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Rückkehr nach 6 Monaten Ausland (Gelesen: 2.213 mal)
Cornelia
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Beiträge: 9

Serekunda, Gambia
Serekunda
Gambia
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr nach 6 Monaten Ausland
01.09.2005 um 15:19:55
 
Liebes Forum,

zuerst mal, danke, dass es Euch gibt und meine Hochachtung vor Eurem Wissensstand und Eurer Hilfsbereitschaft, Super-Forum. Ihr habt mir schon einmal bei einer persönlichen Frage betreffs doppelter Staatsbürgerschaft geholfen.

Verzeiht mir, dass ich die Suchfunktion nicht benutze, FAQs nicht lese, aber ich lebe in Gambia, habe nur einen 56k Anschluß, es ist Regenzeit, Strom- und Telefonleitungsausfälle sind an der Tagesordnung, ich kann einfach nicht durch die Gegend surfen wie Ihr in Deutschland.

Nun habe ich eine neue Frage, die eine Freundin von mir betrifft. Sie ist mit einem Gambier verheiratet. Er hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 2007, eigentlich sollte er schon die unbefristete haben, aber die wurde ihm nicht gegeben, da er arbeitslos ist. Seit einigen Monaten halten sie sich in Gambia auf, um festzustellen, ob sie hier leben wollen.

Da mir in Erinnerung ist, dass sich ihr Mann nicht länger als 6 Monate im Ausland aufhalten darf, ist die Frage nun, was geschieht, wenn die 6 Monate überschritten sind? Was muß er tun, damit er wieder nach Deutschland kann, sollte sich die Familie entschliessen wieder nach Deutschland zurückzukehren?

Falls Ihr noch mehr Infos braucht, lasst mich das wissen, ich werde meine Freundin fragen.

Vielen Dank schon mal,
Cornelia 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 01.09.2005 um 15:40:26
 
Hallo Cornelia,

falls der Mann nach Ablauf von 6 Monaten Aufenthalt nach D einreist, ist dies eine illegale Einreise, er würde sich danach illegal in D aufhalten.

Wurde der Wohnsitz in D abgemeldet?

Wenn jetzt schon absehbar ist, dass der Aufenthalt in Gambia nur vorübergehender Natur ist, sollte schon vor Ablauf der 6 Monate die Ausländerbehörde bzw. in diesem Fall wohl die Deutsche Botschaft in Gambia kontaktiert und um Verlängerung dieser Frist gebeten werden.

Normalerweise sollte man diese Verlängerung vor Ausreise aus D beantragen, und es besteht wohl auch kein Rechtsanspruch auf Verlängerung.

Wenn der Mann erst nach den 6 Monaten, also nach Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis einreisen möchte, müsste wieder ein Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung gestellt werden. Inwieweit hier erneut sämtliche Urkunden wie zur ersten Familienzusammenführung vorgelegt und geprüft werden müssen und wie lange dann die Familienzusammenführung dauert, kann ich nicht sagen.

Um ganz sicher zu gehen, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht erlischt, wäre es sinnvoll, vor Ablauf der 6 Monate wieder nach D einzureisen und wieder dort einen dauerhaften Wohnsitz zu nehmen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.09.2005 um 15:46:14
 
Zitat:
Verzeiht mir, dass ich die Suchfunktion nicht benutze, FAQs nicht lese, aber ich lebe in Gambia, habe nur einen 56k Anschluß, es ist Regenzeit, Strom- und Telefonleitungsausfälle sind an der Tagesordnung, ich kann einfach nicht durch die Gegend surfen wie Ihr in Deutschland. 


Zitat:
56k Anschluß
cry:

Du Arme, mein Mitleid  Zwinkernd

Zum Erlöschen von Aufenthaltstiteln:

Nach § 51 Abs.1 Ziffer 7 AufenthG siehe hier bei

www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

erlischt die AE spätestens nach sechs Monaten, wenn nicht vorher eine längere Wiedereinreisefrist von der ABH festgelegt wurde. Sie kann auch bereits früher nach der Ziffer 6 erlöschen / erloschen sein.

Deiner Freundin nebst Männe wäre zu raten, mit "seiner" ABH mal Kontakt aufzunehmen, falls keine endgültige Ausreise erfolgte und die sechs Monate noch nicht verstrichen sind.

Ansonsten wäre ein erneutes Einreisevisum für ihn erforderlich, sobald sie ihren Aufenthalt nach Deutschland verlegt und er folgen will.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Cornelia
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Serekunda, Gambia
Serekunda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 01.09.2005 um 18:15:41
 
Liebe Janna, lieber Ronny,

Ihr seid super, habt vielen Dank für Eure Hilfe. Ich habe gerade mit meiner Freundin gesprochen, da wurde einiges nicht gewusst und viel versäumt, leider.

Sie haben sich nicht abgemeldet, da der Aufenthalt ja nur vorübergehend war. Und leider sind die 6 Monate verstrichen, sie sind nun schon 8 Monate hier. Es stellen sich jetzt noch mehr Fragen.

