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Falsche Angaben (Gelesen: 2.128 mal)
konci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Falsche Angaben
07.09.2005 um 16:43:09
 
Guten Tag,

meine Schwester wohnt Seit 13 Jahren in Deutschland und hat zwei Kindern, die hier geboren worden sind, der grosse ist 12 und albanischer staatsbürger und der kurze ist deutscher. Die Geschichte ist wie folgendes:

Als sie hier kam, hat der damaliger Mann für sie falsche Angaben gegeben beim Asylamt oder Ausländeramt, unter falsche Angaben meine ich das  Geburtsdatum (nicht das Geburtsjahr)und den Mädchenname. Möchte dazu hinfügen das der Mann hat alles gemacht für Sie den Pass mit solche angaben ausgestellt bekommen. Seit dem er tot ist (hat sich erhängt im gefängnis), möchte sie jetzt die wahre Identität haben. Sie hat AG unbefristet, kann sie einfach so zum Ausländeramt hingehen und das erzählen oder muss sie vorher einen Anwalt einschalten.

Für jede Anwort bin ich Ihnen dankbar
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 07.09.2005 um 17:02:13
 
Sie müßte ja zuerst mal einen Nachweis über ihre wahre Identität beschaffen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 12.09.2005 um 20:11:07
 
Auf jeden Fall sollte man sich um die richtigen Personalien bekümmern.

Was passiert, kann dabei wohl keiner erahnen. Insoweit es lediglich an den Personalien hängt und die weiteren Voraussetzungen vorhanden sind, dürfte ein Straftatbestand der "mittelbaren Falschbeurkundung" möglicherweise verjährt sein.

Dabei stößt aber auf, dass überhaupt mit falschen Angaben zur Person eingereist werden musste. Für den Fall, dass ein Einreise- oder Aufenthaltsrecht unter richtigen Personalien ausgeschlossen war, könnte es zu erheblichen Problemen kommen. Inwieweit auch ein unrechtmäßig erteilter Aufenthaltstitel Gültigkeit entwickeln kann, möchte ich mich nicht abschließend äußern, aber nach 10 Jahren dürfte wohl auch ein Verwaltungsakt nicht mehr angreifbar sein.

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konci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.09.2005 um 19:30:16
 
Guten Abend, das Problem meiner Schwester ist gelöst worden, Sie hat unter den richtigen Angabe die AG unbefristet.

Vielen Dank für Ihre ratschläge
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