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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.353 mal)
Birol654
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.09.2005 um 17:52:20
 
Hallo Leute,

ich bin seid dem 7. Monat 2005 verheiratet mit einer türkin die auch den türkischen staatsbürgerschaft hat. Die hochzeit fand in der türkei statt. Ich bin deutscher staatsbürger. Die anträge in der türkei habe ich schon abgeschlossen inder deutschen botschaft in ankara.
Mein problem ist ich mache gerade eine ausbildung als industriemechaniker habe ein kleines einkommen (600 Euro) und lebe bei meinen eltern (3 zimmer wohnung, rund 75m2). ich muss keine Miete bezahlen.Also mein ganzes geld für mich. Wird die ausländerbehörde mir den visum für meine frau stattgeben wollte ich fragen. bitte helft mir weiter.

Danke!
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 04.09.2005 um 18:40:18
 
Hallo Birol,

als Deutscher hast Du einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung.

Siehe auch:
Aufenthaltsgesetz
und dort § 28 "Familiennachzug zu Deutschen":
Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ... dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
. . .
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 05.09.2005 um 10:34:13
 
... und zwar unabhängig vom Einkommen und der Wohnungsgröße!

Allerdings kann es passieren, daß die ABH in so einem Fall die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr erteilt und die AE nach einem Jahr wieder für ein Jahr verlängert, usw., usw..

Abu
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Birol654
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Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.09.2005 um 17:24:29
 
Danke schön Janna du hast mir wirklich weitergeholfen. Also werden keine probleme für mich enstehen. Habe ich das richtig verstanden?

Danke nochmals. :happy:
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.09.2005 um 20:31:53
 
[quote author=Birol654 link=board=ehe;num=1125849140;start=0#3 date=09/05/05 um 17:24:29]Danke schön Janna du hast mir wirklich weitergeholfen. Also werden keine probleme für mich enstehen. Habe ich das richtig verstanden?
quote]

Hi,

das hast Du richtig verstanden. Rechtsanspruch bedeutet, dass dem Artikel 6 des
Grundgesetzes unmittelbar Rechung getragen wird und es einem Deutschen nicht
aufgrund von monetären Defiziten verwährt bleiben kann mit seiner Ehefrau
im Bundesgebiet zu leben. Verzögerungen bzgl. der Einreise können lediglich
entstehen, wenn der Ehepartner zuvor aus dem Bundesgebiet ausgewiesen oder
abgeschoben wurde. Schockiert/Erstaunt

Gruß
Bruno 8)
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Birol654
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.09.2005 um 17:13:32
 
danke bruno für deine hilfe jetzt bin ich mir bewust. danke an alle die an mich weitergeschriben haben und mich von meiner qual befreit haben.

grin :prosst:
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