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kann ich eine unbefristete AE erhalten? (Gelesen: 1.616 mal)
ehefrau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag kann ich eine unbefristete AE erhalten?
26.08.2005 um 17:16:03
 
Hi,

ich komme aus Russland und bin seit 3 Jahren mit dem Deutschen verheiratet. Ich muss bald meine AE verlängern.
Ich habe zu Zeit leider kein regelmäsiges Einkommen, da ich studiere und nur ab und zu jobben kann. Mein Man wird gerade ab diesem Monat zumindest bis 2006 arbeitslos, da er an seiner Doktorarbeit schreiben muss.
Ich hätte natütlich gern jetzt nach 3 Jahren eine unbefristete AE, weiss aber nicht ob es möglich ist und wie ich in meiner Situation am besten behaldeln soll und welche Unterlagen ich für die ABH sammeln soll, damit meine Chansen bei ABH besser werden?

Ich würde mich über jeden Tipp freuen.
Aljona
???
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann ich eine unbefristete AE erhalten?
Antwort #1 - 26.08.2005 um 17:31:20
 
Für eine Niederlassungserlaubnis (wie die unbefristete AE jetzt heißt) muß der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichergestellt sein. Das ist im Augenblick bei Euch nicht der Fall, eine NE kannst Du derzeit deshalb leider nicht bekommen. Einer normalen Verlängerung der AE steht aber nichts im Weg. Du solltest evtl. den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit zur Verlängerung mitnehmen, falls Dein Mann ihn dann schon hat.
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holly
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Beiträge: 103

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann ich eine unbefristete AE erhalten?
Antwort #2 - 26.08.2005 um 23:18:50
 
Welche Leistungen bezieht ihr denn?


ALG I oder ALG II?

Gruß Holly
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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann ich eine unbefristete AE erhalten?
Antwort #3 - 29.08.2005 um 07:40:42
 
Zitat:
ALG I oder ALG II?


exact darauf kommt es nämlich an. ALG I ist unerheblich, da es auf Beitragsleistungenberuht (--> § 2 Abs. 3 S. 2 AufenthG)

wenn es allerdings ALG II ist, musst Du die Niederlassungserlaubnis erstmal vergessen.
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Kaye
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann ich eine unbefristete AE erhalten?
Antwort #4 - 29.08.2005 um 11:37:50
 
oops
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« Zuletzt geändert: 29.08.2005 um 13:52:23 von Kaye »  
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann ich eine unbefristete AE erhalten?
Antwort #5 - 29.08.2005 um 11:49:43
 
Zitat:
Ich dachte, für Deutsche-verheiratete gilten andere Regelungen-- dass  nur die Ehe weiterbestehen muss?


Stimmt so nicht ganz weil,

die Erteilung der NE sich nach § 28 Abs. 2 AufenthG richtet:

Zitat:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Dieser enthält  keine Formulierung (wie im Absatz 1 )  "abweichend von § 5 Abs. 1",
ergo kommen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG zum Tragen die da lauten:

Zitat:
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,

1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die
      Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,

2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und

3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers
    nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder
    gefährdet.
.

Wann der LU gesichert ist bestimmt § 2 Abs. 3 AufenthG:

Zitat:
Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld und Erziehungsgeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt.


öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen = ALG I

öffentliche Mittel die nicht auf Beitragsleistungen beruhen = ALG II und Sozialhilfe.

OK?

Grüße
Ronny Zwinkernd





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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann ich eine unbefristete AE erhalten?
Antwort #6 - 29.08.2005 um 12:01:52
 
Zitat:
Wann der LU gesichert ist bestimmt § 2 Abs. 3 AufenthG:


öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen = ALG I

öffentliche Mittel die nicht auf Beitragsleistungen beruhen = ALG II und Sozialhilfe.

OK?

Grüße
Ronny Zwinkernd




Die Anwendungshinweise sagen dazu, daß die Fähigkeit zur Bestreitung des LU ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht nur vorübergehend sein darf. Es muß eine Prognoseentscheidung getroffen werden, ob der LU als auf Dauer sichergestellt anzusehen ist. Bei ALG I-Bezug ist leider davon heutzutage wohl nicht auszugehen. Faktisch gibt es für den Anspruch auf Erteilung der NE deshalb keinen Unterschied zwischen ALG I und ALGII/SH.
Selbst bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsvertrages bedürfte es einer Prognoseentscheidung.
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