Hallo Yasemin,
wenn Du eingebürgert bist (also sobald Du die Einbürgerungsurkunde abgeholt hast) und dann ein Visum auf Familienzusammenführung stellst, hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass Dein Mann nach D kommt. Auch ohne dass Du eigenes Einkommen hast.
Sobald Dein Mann in D ist, meldet Ihr ihn bei der Meldebehörde an und geht zur Ausländerbehörde, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bei Aufenthaltszweck eintragen: "eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen".
Dein Mann kann sofort arbeiten (mittlerweile wird die Arbeitserlaubnis auch auf der
ABH (= Ausländerbehörde) erteilt, Näheres findest Du hier im Forum unter "Suche".
Wie es mit dem Anspruch auf staatliche Unterstützung aussieht, weiß ich nicht, einfach auch mal hier im Forum suchen. Ansonsten gibt es auch sehr gute Auskünfte bei
Tacheles-Sozialhilfe
Bezüglich Krankenversicherung: Du bist vermutlich noch bei Deinen Eltern versichert? Soweit ich weiß, muss man sich, wenn man verheiratet ist, selbst versichern. Dann könnte Dein Mann im Rahmen der Familienversicherung bei Dir (wenn Du in die gesetzliche
KV gehst) mit versichert werden. Am Besten, Du fragst erst mal bei Deiner Krankenversicherung nach.
Zur Einreise wird Dein Mann aber sowieso eine eigene Krankenversicherung brauchen. Hier kannst Du Dich mal beim
ADAC
oder bei der
Klemmer-Assekuranz
(mit denen habe ich gute Erfahrungen) erkundigen. Andere Leute aus dem Forum haben mal die Provisit empfohlen.
Wenn Dein Mann dann Arbeit hat (und mehr als 400 Euro monatlich verdient), wird er sowieso durch den Arbeitgeber in der gesetzlichen
KV angemeldet werden. Evtl. könntest Du dann bei ihm mit familienversichert werden.
Viele Grüße
Janna