Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo (Gelesen: 19.185 mal)
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
01.09.2005 um 13:09:32
 
Hallo an alle,

bin heute beim googeln auf die super Seite gestossen und hoffe, dass mir jemand bei unserem Problem helfen kann.

Ich habe meinen Mann im April d. J. im Kosovo geheiratet. Nachdem ich wieder in Deutschland war, habe ich bei meiner Ausländerbehörde vorgesprochen und mittgeteilt, dass ich geheiratet habe und nun eine Familienzusammenführung beantrage. Die (wirklich ausserordentlich nette) Mitarbeiterein belehrte mich eines besseren, dass mein Mann den Antrag in Pristina beim deutschen Verbindungsbüro stellen muss. Sie fragte mich auch gleich, ob mein Mann sich bereits in Deutschland aufgehalten hat. Dies bejahte ich wahrheitsgemäß und sagte ihr auch dass er damals nachdem seine Duldung nicht verlängert wurde in den Kosovo zurückgereist ist. Es kam gar nicht dazu dass er abgeschoben wurde.

Während mein Mann den Antrag in Pristina stellte, hat die meine AB die Akte meines Mannes von der Stadt wo er damals gewohnt hat angefordert und bekommen. Nachdem auch die Fahndungsausschreibung gelöscht wurde, bat man mich zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zur AB. Ich gab die erforderlichen Dokumente (Verdienstbescheinigung, Mietvertrag etc) ab und schickte dann die unterschriebe Verpfl.-Erklärung meinem Mann.  

Die Mitarbeiterin der AB sagte noch, dass sie die Akte von meinem Ex-Mann bräuchte um nachzuschauen warum und vor allen nach welcher Zeit die Ehe geschieden wurde, da mein Ex-Mann damals auch keinen Aufenthaltstitel hatte. Ich verwies auf das Scheidungsurteil, woraus hervorging, dass meine erste Ehe bereits nach 1,5 Jahren geschieden wurde. Damit ist doch bewiesen, dass ich meinen Ex-mann nicht geheiratet habe um ihm einen Aufenthalt zu beschaffen. Trotzdem bestand Sie darauf, dass diese Akte auch noch angefordert wurde. Nachdem dieser Punkt auch geklärt war, sagte Sie mir, dass sie wohl am Ende der Woche das Fax nach Prishtina schickt, damit mein Mann sein Visum endlich abholen kann. Als ich sie am Freitag dann anrief, war sie 1.) nicht gewohnt freundlich und sagte mir 2.) dass mein Mann doch voerst kein Visum bekommt, da etwas in seiner Akte nicht stimmen würde !! Sie sagte mir aber nicht was ! Also sollte mein Mann einen Monat später bei beim Verbindungsbüro ein paar Fragen gestellt bekommen und dies zu klären. Ich war mit dieser Sachlage nicht zufrieden und bin zum Abteilungsleiter der AB gegangen. Obwohl er mir zusagte, dass er schauen wird ob man nicht doch schneller was machen könnte, kam dabei heraus, dass wir jetzt nun beide (!) nach 3 Monaten befragt werden sollen !!

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wir haben wahrheitsgemäß gesagt, dass mein Mann schon vorher in Deutschland war und die Frage der Scheinehe (meine 1. Ehe) ist schwarz auf weiss geklärt !

Was kann ich tun damit es endlich mal voran geht. Ich habe zudem das Problem dass ich unsere zukünftige Wohnung zahlen muss und auch bei meinen Eltern wo ich z. Zt, noch wohne. Soll ich einen Anwalt einschalten ? Wieviel dürfte der kosten ?

Danke für's zulesen

Grüssli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #1 - 01.09.2005 um 13:25:23
 
Hi,

ich hab da noch ein paar Fragen :

Zitat:
Scheinehe (meine 1. Ehe)


1. Was meinst Du damit ?

2. Habt ihr im Kosovo ein Ehefähigkeitszeugnis für Dich vorlegen müssen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #2 - 01.09.2005 um 13:38:10
 
Hi Ronny,

1.) Mit "Scheinehe" meine ich, dass die Mitarbeiterin meiner wohl AB davon ausgegangen ist, dass ich meine erste Ehe geschlossen habe um meinem ex-mann einen Aufenthalt zu beschaffen, den er vor unserer Ehe nicht hatte. Diese Ehe wurde jedoch nach 1,5 Jahren geschieden, und daraus geht klar hervor, dass es keine Scheinehe war.

