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Hilfe! Was sollen wir tun? (Gelesen: 8.238 mal)
blue
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11.10.2004 um 16:31:10
 
Hallo liebes Forum,

ich finde es toll was ihr hier macht und hoffe das ihr mir auch weiterhelfen könnt, bitte.
Mein Freund ist aus Irak (Kurde) und seit 7 Jahren und 5 Monaten hier. Er hat seit dem eine Aufenthaltsbefugnis, er arbeitet auch in einem unbefristeten  Arbeitsverhältnis im Einzelhandel, hat eine eigene Wohnung. (alles seit 7 Jahren) Ja wir dachten es wär alles "ok". Nun haben wir aber gehört das die Ausländerbehörde bei einigen die Pässe zurückgefordert hat und denen eine Duldung erteilt hat. Er wollte eigentlich die deutsche Staatbürderschaft beantragen aber sein Anwalt hat ihm davon abgeraten weil dann das selbe passieren würde.
Ist es eigentlich nicht so das wenn man mind. 8 Jahre in Dtl. ist  die Möglichkeit auf eine Aufenthaltsgenehmigung hat? Die Aufenthaltsbefugnis fällt doch ab 01.01.2005 weg (soweit ich weiß). Wird er dann nicht auch eine Duldung erhalten um früher oder später in den Irak abgeschoben zu werden? Schließlich ist der Krieg ja offiziel vorbei. Ich kann ihn leider nicht heiraten weil ich seit kurzem im Trennungsjahr bin. Was für Möglichkeiten hat nun? Bitte helft uns. Jeder erzählt was anderes und wir sind total verwirrt. Wir möchten nichts falsches tun. Sollen wir die deutsche Staatbürgerschaft beantragen? Wie sieht das mit der Aufenthaltsgenehmigung aus?

Vielen Dank im Vorraus.
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Mick
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Antwort #1 - 11.10.2004 um 16:39:06
 
Hi blue,

es wäre noch interessant zu wissen, warum er im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist. Rechtsgrundlage? Wirklich schon seit der Einreise, oder war vorher noch ein Asylverfahren anhängig?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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blue
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Antwort #2 - 11.10.2004 um 16:48:25
 
Hi,

die Aufenthaltsbefugnis hat er weil er den Status als Flüchtling hat (d.h. poilitisch verfolgt  wurde) Nun ist Sadam aber weg somit wäre er kein Flüchtling mehr.
Nein vorher hattet er eine Duldung für 3 Monate oder so aber das zählt ja sowieso nicht. Danach hat er die Aufenthaltsbefugnis bekommen und die hat er nun seit 7 Jahren und 5 Monaten.

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Mick
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Antwort #3 - 11.10.2004 um 16:53:45
 
Hallo,
es ist in der Tat so, dass das Bundesamt einige Fälle dahingehend prüft, ob die Anerkennung zu widerrufen ist. Sollte ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden, wird er natürlich darüber informiert und zu der Absicht angehört. Solange keine entsprechende Post da ist: KEINE PANIK
Er wird auch nicht von der Befugnis in die Duldung "fallen" (mit dem neuen Ausländerrecht), die Befugnis gilt als Aufenthaltserlaubnis fort.

Ich würde im Januar eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Sieht von der Sachverhaltsschilderung ja gut aus.
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blue
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Antwort #4 - 11.10.2004 um 17:04:30
 
Ich wollt mich noch bei dir bedanken.
Wir sind nun berughigter und hoffen das wir keine Post bekommen werden. Falls doch meld ich mich wieder.

Liebe Grüße Blue
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Ralf
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Antwort #5 - 12.10.2004 um 10:25:15
 
Zitat:
Ich würde im Januar eine Niederlassungserlaubnis beantragen.


Hallo!
Wenn diese dann erteilt wurde, kann auch die Einbürgerung beantragt werde. In der momentanen Situation - mit A-Befugnis und weniger als 8 Jahren Aufenthalt- ist ohnehin keine Einbürgerung möglich.
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blue
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Antwort #6 - 12.10.2004 um 10:31:58
 
Hallo,

ich hätt da noch ne andere Frage. Ich habe heute gelesen das wirklich alle Flüchtlinge vom Irak zurück müssen.
Die Niederlassungserlaubnis kann man doch erst im Januar 2005 beantragen. Kann mir jemand sagen wie hoch die Chance ist diese zubekommen? Und was ist zu tun wenn er vorher diese Post bekommt vom Bundesamt wo man aufgefordert wird seinen Pass abzugeben weil der Status als Flüchtling nicht mehr besteht? Ich denke nämlich das fast alle vor dem Jahr 2005 so einen Brief erhalten werden. Was wäre dann zu tun?

