kürzlich eine Arbeitserlaubnis für 1 Jahr bekommen, damit sie nicht alle 6 Monate zur ABH gehen muss, wg. Verlängerung derselben.

Irgendwas ist hier oberfaul, aber ich kann nichts greifen.

Er hat keine Duldung; jedenfalls habe ich nicht DIESEN Ausweis gesehen sondern dieses grüne "Ding" wo hinten noch eingetragen ist, wo er sich aufhalten darf (Bereich des zuständigen RP) und sein Sohn ist da auch mit aufgeführt.

Hat er es etwa geschafft und das Gericht/die ABH glaubt seiner story ?

VG von Chattenherz
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Riki
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Antwort #26 - 05.10.2005 um 10:17:29
 
Die Frage ist nicht schwer zu beantworten, nur muss man zwischen Ethnie und Staatsangehörigkeit unterscheiden.
Offensichtlich handelt es sich um einen Staatsbürger aus Serbien und Montenegro, der aus der überwiegend muslimischen Region des Sandzak kommt. Diese Leute bezeichen sich nach dem Krieg selbst teilweise als Bosniaken oder Serben bzw. Montenegriner muslimischen Glauben.
Der Bewohner des Nachbarstaates Bosnien und Herzegowiner sind staatsbürgerlich Bosnier bzw. Herzegowiner. Die drei wesentlichen Ethnien sind Bosniaken, Serben und Kroaten. Ein kleinerer Teil der Bevölkerung, der wegen Vermischung oder anderen Gründen diese religiös orientierte Dreiteilung in Ethnien nicht akzeptiert, bezeichnet sich selbst nur mit dem Oberbegriff Bosnier zw. Herzegowiner.
Ein Bewohner des Sandzaks kann also Bosniak (diese Minderheit überigens auch in Serbien anerkannt), aber nicht Bosnier sein. Dazu müsste er mindestens fünf Jahre im Staat Bosnien und Herzegowina gelebt haben und des Staatsangehörigkeit erworben haben. Die besagte Person hat aber nur im Krieg in Bosnien auf Seiten seiner Glaubensbrüder der Bosniaken gekämpft.In dem damalligen gesetzlosen Zustand wurden Staatsangehörigkeit oft auch einfach wegen des Glaubens und der Armeezugehörigkeit verteilt, so dass der Sandzak-Bewohner möglicherweise zusätzlich einen bosnisch-herzegowinischen Pass besitzt, den er aber den Ausländerbehörden nicht gezeigt hat, da er schlecht behaupten kann, er sei als Moslem in einem Staat, der von Moslems dominiert wird, gefährdet. Dazu hat er offensichtlich den Pass von Serbien und Montenegro vorgelegt. Deshalb hat das Gericht selbstverständlich auch die serbische Staatsangehörigkeit festgestellt. Dass er seine Etnie nicht als Serbe, sondern als Bosniake sieht, ist seine Privatsache und für ein deutsches Gericht irrelevant.
Leider muss man sagen, dass diese Leute ihre Staatsangehörigkeit oft je nach Gelegenheit wie das Unterhemd wechseln.
Im Übrigen bezweifle ich auch irgendeine Gefährdung des Mannes bei der Rückkehr in den serbischen Sandzak, da er dort unter Seinesgleichen, sprich muslimischer Mehrheit,wäre.
Auch das Argument mit der Verfolgung wegen der Parteizugehörigkeit zur SDP (Sandzak Democratic Party) klingt nicht gerade überzeugend, weil eben der Vorsitzende dieser Partei Rasim Ljajic derzeit Minister für Minderheiten in der serbischen Regierung ist.
Die Story stinkt also nach allen Seiten.
Wirtschaftsflüchtlinge haben halt keine Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in Deutschland.
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Chattenherz
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Antwort #27 - 25.10.2005 um 18:42:51
 
Hallo Riki,

danke für deinen Beitrag - das sind gute Hinweise, die einiges verständlicher machen; so auch die Sache mit den 2 Pässen. Mir gegenüber hat er sehr ausweichend reagiert, als ich ihn fragte, ob er einen Paß hat und letztendlich gesagt, er hätte keinen.
Ich würd' nur zu gern wissen, was bei der Sache rausgekommen ist.

VG
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cedo
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Antwort #28 - 26.10.2005 um 20:10:11
 
Zudem was der Riki geschrieben hat kann man nichts mehr hinzufügen, perfekte Darstellung der Sachlage vor Ort.

Eine Todesstrafe würde in Serbien abgeschafft - deswegen ist auch diese Aussage für weitere Gewährung des Aufenthalts irrelevant und sachlich falsch:

Zitat:
Mein Bekannter fürchtet bei einer Rückkehr nach "Jugoslawien" die Todesstrafe, weil er (als Parteimitglied der SDP) desertiert ist.


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Marco
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Antwort #29 - 28.11.2005 um 20:49:52
 
Zitat:
Seiner Aussage nach wäre es für die örtliche ABH kein Problem, dass er bleibt, aber die Akte wäre halt beim Bundesamt.


Auch diese Aussage dürfte falsch sein. Wenn die ABH ein PEP für ihn hat und ihn bereits einmal abschieben wollte, dann ist es sehr unwahrscheinlich dass ein Aufenthaltsrecht erhält. Weiter halten Bundesamt und Ausländerbehörde ihre Akten getrennt.

Gruß

Marco
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