2.) Nein ich musste kein Ehefähigkeitszeugnis im Kosovo vorlegen, da ich noch nicht eingebürgert bin.

Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #3 - 01.09.2005 um 13:43:21
 
Zitat:
Nein ich musste kein Ehefähigkeitszeugnis im Kosovo vorlegen, da ich noch nicht eingebürgert bin. 


Welche Staatsangehörigkeit hattest Du denn zum Zeitpunkt der Eheschließung?

Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #4 - 01.09.2005 um 13:50:55
 
Zitat:
Hi Ronny,

1.) Mit "Scheinehe" meine ich, dass die Mitarbeiterin meiner wohl AB davon ausgegangen ist, dass ich meine erste Ehe geschlossen habe um meinem ex-mann einen Aufenthalt zu beschaffen, den er vor unserer Ehe nicht hatte. Diese Ehe wurde jedoch nach 1,5 Jahren geschieden, und daraus geht klar hervor, dass es keine Scheinehe war.
...
Grüsse


Na ja, so klar auch wieder nicht. Wenn die Ehe nach 1,5 bereits geschieden wurde komme ich exclusive des erforderlichen Trennungsjahres  auf eine Gesamtehebestandszeit von 6 Monaten. Da könnte man schon auf die Idee kommen, die Ehe wurde zur Aufenthaltssicherung geschlossen. Da kommt es schon auf die Gesamtkonstellation des Aufenthaltes Deines Exmannes an.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #5 - 01.09.2005 um 14:12:49
 
@ ronny

Ich habe die serb-montenegrinische Staatsangehörigkeit, bin in D geboren und habe eine unbefristete AE.

@brickbat

Soweit ich informiert bin, hätte mein Ex-Mann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen, wenn er 2 Jahre lang eine Eheliche Gemeinschaft mit mir geführt und zugleich während dieses Zeitraumes im Besitz einer AE gewesen wäre.

Dies ist aber nicht der Fall. Die Ehe wurde im Juli 2000 geschlossen, eine AE bekam mein Ex-Mann im August 2000. Im März 2002 habe ich mich von meinem Mann getrennt und dies auch der AB gemeldet. Im Mai 2002 wurde unsere Ehe geschieden. Im serb-montenegrinischen Gesetz gibt es kein Trennungsjahr. Da wir beide die selbe Staatsangehörigkeit hatten, wurde die Ehe entsprechend ohne abwarten des Trennungsjahres geschieden

Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #6 - 01.09.2005 um 14:40:06
 
Zitat:
Da wir beide die selbe Staatsangehörigkeit hatten, wurde die Ehe entsprechend ohne abwarten des Trennungsjahres geschieden


Danke,

ich vermute mal die Scheidung war hier aber nach dem gemeinsamen Heimatrecht.

Dann kommt die Befragung wie in allen Fällen relativ kurzer Vorehen auch dann in Betracht, wenn noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben wurde. Denn eine "Erfolgsgarantie " wird ja bei einer Scheinehe nicht gewährt.  Zwinkernd

Nicht dass Du mich falsch verstehst, ich unterstelle damit nix, will nur versuchen die Gedankengänge der Behörden nachzuvollziehen.

Der/die/das Kosovo ist eine der "Verdachtsregionen" bei denen ich auch eine Befragung nicht von Vorneherein ausschließen würde. Zumal die kurze Vorehe entgegen Deiner Auffassung nicht unbedingt positiv gesehen werden wird. Auch der Voraufenthalt Deines jetzigen wurde ja nicht völlig freiwillig beendet.
Da werdet ihr durch müssen, aber es wird auch vorbei gehen. Dauert zwar, aber das lässt sich ned ändern.

Wie sieht es mit der Sicherung des Lebensunterhaltes aus?

Obwohl Du eine NE besitzt, muß die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #7 - 01.09.2005 um 15:25:28
 
@ Ronny

Danke erstmal für Deine Anwort.

Also verstehe ich das richtig, dass die ABH aufgrund meiner kurzzeitigen Vorehe stutzig wird und durch diese Befragung eine Scheinehe ausschliessen möchte ?!

