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Einreise-Ausreisestempel notwendig ? (Gelesen: 6.524 mal)
sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.08.2005 um 01:57:42
 
Hallochen,
meine Freundin aus Rumaenien kommt mich regelmaessig besuchen. Etwa 1 Woche bis 10 Tage pro Monat.Ich habe Ihr eingetrichtert , dass Sie auf lesbare Stempel an der Grenze achten soll. Nun wollte man Ihr am Flughafen schon 2 mal keinen Ausreisestempel geben, da das nicht notwendig sei, meinte der BGS oder jetzt Bundespolizist. Da aber bei Verkehrskontrollen in Bayern die Stempel immer kontroliert werden bin ich ratlos. Habe bei meiner Auslaenderbehoerde gefragt, die wussten aber auch nicht was richtig ist. Sind die Stempel notwendig ? Muss meine Freundin auf lesbare Stempel achten ? Kann mir jemand sagen, wie an der Grenze eigentlich so schnell kontroliert wird ob die 90 Tage nicht ueberschritten sind ?
Ich war schon selbst dabei. Der Pass wurde eingelesen und duchgeblaettert. Aber so schnell kann max DATA von Star Treck rechnen.
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Charlie123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.08.2005 um 09:18:02
 
Zitat:
Hallochen,
meine Freundin aus Rumaenien kommt mich regelmaessig besuchen. Etwa 1 Woche bis 10 Tage pro Monat.Ich habe Ihr eingetrichtert , dass Sie auf lesbare Stempel an der Grenze achten soll. Nun wollte man Ihr am Flughafen schon 2 mal keinen Ausreisestempel geben, da das nicht notwendig sei, meinte der BGS oder jetzt Bundespolizist. Da aber bei Verkehrskontrollen in Bayern die Stempel immer kontroliert werden bin ich ratlos. Habe bei meiner Auslaenderbehoerde gefragt, die wussten aber auch nicht was richtig ist. Sind die Stempel notwendig ? Muss meine Freundin auf lesbare Stempel achten ? Kann mir jemand sagen, wie an der Grenze eigentlich so schnell kontroliert wird ob die 90 Tage nicht ueberschritten sind ?
Ich war schon selbst dabei. Der Pass wurde eingelesen und duchgeblaettert. Aber so schnell kann max DATA von Star Treck rechnen.


Die Aussage des Bundespolizisten kann so nicht stimmen. durch die Verordnung (EG) 2133/2004, die sogenannte Stempelverordnung wurde auch Artikel 6 SDÜ geändert. So ist bei jedem Drittstaatsangehörigen in der Ein- und Ausreise zu stempeln. Hintergrund ist hier nicht, das mit der Stempelung der Nachweis der Kontrolle erfolgt, sondern dass man die Aufenthaltszeiten bei Drittstaatsangehörigen nachweisen kann.

Charlie123
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sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.08.2005 um 10:58:16
 
Das bedeutet doch dann aber auch, dass Missbrauch Tuer und Tor geoeffnet ist. Man kommt 90 Tage, geht, macht einen neuen Pass bleit 90 Tage usw.
Ich dachte da gibt es einen Computer, der dem Grenzeamten anzeigt, wielange meine Freundin  in Schengen war . Oder ist das nicht so ? Um Missverstaendnissen vorzubeugen, meine Freundin plahnt nicht, laenger als die 90 Tage zu kommen.
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Charlie123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.08.2005 um 11:08:06
 
Zitat:
Das bedeutet doch dann aber auch, dass Missbrauch Tuer und Tor geoeffnet ist. Man kommt 90 Tage, geht, macht einen neuen Pass bleit 90 Tage usw.
Ich dachte da gibt es einen Computer, der dem Grenzeamten anzeigt, wielange meine Freundin  in Schengen war . Oder ist das nicht so ? Um Missverstaendnissen vorzubeugen, meine Freundin plahnt nicht, laenger als die 90 Tage zu kommen.


Also ein Computer rechnet das nicht aus. Sollte der Drittausländer einer eingehenden Kontrolle unterzogen werden, muß der Grenzpolizist schon anhand der Stempel die Aufenthaltszeiten selbst ausrechnen.

Charlie123
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #4 - 15.08.2005 um 11:10:30
 
Hallo Sukasuka,

es ist richtig, dass deine Freundin auf lesbare Stempel achten soll!
Bei der Ein- und Ausreise muß ihr Paß abgestempelt werden, die Aussage meines Kollegen ist schlich und einfach falsch.

Laut SDÜ müssen die Reisedokumente von Drittausländern gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a bei der Einreise sowie bei der Ausreise systematisch abgestempelt werden.

Zitat.:
Kann mir jemand sagen, wie an der Grenze eigentlich so schnell kontrolliert wird ob die 90 Tage überschritten sind?

Es kommt darauf an, wieviel Ein/Ausreisestempel sich im Paß befinden.

Gruß
Berthold
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 15.08.2005 um 17:04:33
 
Meine Frau ist NICHT-EU-Bürgerin mit Niederlassungserlaubnis (früher Aufenthaltsberechtigung) aber ihr Pass ist weder bei der Aus-  noch bei der Einreise von den deutschen Grenzbehörden jemals gestempelt worden. Und das geht schon seit 23 Jahren so. Sollte man zukünftig einen Stempel verlangen ?  
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 15.08.2005 um 18:48:14
 
Hallo Saxonicus,

nein, da  Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis (§ 7) oder Niederlassungserlaubnis (§ 9)
des AufenthG davon ausgenommen sind!

