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Duldung,Umverteilung,Geburt... (Gelesen: 1.799 mal)
kugelbauch
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung,Umverteilung,Geburt...
31.08.2005 um 19:45:05
 
Ein ganz liebes Hallöchen in die Runde.
Also,ich schilder kurz unsere Situation und stelle dann meine Frage. Ist hoffentlich nicht zu kompliziert....

Ich,Deutsche, bin mit einem Kameruner glücklich verlobt und wir erwarten in 2 Wochen unser erstes gemeinsames Kind. (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung haben wir schon gemacht)
Er íst im Besitz einer Duldung,gültig bis Dezember(kann aber beliebig verlängert werden)
.Da diese nur in NRW gültig ist ich aber in Ba-Wü wohne,besitzt er eine Erlaubnis sich immer bei mir aufzuhalten (kann auch mit einem Anruf immer verlängert werden,dank der Supernetten Sachbearbeiterin bei seiner Ausl.Behör.)
Vor 4-5 Monaten reichten wir einen Umverteilungsantrag an meinem Wohnort ein (damit die Zuständigkeit für ihn von NRW nach Ba-Wü verlegt wird).
Heute endlich teilte man uns telefonisch mit, dass dieser Umverteilungsantrag bewilligt wurde,und die Unterlagen an seine Ausländerbeörde nach NRW geschickt werden.
Genaueres wollte/konnte man uns nicht sagen...

So,nun meine Fragen: WIE GEHT ES WEITER?

Duldung:
Wird seine Duldung umgeschrieben? kann er sich (wo?) hier anmelden?welche (Geld-)Leistungen stehen ihm als "Geduldeter" zu? (ich selbst bin leider ALG2-Empfängerin)

Geburt,Status,Zukunftsmöglichkeiten:
-Was haben wir zutun wenn der Kleine geboren wird?Was macht man dann zuerst,wo geht man hin?Welchen Status hat er dann,bzw welche Mögl. gibt es?
-Er möchte gerne einen Deutschkurs machen,und später eine Ausbildung beginnen, inwieweit ist das möglich!? Wird sowas finanziert?

Heirat
-Ausserdem würden wir wahnsinnig gerne heiraten.Welche Papiere braucht man da und wie läuft das ganze ab?

Vielen lieben dank im Voraus von uns 3en
blumenstrauss
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 01.09.2005 um 10:45:13
 
Hallo "Kugelbauch",

erst mal herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Geburt und weiterhin.

Also ich würde nach der Geburt (wenn möglich komplett als Familie, also zu Dritt) auf die ABH gehen, Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung und Reisepass (auch Deinen Ausweis) mitnehmen und einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zwecks Personenfürsorge für ein deutsches Kind stellen.
Unbedingt auch den Schriftwechsel zur Umverteilung (und dass dieser stattgegeben wurde) und die Besuchserlaubnisse mitnehmen, da dies beweist, dass Dein Freund sich bereits jetzt intensiv um Dich kümmert.

Die Polizeiliche Anmeldung wenn er endgültig bei Dir wohnt, erfolgt bei der Meldebehörde (Stadtverwaltung).

Bezüglich Heirat schau mal bei den FAQ oder geh' über die Forensuche.
Ihr könnt auch gemeinsam beim Standesamt vorsprechen und fragen. Die geben Euch dann einen Zettel, auf dem sie ankreuzen, welche Papiere sie haben wollen. Pässe und Duldung mitnehmen zum Standesamt!

Bezüglich Geldansprüche müsste er eigentlich, wenn er die Aufenthaltserlaubnis hat, Anspruch haben, aber da bin ich mir echt nicht sicher.
Eine informative Seite zu Sozialhilfe etc. ist auch noch:
Tacheles
.

Bezüglich Deutschkurs schau mal bei
BAMF
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Dort ist auch (irgendwo) eine Liste von Kursträgern für Deutschkurse im ganzen Bundesgebiet.
Bezüglich Ausbildung könnt Ihr mal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

Liebe Grüße
Janna
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