Tsstsstsstss, da hast Du aber etwas falsch verstanden.
Das Vorliegen eines grundsätzlich zur Verfestigung geeigneten Aufenthaltsrechtes zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehel.
LG ist lt. 31.1.4 die grundlegende Voraussetzung dafür, daß sich das Aufenthaltsrecht überhaupt verselbständigen kann. Wörtlich heißt es da: `In den Anwendungsbereich der Norm gelangen damit nach dem Willen des Gesetzgebers alle Ehegatten, bei denen aufgrund der akzessorischen Verknüpfung zum Aufenthaltsrecht des Stammberechtigten ebenfalls eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive bestand.´
Weiter ist da von der mit der dauerhaftenr Aufenthaltsperspektive verbundenen Eingliederung in die hiesige Gesellschaft, daraus resultierender erheblicher Belastung bei Rückkehr ins Heimatland, schutzwürdiger Belange aufgrund der ursprünglich auf Dauer angelegten Aufenthaltsperspektive blablabla die Rede. Kannst ja selber nochmal genau nachlesen.
Eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive trat aber erst mit Erteilung der
AE zur Familienzusammenführung ein. Wenn vorher kein Anspruch bestand und deshalb der Aufenthaltszweck weiter beim temporären Zweck des Studium belassen wurde, konnte vor Ert. der
AE durchaus nicht davon ausgegangen werden daß ein Aufenthalt aufgrund der ehel.
LG, und damit eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive im BG, überhaupt begründet werden kann. Für diese Zeit liegen also schutzwürdige Belange überhaupt nicht vor ergo kann die Zeit der Bewilligung auch nicht in die zwei Jahre einfließen.
Unter 31.1.2 findet sich zwar der Hinweis, daß es bei der Beurteilung auf die Dauer der ehel.
LG im BG ankommt, dies bezieht sich allerdings auf längerfristige Unterbrechungen der ehel.
LG, die bei der Berechnung der Zeiten abgezogen werden im Gegensatz zu vorübergehenden Unterbrechungen, die außer Betracht bleiben.
Voraussetzung ist aber immer, daß der Aufenthalt auch zum Zweck der Führung einer ehel.
LG gewährt wurde und das ist bei der Bewilligung zu Studienzwecken nun mal zweifellos nicht der Fall.
Sorry, aber wie auch schon im Fall der Erlöschenstatbestände bist Du auch diesmal auf dem Holzweg.