Hi Leuchte.
"Kommt drauf an wie "stark" die Indizien sind"
Die "Indizien" sind folgende:
-vorheriges "erfolgloses" Asylverfahren in D
-sie (deutscher Ehegatte) deutlich älter, aber in Wirklichkeit eigentlich nicht, was die Botschaft auch mitgeteilt bekommen hat, denn er ist zwar acht Jahre älter, aber bei Eintragung (durch seine Eltern) wurde das so gemacht, kommt recht häufig vor in der Türkei.
-sie hat sich geweigert den Fragebogen bei der
ABH zum Scheinehenverdacht auszufüllen, er hats bei der Botschaft ohne weiteres gemacht. Ihre Weigerung kam daher, dass sie meinte, solche privaten Dinge ginge niemanden etwas an. Auf ein späteres Angebot, den Fragebogen doch auszufüllen, ist die
ABH nicht mehr eingegangen.
Aber es gibt auch "entlastende Indizien"
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Beide bemühen sich sehr um seine Einreise, sie hat x-mal bei der
ABH vorgesprochen
-sie haben in der Türkei eine "richtige" Hochzeit gemacht, mit Saal mieten, Hochzeitskleid, Gästen usw.
Mir ist schon klar, dass die
ABH den Verdacht der Scheinehe hegt, weil ja klassische Verdachtsmomente gegeben sind, aber wäre der von mir skizzierte Weg nicht naheliegender gewesen ( erstmal Visum, dann strikte Überprüfung ob eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird)?
Wie würdet ihr denn als ABHler reagieren?