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Besuch vom Ausendienst (Gelesen: 1.630 mal)
sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch vom Ausendienst
28.11.2005 um 21:16:01
 
Ich bin wie geasagt nun endendlich verheiratet und meine Ro Frau hat ne Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wir haben im Haus meiner Eltern eine 80m2 Wohnung gemietet und den Mietvertrag bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Die Wohnung wollen wir uns nun Stück für Stück zurechtnachen,wobei wir z.B. im Bad incl Regips alles rauswerfen wollen,neue Türen usw.. Wir leben im Moment in einem Zimmer und Benutzen Bad und Küche meiner Eltern mit bis alles "saniert" ist. Eine Bekannte hat nun geasagt, dass wir grosse Probleme bekommen würden ,wenn der Aussendienst der Ausländerbehörde kommen würde. Die würden einen sochen Zustand nicht akzeptieren. Wir wollen  alles nach unseren Wünchen machen,weil die Wohnung später eh mir gehören wird. Meine Frage nun: Hat meine Bekannte Recht ? Kommt eigentlich der Aussendienst immer oder nur bei Verdacht ?
Gruss
SUKASUKA
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.11.2005 um 08:20:57
 
hi,

ob und wann ein Außendienst dich besuchen wird, liegt allein an der zust. ABH.
Wenn du überprüft werden solltest, dann wird der Bestand der eheliichen Lebensgemeinschaft
überprüft. Viel mehr ist tatsächlich nicht erlaubt, denn schließlich untersteht die
Ehe dem Schutz aus Artikel 6 des Grundgesetzes. Wie die Ehe geführt wird untersteht auch
diesem Schutz. Mindestanforderung ist ein gemeinsamer Wohnsitz.
Die vorübergehende Baustelle dokumentiert doch letztlich auch den Aufbau einer
festen ehelichen Lebensgemeinschaft.
Also , mach Dir keine Sorgen. Es ist alles i.O. ! Zwinkernd

Bruno
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sukasuka
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Beiträge: 63

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.11.2005 um 11:08:44
 
danke für die Antwort. Ihr seid echt Super..

Gruss
SUKASUKA
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 29.11.2005 um 11:22:05
 
Zitat:
hi,
ob und wann ein Außendienst dich besuchen wird, liegt allein an der zust. ABH.
Wenn du überprüft werden solltest, dann wird der Bestand der eheliichen Lebensgemeinschaft überprüft. Viel mehr ist tatsächlich nicht erlaubt, denn schließlich untersteht die Ehe dem Schutz aus Artikel 6 des Grundgesetzes. Wie die Ehe geführt wird untersteht auch diesem Schutz.

Hallo Sukasuka,

nach meinen Informationen darf die ABH nur per Außendienst überprüfen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, wobei das Wort begründet natürlich dehnbar ist ...

Wenn jemand bei der ABH anruft oder einen (anonymen) Brief schickt mit dem Hinweis, dass dieses oder jenes Paar keine ehel. Lebensgemeinschaft führt, muss die ABH prüfen - sie muss jedem Hinweis nachgehen.

Du kannst im Internet mal nach Berichten der Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer suchen (da gibt es Einiges, habe aber jetzt keine Links dafür parat), die sich mit Ermittlungen bei Scheineheverdacht auseinandersetzen und mit dem was der Außendienst dann darf bzw. nicht darf.

Rein theoretisch müsst Ihr die Außendienstler nicht in die Wohnung lassen, sie dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl die Wohnung betreten. Aber wenn Ihr sie nicht reinlasst, geratet Ihr automatisch in Verdacht: "die haben was zu verbergen ..."

Sollte wirklich einmal der Außendienst bei Euch vor der Tür stehen, würde ich die Sachbearbeiter bitten zu warten, und mir einen Nachbarn / Freund noch schnell als Zeugen herbeiholen. Hinterher auch die Gespräche dokumentieren.

Auf meiner Homepage findest Du einen Bericht, wie das mit dem Außendienstbesuch bei uns war - unseres ist allerdings ein sehr krasses Beispiel.

Vermutlich wird der Außendienst, wenn er denn ermittelt, vorher schon einige Nachbarn befragen.
Aber ich sehe da in Eurem Fall genau wie Bruno keine Schwierigkeiten. Ihr lebt da ja wirklich zusammen, so dass Ihr beide dort in der Gegend gesehen werdet und bekannt seid. Und das mit dem Renovieren kann Euch wirklich keiner ankreiden. Es ist doch normal, dass man sich seine Wohnung so schön und komfortabel wie möglich machen will. Und dann macht man es am besten gleich richtig, bevor man nach ein paar Jahren erneut anfangen muss zu renovieren ...

Liebe Grüße und Alles Gute !  Smiley
Janna
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