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Auch Familienzusammenführung (Gelesen: 1.545 mal)
Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auch Familienzusammenführung
02.09.2005 um 23:18:46
 
Hallo,

ich suche nun schon eine ganze Weile hier im Forum und auch im Gesetzestext und finde aber nicht genau das, was ich suche. Es wird wohl schon wo stehen, aber ich bin wohl blind.  Traurig

Es geht um Folgendes:

Eine gute (deutsche) Bekannte von mir hat kürzlich einen Nigerianer hier in Deutschland geheiratet.
Nun nach fast 2 Wochen wird dieser aufgefordert in sein Land zu reisen und einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.

Die Bekannte sagte das wäre neues Gesetz seit Januar diesen Jahres, dass der Ausländer auch nach der Heirat zurück geschickt werden kann.

Ich verstehe darin den Sinn nicht ganz und erst recht verstehe ich es nicht, weil der ausländische Ehegatte hier schon Arbeit hat. Er muss ausreisen und bei seiner Rückkehr, die ihm ja wohl wieder gestattet wird, steht er als arbeitslos hier.

Kann mich jemand vielleicht zu diesem Gesetzestext führen? Ich möchte das gerne mit eigenen Augen lesen. Oder mich vielleicht anders aufklären?

Danke.

Viele Grüsse Hemi
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 02.09.2005 um 23:57:09
 
Hi Hemi,
ich vermute mal, dass § 39 Aufenthaltsverordnung gemeint ist
*
.
Siehe oben unter "Gesetze".
Ggf. auch § 5 Abs. 2 letzter Satz Aufenthaltsgesetz.

*
Benutz mal die Forensuche mit dem Stichwort "AufenthV".
Am Besten nur das Forum "Ehe und Familie" durchsuchen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.09.2005 um 14:16:40
 
Danke Mick für Deine Hilfe.

Ich habe jetzt auch einges durchgelesen, aber ganz sicher bin ich mir nun immer noch nicht.

Ich verstehe nun, dass er, durch die Ehe mit einer deutschen Frau, einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat. Aber ich kann immer noch nicht beurteilen, ob er nun zur Visumsbeantragung wirklich zurück geschickt werden kann.
Und wie sich dieses "kann" im Gesetzestext begründet, also sprich eine Ermessensentscheidung der Behörde ist oder sich wieder nach anderen Dingen richtet.

Grüsse Hemi
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.09.2005 um 10:05:01
 
Hi Hemi,

Welchen Aufenthaltsstatus hatte der jetzige Ehemann denn vor der Heirat?

Abu
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Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.09.2005 um 22:41:12
 
Er war geduldet, also keinen so wirklichen Titel mehr.  Fragezeichen
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.09.2005 um 19:01:05
 
Dann schau Dir mal konkret § 39 Nr. 5 AufenthV an:

Zitat:
Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
5. seine Abschiebung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt ist und er auf Grund einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes während seines Aufenthalts im Bundesgebiet einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erworben hat.


Diese Regelung ist für die ABh verbindlich...

Abu
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Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.09.2005 um 01:03:10
 
Danke Abu.  Smiley

Das hatte ich im Auge, war mir dann aber nicht sicher.
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