Vielen Dank für deine Antwort.
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Mick
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Antwort #7 - 12.10.2004 um 18:01:25
 
Zitat:
Hallo,

ich hätt da noch ne andere Frage. Ich habe heute gelesen das wirklich alle Flüchtlinge vom Irak zurück müssen.
Die Niederlassungserlaubnis kann man doch erst im Januar 2005 beantragen. Kann mir jemand sagen wie hoch die Chance ist diese zubekommen? Und was ist zu tun wenn er vorher diese Post bekommt vom Bundesamt wo man aufgefordert wird seinen Pass abzugeben weil der Status als Flüchtling nicht mehr besteht? Ich denke nämlich das fast alle vor dem Jahr 2005 so einen Brief erhalten werden. Was wäre dann zu tun?

Vielen Dank für deine Antwort.


Hi,
die NE gibt es dann, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Dieses kannst Du in den genannten Vorschriften nachlesen.
Sollte ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden, wird die ABH im Wege der Ermessensausübung entscheiden, ob auch die bestehende Aufenthaltsgenehmigung widerrufen wird. Ggf. kann sie diese auch belassen, oder - wenn alles erfüllt wird - eine NE (ab 2005) erteilen. Welche Kriterien "Deine" ABH zu Grunde legt, kann ich natürlich nicht wissen. Es ist auch eine Frage, wann die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden. Nach, oder vor rechtskräftigem Abschluss des Widerrufsverfahrens des Bundesamtes.
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Antwort #8 - 29.12.2004 um 09:25:24
 
Hallo,

es ist zwar schon einige Zeit her aber ich brauch nochmal euren Rat.
Bei einem Bekannten von meinem Freund ist vor einiger Zeit ein Widerrufsverfahren eingeleitet worden, welches für ihn negativ ausgefallen ist. Er hat vor 2 Wochen ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen mit der Aufforderung seinen Pass abzugeben. Ich versteh das nicht. Er hat bisher immer gearbeitet (6 od. 7 Jahre lang) und soweit ich weiß auch sonst nichts zu schulden kommen lassen. Wie auch immer seine A-Befugnis wurde ihm weggenommen und er hat jetzt eine Duldung. Wir haben das jetzt auch schon von anderen gehört und befürchten das das bei meinem Freund auch passieren kann. Sein Anwalt hat zumindest so geredet das es nur noch eine Frage der Zeit ist. Er meinte spätestens wenn mein Freund sein A-Befugnis (ab 2005 befristete Aufenthaltserlaubnis) verlängern lassen will oder eine Niederlassungserlaubnis beantragt wird höchst wahrscheinlich ebenfalls ein Widerrufverfahren gegen ihn eingeleitet und wir sollten uns da wohl keine Hoffnungen machen. Ich will das nicht glauben wie schonmal erwähnt arbeitet mein Freund seit 7 Jahren bei der gleichen Firma hat einen unbefristeten Vertrag, spricht sehr gut Deutsch ist strafrechtlich nicht auffällig usw. Wir sind zu dem Anwalt gegangen um uns Klarheit zuverschaffen nun sind wir frustriert und wissen trotzdem nichts genaues. Der Anwalt sagt wir sollen abwarten.

Jetzt aber mal zu meinen Fragen.  Ist das wirklich möglich von der A-Befugnis in den Duldungsstatus zurückzufallen? Heißt das das man trotz der oben genannten Eigenschaften die mein Freund hat wie Arbeit, Wohnung, gesicherten Lebensunterhalt usw. abgeschoben werden kann? Duldung heißt doch das man früher oder später abgeschoben wird oder?
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Mick
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Antwort #9 - 29.12.2004 um 19:27:54
 
Zitat:
Jetzt aber mal zu meinen Fragen.  Ist das wirklich möglich von der A-Befugnis in den Duldungsstatus zurückzufallen? Heißt das das man trotz der oben genannten Eigenschaften die mein Freund hat wie Arbeit, Wohnung, gesicherten Lebensunterhalt usw. abgeschoben werden kann? Duldung heißt doch das man früher oder später abgeschoben wird oder?


Natürlich ist das möglich. Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung/Verlängerung der Befugnis nicht mehr vorliegen (Widerruf), dann kann sie auch nicht verlängert werden. Nach einer Ablehnung käme der Duldungsstatus in Betracht, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt und - aus welchen Gründen auch immer - eine Abschiebung nicht möglich ist.

