jetzt haben wir ein Problemfall. Mein Bruder ist Kroate, und ist in Deutschland seit 2001. Am 12.10.2001 hat er Eingangsvisum auf 3 Monate gekriegt, da er einen Deutschen Kind hat.Danach wurde es immer wieder auf 1-2 Jahre verlängert, zuletzt bis zum 17.01.2007 (befristete Aufenthaltstitel). Mittlerweile besitzt er auch eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Und er hat auch festen, bzw. unbefristeten Arbeitsvertrag, d.h. verdient selber für sein Lebensunterhalt. Sein Nettomonatsgehalt liegt zwischen 1800- 2000 €.
Im Juni 2005 hat er geheiratet und seine Frau kommt ebenfalls aus Kroatien, hat bis jetzt auch dort gewohnt. Sie haben in Deutschland geheiratet. Wenn er für sie eine Eingangsvisum beantragen wollte, hat man ihm in unserer Ausländerbehörde gesagt, er soll dies in seiner Heimat Kroatien in deutscher Botschaft holen. Das haben sie auch gemacht, und jetzt kommt die Ablehnung von unserer lokaler
Ausländerbehörde, mit der Begründung- die gesetzliche Voraussetzungen für eine Visumerteilung sind noch nicht gegeben, und die Erteilungsvoraussetzung wird frühestens in November 2006 erfüllt.
Und jetzt meine Frage: welche Voraussetzungen sind nicht gegeben, welche Paragraphe? Und gibt es die Möglichkeit wenigstens für eine Eingangsvisum, oder was ähnliches? Soll man vieleicht eine Verpflichtungserklärung machen? Oder muss sie bis November 2006 in Kroatien, getrennt von Ihrem Ehemann bleiben?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Im Voraus vielen besten Dank.