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Aufenthaltserlaubnis/neue EU-Mitgliedsländer (Gelesen: 1.273 mal)
Neu1111
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.08.2005 um 18:11:04
 
Hallo zusammen,

wie ist es mit der Aufenthaltserlaubnis für die Staatsangehörigen der neuen EU-Mitgliedsländer? Braucht eine EU-Staatsangehörige (Lettland) überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland?
Folgender Fall:eine Lettin besitzt seit einem Jahr eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ist seit 4 Jahren verheiratet, berufstätig, seit 10 Monaten getrennt lebend.
 
Muß man das getrennt leben dem Ausländeramt melden? Verliert die jetzige Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit mit der Scheidung? Soll man einen neuen Antrang für eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis stellen oder hat sich das mit dem Beitritt Lettlands der EU erledigt?
 
Danke 
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 25.08.2005 um 11:14:29
 
Sie braucht keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Da sie schon eine unbefristete AE besitzt kann sie sich bei der ABH eine Freizügigkeitsbescheinigung abholen, die sie ohne weitere Prüfung auch bekommen wird.
Die Trennung bzw. Scheidung ist ausländerrechtlich unerheblich. Allerdings müßte das zuständige Einwohnermeldeamt über die Trennung informiert werden, da sich aufgrund dessen bei beiden Ehegatten ja auch die Steuerklasse ändert. Normalerweise wird die ABH automatisch über die Änderung des Familienstandes informiert.
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Neu1111
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.08.2005 um 17:40:01
 
Hallo brickbat,

vielen Dank für deine Antwort und einen angenehmen Abend noch!

Gruß

Neu1111 Zwinkernd
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