Bei dem geschilderten Sachverhalt stellt sich die Frage, warum noch keine unbefristete AE nach § 35 AuslG erteilt werden konnte. Scheinbar wurden da nicht alle Integrationsbedingungen erfüllt?
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Antwort #10 - 03.01.2005 um 07:54:24
 
Hallo Mick,

vielen Dank für deine Antwort und ein Frohes neues Jahr. Ich hatte die letzten tage kein Zugang zum Internet. Naja wie auch immer um deine Frage zu beantworten. Also als er damals (im Jahr 2003) den unbefristeten Aufenthalt beantragen wollte war es noch zu früh da die Dame von der Ausländerbehörde meinte es wäre erst nach 8 Jahren möglich.
Wir wollten gern in dieser Woche zum Ausländeramt gehen um eine NE zu beantragen aber der Anwalt meinte er würde das nicht tun weil das ein Widerrufsverfahren auslösen würde. Stimmt das? Außerdem könnte er sich vorstellen das die Erteilung einer NE nach Antragstellung 1 Jahr dauern wird.Wir wissen auch nicht was wir sonst machen sollen. Kannst du vielleicht was dazu sagen? Wir sind um jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße.
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Feffi
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Antwort #11 - 06.01.2005 um 13:44:16
 
Zitat:
Wir wollten gern in dieser Woche zum Ausländeramt gehen um eine NE zu beantragen aber der Anwalt meinte er würde das nicht tun weil das ein Widerrufsverfahren auslösen würde. Stimmt das? Außerdem könnte er sich vorstellen das die Erteilung einer NE nach Antragstellung 1 Jahr dauern wird.Wir wissen auch nicht was wir sonst machen sollen.


was ich in diesem fall nicht verstehe, ist folgendes:

nach deinen postings zu werten, steht ihr in regem kontakt mit eurem anwalt und dieser kennt euren fall bestens und vollständig.

warum denkst du, dass du im forum eine "bessere" (dir besser gefallende) antwort bekommst, die sich aber auf die wenigen fakten, die du selbst geliefert hast, beruft?

wenn ihr eurem anwalt vertraut und er sich im "ausländergesetz" auskennt, würde ich als sein klient ihm durchaus glauben schenken, warum sollte er euch von etwas abraten, von dem er selbst nicht weiß, wie es ausgeht?

ich meine, euer anwalt kann die situation gut einschätzen und ihr zahlt sicher auch gutes geld um seine meinung zu hören...von daher...sicher, es ist immer gut eine zweite meinung zu hören, aber wie gesagt, die zweite meinung beruht auf den fakten, die du selbst lieferst und frag dich selbst, ob das alle fakten waren, die wichtig sind...

viel glück euch beiden!
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appu
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Antwort #12 - 15.01.2005 um 16:27:04
 
Zitat:
Hallo Mick,

vielen Dank für deine Antwort und ein Frohes neues Jahr. Ich hatte die letzten tage kein Zugang zum Internet. Naja wie auch immer um deine Frage zu beantworten. Also als er damals (im Jahr 2003) den unbefristeten Aufenthalt beantragen wollte war es noch zu früh da die Dame von der Ausländerbehörde meinte es wäre erst nach 8 Jahren möglich.
Wir wollten gern in dieser Woche zum Ausländeramt gehen um eine NE zu beantragen aber der Anwalt meinte er würde das nicht tun weil das ein Widerrufsverfahren auslösen würde. Stimmt das? Außerdem könnte er sich vorstellen das die Erteilung einer NE nach Antragstellung 1 Jahr dauern wird.Wir wissen auch nicht was wir sonst machen sollen. Kannst du vielleicht was dazu sagen? Wir sind um jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße.



Hi,

das ist nur als Rat gemeint, nach deinen Postings und die ganzen Sorgen die Ihr euch macht stelee ich mir die Frage: Warum heiratest Du ihn denn nicht einfach?!?!?
Das wuerde doch alles auf einen Schlag loesen?!?

g
Appuni
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Chun
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Antwort #13 - 16.01.2005 um 18:10:12
 
Zitat:
Ich kann ihn leider nicht heiraten weil ich seit kurzem im Trennungsjahr bin.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 24.08.2005 um 08:31:34
 
Guten Morgen,

mein Freund und ich haben den Tip den Mick uns damals gegeben hat befolgt und eine Niederlassungserlaubnis beantragt.
Gestern  war mein Freund beim Ausländeramt und die zuständige Sachbearbeiterin hat ihm gesagt das er die Niederlassungserlaubnis bekommen hat. Darüber freuen wir uns wirklich sehr und sind total glücklich allerdings sagte sie noch das bevor er die Niederlassungserlaubnis in den Pass bekommt müsste er noch einen Fragebogen beantworten wegen des Antiterrorgesetzes da er aus dem Irak ist.
Da es gestern aber zu spät war meinte die Dame er soll am Donnerstag wieder kommen. Meine Frage ist nun was ist das für ein Fragebogen? Wie läuft das ab? Ích kenn mich leider nicht besonders gut aus daher die Frage.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte. Vielen Dank schonmal.

LG blue
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