Na ja, wir haben wirklich nichts zu verbergen. Wir haben aus Liebe geheiratet und möchten nun zusammenleben. So habe ich das auch dem Abteilungsleiter meiner ABH geschildert. Er zeigte sich schon verständnisvoll, wies aber darauf hin dass er sich an seine Vorschriften halten müsse. Daher mache er jetzt auch diese Befragung. Falls es sich um ein allgemein gängiges Procedere handelt, will ich mich gar nicht beschweren, dann müssen wir eben da durch. Ich hatte lediglich das Gefühl, dass irgendwie unnötig Steine in den Weg gelegt werden, ...

Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist gegeben. Ich habe eine feste Arbeitsstelle in der ich für mein Alter ganz gut verdiene. Ich habe eine Wohnung für mich und meinen Ehemann gemietet, und auch eingerichtet. Meine Krankenversicherung hat mir bestätigt, dass mein Mann familienversichert wird sobald er in Deutschland ist.  Das waren auch die Nachweise, die ich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung, vorgelegt habe.

Grüsse

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #8 - 18.10.2005 um 15:49:32
 
Hallo an alle,

es gibt Neuigkeiten in unserem Fall:

Und zwar fand unsere "zeitgleiche Befragung" vor einer Woche statt. Heute habe ich mit der Sachbearbeiterin der ABH telefoniert. Sie sagte mir, dass beim Vergleich unserer Antworten einige Unstimmigkeiten aufgestreten waren, so dass sie nun nicht selber entscheiden mochte ob mein Mann einreisen darf. Daher hat sie die Sache an ihren Chef (Abteilungsleiter ABH) weitergegeben. So wie sie es sagte habe ich den Eindruck, dass es nicht unbedingt Unstimmigkeiten sind, die Hand und Fuß haben ! Auf meine Nachfrage wie denn der Chef Erfahrungsgemäß entscheiden werde, sagte sie dass er danach entscheidet  ob die ABH im Falle einer Klage unsererseits verlieren oder gewinnen würde. Nun habe ich auch mit Ihrem Chef gesprochen und um einen Termin gebeten, den ich für Donnerstag bekommen habe.

Nun meine Bitte an euch mir zu helfen: Wie soll ich am Besten argumentieren, dass ich diesem Menschen klarmache, dass es bei uns keine Scheinehe ist?   Die Sachbearbeiterin sagte mir dass mein Mann bei der Botschaft nicht zugegeben hat, dass er in seinem Asylverfahren vor 8 Jahren gesundheitliche Probleme als Rückkehrhindernis  angegenen hatte.  Es stimmt dass mein Mann auf die Frage, ob er gesundheitliche Probleme habe mit "Nein" geantwortet hat. Aber inwiefern ist das relevat für unserer FZF ???! Ausserdem hat er wahrheitsgemäß verneint einen Anwalt während des Asylverfahren gehabt zu haben. Hier wieder meine Frage inwiefern das jetzt für uns relevant ist??
Ich weiss dass mein Mann auf die Frage, wieviel ich denn an Miete zahlen würde 500 € gesagt hat, obwohl ich nur 420 zahle. Aber hier hat er die Strom-Kosten dazugezählt.
Alle anderen Frage nach GEschwister, Eltern, Trauungsablauf, Ringe etc haben wir beide wahrheitsgemäß und identisch beantwortet.

Wo ist denn hier dass Problem, dass die Sachbearbeiterin meinen Mann nicht sofort einreisen lässt ?? Ich habe langsam das Gefühl, dass nach irgendeinem Haken gesucht wird um das Visum abzulehnen. Denn seine Akte wurde nachdem sie einmal geprüft wurde und  die Fahndungsausschreibung gelöscht wurde, dann "auf einmal"  als nicht übereinstimmend mit seinem Antrag auf FZF befunden. Aber sowohl Antrag als auch Akte lagen 2 Monate vorher bereits bei der ABH. Nachdem die Fahndungsauschreibung gelöscht war, sollte 2 Tage später die Zustimmung an die Botschaft in Pristina gefaxt werden. Und ab da ging nichts mehr. Mittlerweile liegen bei mir auch die Nerven blank explo

