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Wohraumbescheinigung (Gelesen: 3.381 mal)
muffin
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02.09.2005 um 12:46:19
 
Hallo zusammen,

kurz vorm Start ins Wochenende nochmal kurz ne Frage.

Sachverhalt:

Frau lebt in Deutschland, Mann in Bosnien, Familienzusammenführung beantragt bei der Botschaft. Papier sind letzte Woche bei der ABH angekommen. Gestern ruft die Sachbearbeiterin an und verlangt eine Wohnraumbescheinigung obwohl der Mietvertrag vorliegt. (Erklärung das der Ehegatte mit einziehen darf)

Folgendes Problem: Wir müssten jetzt 3 Wochen auf diese Unterschrift warten, weil die Vermieter in Südafrika Giraffen anschauen...grmpf.  Und erst Ende September wiederkommen.

Reicht denn der Mietvertrag nicht aus? Ich meine es sind 3 Zimmer mit 65 qm. Das sollte doch für 2 Personen ausreichend sein...naja.

Ärgerlich aber wahrscheinlich gehts nicht anders.

Oder was meint ihr?

Grüßle euer muffin
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Abu
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Antwort #1 - 02.09.2005 um 13:34:55
 
Zitat:
Gestern ruft die Sachbearbeiterin an und verlangt eine Wohnraumbescheinigung obwohl der Mietvertrag vorliegt. (Erklärung das der Ehegatte mit einziehen darf)

Keine Ahnung was das sein soll. Eine "Erklärung das der Ehegatte mit einziehen darf" dürfte m. E. nicht gefordert werden, da das nicht erlaubnispflichtig ist:
Zitat:
Wer ist nicht Untermieter?
1. Nahe Familienangehörige bzw. Lebenspartner

Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet ein Mieter, so kann also der Ehegatte in die Wohnung miteinziehen, ohne daß der Vermieter gefragt werden müßte.

( http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/mietunt.htm )

Ich würde noch mal mit der ABH sprechen...

Abu
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brickbat
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Antwort #2 - 02.09.2005 um 15:18:23
 
Die Wohnraumbescheinigung dient zur Feststellungen des ausreichenden Wohnraumes. Ich hab schon in einem anderen thread behauptet, allein die Wohnungsgröße ließe darauf keinen Rückschluß zu.
Theoretisch könnte es ja sein, daß der Mietvertrag auf eine Person läuft, tatsächlich aber 6 Leute in der Wohnung wohnen weil es sich um eine WG handelt. Diese zusätzlichen Personen sind aus dem Mietvertrag nicht ersichtlich, müßten in der WG Besch aber eingetragen sein (sofern der Vermieter von ihnen weiß grin)
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muffin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.09.2005 um 17:17:12
 
Vielen Dank für eure Antworten. Aber daran kanns doch jetzt nicht liegen, dass es jetzt noch länger dauert. Also die ABH kann doch nachprüfen ob in dieser besagten Wohnung noch andere Leute gemeldet sind ode sie kommen einfach mal zu Besuch....also das versteh ich echt nicht. Jetzt heißts halt weiter warten warten warten.....

Am montag werde ich mal nachfragen ob diese Bescheinigung wirklich sein muß oder ob man se nachträglich einreichen kann. Daran kanns doch jetzt wirklich nicht mehr hängen....

Euch vielen lieben Dank!
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brickbat
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Antwort #4 - 03.09.2005 um 10:03:31
 
Zitat:
Vielen Dank für eure Antworten. Aber daran kanns doch jetzt nicht liegen, dass es jetzt noch länger dauert. Also die ABH kann doch nachprüfen ob in dieser besagten Wohnung noch andere Leute gemeldet sind ode sie kommen einfach mal zu Besuch....also das versteh ich echt nicht. Jetzt heißts halt weiter warten warten warten.....

Am montag werde ich mal nachfragen ob diese Bescheinigung wirklich sein muß oder ob man se nachträglich einreichen kann. Daran kanns doch jetzt wirklich nicht mehr hängen....

Euch vielen lieben Dank!


Nicht gemeldet sein heißt nicht `nicht dort wohnen´. Wenn der Mietvertrag relativ aktuell ist würde ich es damit nomal versuchen. Nachreichen nützt leider nichts weil das Vorliegen der Voraussetzungen ja vor Erteilung geprüft werden muß und hinterher nichts mehr zurückgenommen werden kann. Viel Erfolg!
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Antwort #5 - 03.09.2005 um 10:49:30
 
Hallo muffin,

Ich gehe mal davon aus das Du die Deutsche Staatsbürgerschaft hast, was soll bei einer FZF zu Deutschen nachgewiesen werden?? Da ist überhaupt nix nachzuweisen, was ist mit § 28  ???
Frag mich echt wieso immer wieder sowas verlangt wird, ist es Fun die Leute unnötig abzunerven?explo
Selbst wenn Du unter ner Brücke wohnen würdest hat das keinen zu interessieren.

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dete
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Antwort #6 - 03.09.2005 um 11:09:31
 
wenn es nur darum geht, wieviele personen in der wohnung gemeldet sind, versuch auf deiner meldebehörde eine haushaltsbescheinigung zu bekommen. auf der sind alle gemeldeten personen aufgeführt. kostet 5 teuros bei uns.
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Antwort #7 - 03.09.2005 um 16:37:50
 
Zitat:
Hallo muffin,

Ich gehe mal davon aus das Du die Deutsche Staatsbürgerschaft hast,
...


Muffins Profil sagt etwas anderes....


Zitat:
wenn es nur darum geht, wieviele personen in der wohnung gemeldet sind, versuch auf deiner meldebehörde eine haushaltsbescheinigung zu bekommen. auf der sind alle gemeldeten personen aufgeführt. kostet 5 teuros bei uns   


Es geht darum, wieviele Personen in der Wohnung wohnen. Nicht gemeldet sein heißt nicht, nicht dort wohnen.
(Sind auf der Haushaltsbesch. nicht nur die Mitglieder des Familienverbunds aufgeführt?)
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Antwort #8 - 03.09.2005 um 16:53:38
 
Sorry, schon klar, mein Fehler, man sollte doch vorher einen Blick ins "Profil" werfen  kopfhau
Dann ist die Vorgehensweise natürlich völlig korrekt, Asche auf mein Haupt,bitte vielmals um  :anbet :anbet

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Antwort #9 - 03.09.2005 um 19:02:14
 
auf unserer haushaltsbescheinigung sind alle gemeldeten personen aufgeführt. weiss ich ,weil das aa bei harz 4- antrag sowas sehen wollten.
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