Gruß
Berthold
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 24.08.2005 um 19:35:06
 
nein, da  Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis (§ 7) oder Niederlassungserlaubnis (§ 9)
des AufenthG davon ausgenommen sind!

Blöde Frage (siehe mein Thread in "Aufenthalt wg. Studium" usw. -- türkischer Freund, voraussichtlich ab Mai 2006 NE, eventuell ab Herbst 2006 beabsichtigtes Studium in der Schweiz--

Wenn bei der Ein- und Ausreise von NE-Inhabern deren Pässe nicht gestempelt werden, wie stellt die ABH einen länger als sechsmonatigen Auslandsaufenthalt fest?

Wenn man den Wohnsitz abmeldet? Oder wird der Pass doch gestempelt? Durch die eigene Ehrlichkeit?

Danke, Esra
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 25.08.2005 um 11:30:34
 
Zitat:
Wenn bei der Ein- und Ausreise von NE-Inhabern deren Pässe nicht gestempelt werden, wie stellt die ABH einen länger als sechsmonatigen Auslandsaufenthalt fest?

Wenn man den Wohnsitz abmeldet? Oder wird der Pass doch gestempelt? Durch die eigene Ehrlichkeit?

Danke, Esra


Gute Frage. Ich würde jetzt gerne antworten: die ABH erfährt ALLES Zwinkernd, ist aber tatsächlich nicht so. Trotzdem fallen solche Fälle durch irgendwelche dummen Zufälle doch recht häufig auf, und dann hat man den Ärger am Bein. Das Problem beim Erlöschen ist, daß es kraft Gesetzes eintritt. Man wird nicht darüber informiert und merkt es gar nicht. Es kann dann passieren, daß man eines Tages aus irgendeinem Grund mit einer optisch noch gültigen NE bei der ABH vorspricht und tatsächlich gar nicht mehr im Besitz derselben ist. Wenn man dann nicht nachweisen kann daß man sich ununterbrochen hier aufgehalten hat, ist die Einreise automatisch ohne gültiges Visum erfolgt und der Aufenthalt illegal, mit allen Konsequenzen. Auffallen kann so etwas durch alles mögliche. Vielleicht kommen Briefe zurück, andere Behörden erkundigen sich nach dem Verbleib oder jemand denunziert Euch. 
Ich würde Euch wirklich raten, den Auslandsaufenthalt mit den Behörden abzusprechen.  Selbst wenn man Euch keine längere Frist gewährt dürfte es mit den vorliegenden Qualifikationen ja kein Problem sein eine neue AE zur Erwerbstätigkeit zu bekommen. In diesem Fall würde ich auch keine NE beantragen sondern es bei der AE belassen. Die 50,-- € Mehrkosten kann man sich sparen wenn der Titel eh´erlischt.
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 25.08.2005 um 18:57:43
 
Ja, mit Ehrlichkeit und entsprechender gegenseitiger Information kommt man letztendlich doch am weitesten.

Wäre es nicht für die erneute Beantragung einer AE (z.B. wegen Arbeit oder wg. Familienzusammenführung) nicht aber von Vorteil, mal eine NE gehabt zu haben? 50€ mehr sind ja nun nicht die Welt.

Danke, Esra

PS: Wie kann man den Post, auf den man sich bezieht, so schön blau unterlegt zitieren wie die meisten es hier machen?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #10 - 25.08.2005 um 19:42:01
 
Zitat:
PS: Wie kann man den Post, auf den man sich bezieht, so schön blau unterlegt zitieren wie die meisten es hier machen?


Hi Esra,

guck
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Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Judith
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 26.08.2005 um 16:46:30
 
Erst einmal Hallo an alle in diesem interessanten Forum!

Doch dann möchte ich gleich eine Frage zu genau dem Thema der Einreise- und Ausreisestempel stellen:

Ein kolumbianischer Freund von mir, der eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien besitzt, reiste jüngst über Flug-Zwischenstopp in Zürich (reiner Transit) nach Dänemark ein. Dort gab man ihm einen Einreisestempel, da er ja über ein Nicht-EU-Land hereinkam.
Nun reist er aber nicht wieder über Zürich, sondern über München nach Spanien zurück - wird also keinerlei weitere Stempel bekommen.
Er fühlt sich verunsichert, was er nun mit diesem dänischen Stempel im Pass tun soll - ob ihm dies Probleme bereiten kann, er sich um einen Ausreisestempel bemühen muss etc.

Weiß jemand Genaueres?


Herzlichen Dank!

Judith
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #12 - 26.08.2005 um 17:59:39
 
Hallo Judith,

da dein Freund ein Aufenthaltstitel für Spanien hat, hätte der Paß bei  der Einreise in Dänemark nicht gestempelt werden müssen!
Lediglich die Schweiz muß den Paß bei der Ein/Ausreise mit einem Stempelabdruck versehen.

Da euer Rückflug ein reiner Intra-Schengen-Flug ist, findet demnach auch keine Paßkontrolle statt.
Über den fehlenden Ausreisestempel braucht ihr euch keine Gedanken zu machen

Gruß
Berthold
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Judith
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 27.08.2005 um 23:25:35
 
Hallo Berthold,


vielen lieben Dank für die Info - sie hat sehr beruhigend gewirkt  Smiley


Judith
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