Ich möchte in jedem Fall verhindern, dass die Zustimmung der ABH verweigert wird, da ich Zeit und Kosten für ein Gerichtsverfahren scheue. Und da die ABH noch nicht entschieden hat und wohl auch nicht sicher ist ob genügend Anhaltspunke dafür gegeben sind, möchte ich das Ganze am Donnerstag durch das Gespräch mit dem Abteilungsleiter positiv beinflussen. Was mich am meisten aufregt, ist die Aussage, dass man mich davor schützen möchte einen Fehler zu machen !  kopfhau Das ist ja wirklich nett von denen, wenn Frauen informiert werden, dass sie im Begriff sind z. B. einen Straftäter ins Land zu holen. Aber für mich trifft das nicht zu. Aus der Tatsache dass mein Mann schon einmal in D gelebt hat, kann man doch nicht automatisch vermuten, dass er nun eine Scheinehe eingeht. Wie werden denn die deutschen Frauen, die einen Deutschen heiraten davor geschützt einen Fehler zu machen ???

Bitte helft mir  :anbet Eigentlich bin ich nicht jemand, dem die Worte fehlen oder der sich nicht ausdrücken kann, aber in diesem  Fall weiss ich so langsam nicht mehr weiter. Ich kann doch schlecht hingehen und Stein und Bein schwören, dass ich meinen Mann liebe und wir nur deshalb zusammen leben wollen. Mit welchen Argumenten könnte ich am Besten fahren ???

Vielen Danke im Voraus an alle. danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #9 - 19.10.2005 um 10:42:34
 
Hi Augensternchen,

die Aussage der Sachbearbeiter, dass sie Dich davor schützen wollen, einen Fehler zu machen, finde ich allerdings auch ein starkes Stück. Denn jeder Mensch ist selbst für sich und sein Leben verantwortlich. Und jeder hat das Recht, seine eigenen "Fehler" (wobei denn noch zu klären ist, ob es wirklich "Fehler" sind) zu machen. Mir wurde damals auch abgeraten, meinen Mann zu heiraten, und wir sind jetzt noch immer zusammen - mit allen Höhen und Tiefen ...

Wie wäre es, wenn Du Dich an die Ausländerbeauftragte Eurer Stadt wendest? Diese oder einen anderen unbeteiligten Zeugen würde ich zum Gespräch mit dem Abteilungsleiter mitnehmen. Du hast das Recht darauf, einen Beistand zum Gespräch mitzunehmen.

Ich würde auch den iaf, Caritas-Verband und das diakonische Werk kontaktieren - grade beim iaf gibt es auf Ausländerrecht spezialisierte Anwälte.

Unstimmigkeiten in der Beantwortung der Fragen sind für die Sachbearbeiter ein Anhaltspunkt / Verdachtskriterium - wenn aber diese Unstimmigkeiten ausgeräumt werden können (wie z.B. die Sache mit der Miete), ist zu hoffen, dass sie kein Problem mehr für den SB darstellen.

Argumente kann ich Dir keine geben. Nur den Hinweis, offen und ehrlich zu sein. Bei allem, was Dir gesagt wird, ruhig und freundlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt.
Die Fakten sind eben so und so - ich denke, ich persönlich würde das dem SB so sagen (mittlerweile wäre ich vielleicht in der Lage, so zu reden; damals war ich tierisch aufgeregt und neben der Spur ...): "Herr X, so ist es eben, das sind die Fakten, was soll ich Ihnen sonst noch dazu sagen ..." *schulterzuck*
Und wenn er wieder anfängt, von wegen Fehler machen ... würde ich (sinngemäß) sagen: "Herr X, ich schätze Ihre Besorgnis, und doch habe ich mich für meinen Mann entschieden."
Wichtig ist, dass das Gegenüber sich im Gespräch ernst genommen fühlt. Probier' auf den SB einzugehen. Zeige Verständnis dafür, dass er seine Vorschriften nun mal hat und nicht allzu viel davon abgehen kann. Evtl. könntest Du ihn fragen, inwieweit bei den Vorschriften ein Ermessensspielraum für ihn vorhanden ist und ob er ihn in Deinem Fall ausschöpfen könnte. Wenn er entgegen der Vorschriften etwas entscheidet, kriegt er auf seiner Dienststelle große Probleme. Auch deshalb sind manche SB da sehr vorsichtig und restriktiv.