Hat es noch Sinn die ABH zu kontaktieren? Wenn ein neues Einreisevisum fällig ist, muß das wieder im Rahmen einer FZF unter Vorlage aller Dokumente erfolgen?

Da kommt noch einiges auf meine Freundin und deren Mann zu, denn die nächste Botschaft ist in Dakar, Senegal.

@ Ronny. Ich tue mir ja schon selbst leid mit meinen 56k. Manchmal bin ich mit 7,800 bps unterwegs, da wäre fast eine Brieftaube schneller.

Gestern abend saß ich, um meinen Beitrag zu posten, 1 ½ Stunden am PC und wählte mich 24 mal ein, nur um immer wieder rausgeworfen zu werden. Wenn ich Strom habe, kann ich zumindest meinen Beitrag schreiben und den, wenn ich dann endlich im Forum bin, schnell reinkopieren und absenden, bevor die Verbindung wieder abbricht. Heute morgen war meine Telefonleitung komplett tot, nach einem schönen Gewittersturm in der Nacht. Ich bat den Nachbarn mit der Leiter den Telefonmast hochzuklettern und den Draht wieder in die dazugehörige Büchse zu stecken. Hier in Afrika wird man kreativ und erfinderisch was Problemlösungen betrifft.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße aus dem „nassen“ Gambia,
Cornelia
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ronny
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Antwort #4 - 01.09.2005 um 18:28:20
 
Zitat:
Hat es noch Sinn die ABH zu kontaktieren? Wenn ein neues Einreisevisum fällig ist, muß das wieder im Rahmen einer FZF unter Vorlage aller Dokumente erfolgen? 


Hallo Cornelia,

es macht keinen Sinn mehr, die ABH wegen einer Verlängerung zu kkontaktieren, allenfallls um eine Vorabzustimmung zu verabreden.

Es wird ein neues Visumverfahren erforderlich werden, wenn deine Freundin wieder in DE leben will. Gleichzeitige Einreise sollte schon möglich sein.

Den Umfang der Prüfung der Unterlagen kann ich nicht vorhersagen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.09.2005 um 14:30:26
 
Hallo an alle,

ich knüpfe einfach mal an dieses Thema an, weil es in meiner Frage auch um die Rückkehr nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt geht.

Der Fall ist folgender:

Ein kosovo-albanisches Ehepaar ist vor über 6 Monaten in den Kosovo gefahren und hält sich seitdem dort auf. Sie haben sich nicht bei der ABH abgemeldet, da sie Leistungen des Arbeitsamtes beziehen und vom Arbeitsamt auch nicht länger als 3 Wochen Urlaub genehmigt bekommen. Beide haben einen blauen Pass (anerkannte Asylbewerber) und die unbefristete AE.

Können sie einfach so wieder einreisen??? Die ABH weiss nichts von der Ausreise.

Danke vorab für eure Infos.
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ronny
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Antwort #6 - 12.09.2005 um 14:52:57
 
Zitat:
Können sie einfach so wieder einreisen


Boah,

Nein. Im Regelfall ist die NE bzw. die unbefristete AE futsch, desgleichen die Rechtsstellung als Asylberechtigte, weil sie sich länger als sechs Monate ausserhalb des Bundesgebietes aufgehalten haben und ins Heimatland zurükgekehrt sind.

Desgleichen wird ein Verfahren wegen Leistungserschleichung von ALG II im Raum stehen.

Zitat:
Die ABH weiss nichts von der Ausreise.


Auch dann sind die Rechtsfolgen kraft Gesetzes bereits eingetreten.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.09.2005 um 15:01:19
 
Hallo Ronny,

lieben dank für Deine prompte antwort.

Ich finde das ganze auch ziemlich  "boah" und habe nur noch 2 Fragen.

1.) Ist die AE in vorliegendem Fall auch futsch, wenn nie NE bzw. damalige AE vor 10 Jahren erteilt wurde ??

2.) Wenn ja, .. wie könnte man denn da der ABH auf die Sprünge helfen ?  Sie weiss nichts von der Ausreise und wird auch die Einreise nicht mitbekommen.

Danke + gruss


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ronny
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Antwort #8 - 12.09.2005 um 15:10:04
 
Hallo augensternchen,

"boah" war nur ein Ausruf des Erstaunens, ich hab aufgehört mich zu ärgern über sowas. Zwinkernd

Wegen des Erlöschens schau mal in den . Ich bin bei dem Sachverhalt erst mal nicht mehr von einer Sicherstellung des Lebensunterhaltes ausgegangen, das erforderte schon noch eine Prüfung.

Zitat:
Wenn ja, .. wie könnte man denn da der ABH auf die Sprünge helfen ? 


Indem der gesetzestreue Bürger an die vielen Kürzungen im sozialen Bereich denkt und sich sagt, "die Leistungen sollen nur den Berechtigten und Ehrlichen zur Verfügung stehen" und die ABH über den Sachverhalt informiert.?

BTW: Ich will mir gar nicht vorstellen, dass das so folgenlos und unbemerkt bleiben wird.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd 

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Antwort #9 - 12.09.2005 um 15:26:41
 
Danke Ronny  Zwinkernd

Grüsse
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