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EU-Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger (Gelesen: 1.414 mal)
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I love YaBB 1G - SP1!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.08.2005 um 01:02:06
 
Hallo, eine Frage, die mich interessiert:in D-land benötigen EU-Bürger (z.B.Arbeitnehmer, die sich in der BRD niederlassen möchten ) keine EU-Aufenthaltserlaubnis mehr. Bedeutet das aber automatisch, daß Deutschen im EU-Ausland auch von der Pflicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu haben, befreit sind? Habe z.B. auf einigen Benilux Webseiten gelesen, das alle Ausländer (auch EU-Bürger!) eine Aufenthaltserlaubnis  beantragen müssen. Danke für Eure Stellungnahmen.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 22.08.2005 um 13:18:50
 
Ob ein Deutscher im EU-Ausland eine AE benötigt hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab. Das Aufenthaltsgesetz hat darauf keinen Einfluß.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.08.2005 um 12:01:58
 
Zitat:
Ob ein Deutscher im EU-Ausland eine AE benötigt hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab. Das Aufenthaltsgesetz hat darauf keinen Einfluß.

Was die EU-Staatsbürger betrifft, deren Aufenthaltsrechte unterliegen nicht etwa nationalen Vorschriften jeweiligen EU-Staates, wo sie sich als Ausländer aufhalten, sondern dem EU-Recht. Von den Verträgen von Rom schon was gelesen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 23.08.2005 um 12:45:26
 
Wenn Du es weißt, warum fragst Du ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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