Biete ihm an, in ständigem Kontakt mit der ABH zu bleiben. Biete an, dass es Dir egal ist, wenn Dein Mann erst mal nur eine AE / ein Visum für 2 oder 3 Monate bekommt, Hauptsache Ihr seid erst mal wieder zusammen ...

Also: Menschlich und dabei sachlich argumentieren.

Mehr fällt mir im Moment nicht dazu ein, aber ich hoffe, dass meine Anregungen Dir ein bisschen helfen und Dich ein bisschen ruhiger sein lassen.

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #10 - 19.10.2005 um 14:55:15
 
Hallo Janna,

vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mich in der Tat etwas ruhiger werden lassen. SmileyIch werde morgen einfach sachlich mit der ABH sprechen und hoffe dass sie das auch verstehen wollen  :anbet  Werd mal gleich schauen ob ich den/die Ausländerbeauftrage/n meiner Stadt kontaktieren kann.

Vielen vielen Dank nochmal für Deine Anregungen.
Einen lieben Gruss an Dich

augensternchen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Meli77
Newbie
*
Offline




Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #11 - 20.10.2005 um 13:54:26
 
Hallo Augensternchen,
sei beruhigt: den deutschen Frauen geht es auch nicht besser, wenn sie bei der ABH vorsprechen müssen. Du kannst nur immer wieder auf Deinem Standpunkt beharren, dann werden sie es schon einsehen. Die wollen nämlich wissen, ob Du es ehrlich meinst!
Ansonsten musst Du abwarten, auch wenn das bitter klingt. Es ist hart, aber dafür kannst Du Dich umso mehr freuen, wenn Ihr Euch wiederseht!
Viel Glück und viel Geduld, Meli Zwinkernd Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #12 - 26.10.2005 um 17:35:08
 
Guten Abend an alle,

wie oben erwäht hatte ich ja letzte Woche Donnerstag eine Termin beim Leiter unserer ABH. Er hat meinen Aussagen ruhig zugehört und schien mir recht wohlgesonnen. Er sagte dass die Auswertung von gleichzeitigen Befragungen geht eben nicht nach Übereinstimmungsquote sondern vielmehr würde es speziell auf die Antworten die Schlüsse auf die zwischenmenschliche Beziehung ziehen lassen, gehen. Am Ende des Gesprächs sagte er, dass ich mich heute melden soll um Bescheid zu bekommen.


Vorhin habe ich dann die Vertretung meiner SB erreicht. Er sagte mir, dass sein Vorgesetzter ihm die Akte meines Mannes zurückgegeben hätte, er aber noch den relativ langen Vermerk lesen müsse um mir den Entscheid mitzuteilen. Nach dem er mehrmals versuchte mich abzuwimmeln, sagte er dass der Leiter gerade neben ihm steht und gab ihn mir auch direkt. Seien Aussage: Ich habe dem Antrag zugestimmt, obwohl die Botschaft Bedenken hatte (höre ich zum ersten Mal!) Meine SB würde dass dann machen.

Ich würde so gerne vor Freude in die Luft springen, trau mich aber nicht, da ich schon mehrere Male von einem Termin zum nächsten vertröstet wurde. Meint ihr sie schicken jetzt das Visum nach Pristina?? Ist es gängig, dass laufende "Verfahren" nur von demjenigen SB bearbeitet werden, zu dessen Bereich sie gehören, oder darf ich es zu hoffen wagen, dass der Vertreter diesbezüglich die notwendigen Schritte einleitet.


Liebe Grüsse an alle, speziell ronny und Janna, die mir den Rücken stärkendanke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #13 - 26.10.2005 um 17:40:23
 
Zitat:
Meint ihr sie schicken jetzt das Visum nach Pristina??

Hi,
nicht das Visum, aber die Zustimmung zur Erteilung des Visums.
Wenn der Chef es sagt, wird es auch so laufen.

Zitat:
Ist es gängig, dass laufende "Verfahren" nur von demjenigen SB bearbeitet werden, zu dessen Bereich sie gehören, oder darf ich es zu hoffen wagen, dass der Vertreter diesbezüglich die notwendigen Schritte einleitet.

Das dürfte davon abhängig sein, wie intensiv die Vertretung wahr-
genommen werden kann. Aber ist durchaus denkbar. Hier allerdings
reine Spekulation.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
augensternchen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung nach Heirat im Kosovo
Antwort #14 - 10.11.2005 um 12:16:40
 
Hallo an alle,

es gibt Neuigkeiten in unserem Fall, und zwar:

Nachdem am Montag erfahren habe, dass die SB meiner ABH auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben ist, habe ich mich dann an deren Vertretung gewandt, damit dieser die Meldung an das BVA macht, damit mein Mann endlich einreisen darf. Am Dienstag bestätigte er mir, dass sie " Positiv-Meldung" am 07.11. bereits rausgegangen wäre. Auf meine Nachfrage meim BVA sagte man mir dass nichts diesbezüglich eingegangen ist.

Gestern habe ich dann nochmal den SB bei der ABH angerufen um nun Klarheit zu bekommen. Er konnte zunächst nichts dazu sagen und ich sollte ihn am Nachmittag nachdem er mit senem Chef gesprochen hat, anrufen. Gestern nachmittag sagte er mir dann, dass sein Chef wohl noch eine "Anfrage" hätte. Es gab für mich keinerlei Auskunft um was für eine Nachfrage es sich handelt bzw wie lange das dauert und vor allen Dingen wieso das jetzt erst gemacht wird !! kopfhau

Daraufhin bin ich heute zu unserer ABH marschiert. Die Aussage des SB war diesselbe wie am Telefon. Er könne mir nicht sagen worum es geht, ich müsse eben abwarten  explo   Ich wollte dann doch gerne den Chef sprechen doch als mein SB mich dort anmelden ging, wollte der Chef nicht mit mir sprechen, sondern der SB durfte mir mitteilen, dass die Botschaft nun unsere Heiratsurkunde beanstandet hat, und nun eine Prüfung dieser wünscht.  Als ich dann zur Standeamtaufsicht, welche diese Prüfung wohl macht ging, war dort die Akte meines Mannes nicht zu finden. Die SB der ABH behaupteten jedoch fest, sie dorthin geschickt zu haben (Hauspost )  Smiley

Der Standesaufsichtsbeamte sagte mir, dass er mich anruft sobald er die Akte vorliegen hat. Er war wirklich sehr nett und zuvorkommend, versuchte aber die ganze Zeit mich vor einer Scheinehe zu warnen etc. ICh bin ja wirklich dankbar wenn die so besort um einen sind, aber darf dass so weit gehen, dass da einfach immer wieder etwas neues "überprüft/angefordert" wird sobald alle vorher gestellten Voraussetzungen erfüllt sind ???? :sauer:

Mittlerweile verstehe ich wirklcih die Welt nicht mehr ! Erst heisst es, wir müssen eine Befragung machen. 3 Monate auf Termin gewartet, dann die Befragung gemacht. Nach 3 Wochen: Positiv-Entscheid. Dann ist die SB krank und niemand erledigt die Positiv-Meldung an das BVA. Jetzt steht fest, dass meine SB erst mal nicht wieder arbeiten wird und es muss sich jmd unserer annehmen. Als dann endlich die Positiv-Meldung erstellt ist, "fällt" der Botschaft plötzlich ein, dass unsere Heiratsurkunde überprüft werden muss ??? Diese Heiratsurkunde ist doch der Grundstein des Antrags auf FZF. Als mein Mann den Antrag in Pristina stellen wollte, haben sie ihn erstmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen werden muss, damit der Antrag überhaupt angenommen werden kann. Dies hat er dann auch gemacht und damit den Antrag gestellt! Wieso muss denn da noch etwas überprüft werden? Und vor allen Dingen,  wieso hat man das nicht schon längst gemacht ?? Die Botschaft Ihrerseit behauptet keinerlei Anfragen an die ABH gestellt zu haben, sondern lediglich auf deren Stellungnahme bezügl. unserer Befragung zu warten.

Ich weiss echt nicht mehr weiter und wäre für Meinungen und Tipps, insbesondere der Fachleute ABH und Standesamtaufsicht dankbar  :anbet   :anbet   :anbet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema