Hallo ForumlerInnen,
ich bin seit 1999 mit einer ethnischen Kasachin verheiratet, und besuche die Republik
Kasachstan mindestens 1-2 mal jährlich.
Da unsere Familie groß ist, und weit verstreut, in Russland, Usbekistan, Kirgisien komme
ich auch in diese Länder.
Da ich aktuell letzte Woche nach Deutschland zurück gekehrt bin, möchte ich aus aller
nächster Hand ein paar Informationen geben, die mir dort mit unseren Auslandsvertre-
tunden, sprich Botschaften, in Sachen eigener Besuch in der Botschaft, Visavergabe-
praxis, passiert sind.
Hintergrund war, das wir meine Schwägerin nach Deutschland einladen wollen, eine Ver-
pflichtungserklärung habe ich mitgebracht, meine Schwägerin ist 24 Jahre alt, unverhei-
ratet, lebt und arbeitet in Kirgisien, da sie aber kasachische Staatsbürgerin muss sie den
Visaantrag in Kasachstan (Almaty) stellen.
In Kasachstan lässt man grundsätzlich keinen mehr in die Botschaft, schon garnicht in
die Visa-/-Konsularsektion, auch nach mehreren Telefonaten war niemand zu einem Ge-
spräch bereit.
Nach den o.g. Daten meiner Schwägerin, und intensivem Studium der Berichte hier im
Forum, das ich sehr loben möchte, hatte ich eine Ablehnung des beantragten Visums
für 90 Tage fast schon erwartet.
In der Botschaft in Bishkek (Kirgisien, ehemals Frunse) wurde ich empfangen, mir wurde
klipp und klar erklärt, dass jüngere Frauen, so bis 30 Jahre alt, fast 0 % Chancen auf ein
Visum haben, ein Besuchsvisum, trotz korrekter
VE.
Man gehe bei diesen Frauen eigentlich immer davon aus, das diese Frauen in Deutsch-
land einen Ehepartner suchen/finden, sie gehen zwar in den meisten Fällen korrekt wie-
der zurück, sind aber schnurstracks mit Heiratsvisum wieder da.
Man hat mir dies auch mit einer Statistik von über 80 % dieser Fälle belegt.
"Meistens", so hiess es, "helfen die Familienangehörigen da tatkräftig mit, z. B. mit An-
zeigen in der Zeitung, Internet etc." (O-Ton)
Ich habe nach den Empfehlungen hier auch vorab ein Fax an die Botschaft gesandt, wo
ich unsere Situation klargemacht habe, meine Frau und ich sind beide als Lehrer tätig,
unser Sohn ist in Almaty 1994 geboren, ich habe dort von 1993 - 1999 gearbeitet, meine
Frau hat noch 9 Geschwister, beide Elternteile leben und arbeiten in Kasachstan, also die
Kernfamilie ist eigentlich in Kasachstan zu sehen, meine Schwägerin spricht kein Deutsch,
ein wenig Englisch, es sollte sich definitiv nur um einen Besuchsaufenthalt handeln, dass
meine Schwägerin für die 90 Tage Urlaub bekommt, haben wir auch dokumentiert.
"Solche Scheine kann man hier überall auf dem Basar kriegen, können wir nicht überprü-
fen" war darauf die Antwort... ... ...
Der Visaantrag wurde natürlich abgelehnt, wie üblich, ohne Angabe von Gründen, übri-
gens einen Rechtsanspruch auf ein Visum gibt es nirgendwo auf der Welt, in keinem
Land, man kann nur die
Remonstration gegen die Ermessensentscheidung betreiben, ggfs.,
wie hier ja auch schon genannt, auch den Klageweg in Berlin gehen, d.h. selbst wenn
gerichtlich festgestellt wird, das die Ermessensentscheidung falsch ausgelegt wurde,
kann man zwar einen neuen Visaantrag stellen, der aber auch wieder abgelehnt werden
kann, dann geht der Zirkus von vorne los... ... ...
Ich werde natürlich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, gut das ich
einen versierten Anwalt für Verwaltungsrecht kenne, zur Info, man könne mit einer Ver-
fahrensdauer von bis 1 - 2 Jahren rechnen.
Zuerst war ich ärgerlich, inzwischen bin ich enttäuscht über das Trauerspiel, was sich
täglich wohl nicht nur in Botschaften der ehemaligen GUS-Staaten abspielen dürfte.
Ich frage mich daher auch, was das mit einer evtl. Sicherheitsleistung soll, damit kann ich
die vorgefertigten Meinungen der von unseren Steuergeldern bezahlten und uns im
Ausland vertretenden Beamten auch nicht großartig ändern.
Ich habe jetzt nochmals ein 3-seitiges Fax nach Almaty gesandt, und sachlich unsere
Daten dargelegt, dann werde ich meiner Schwägerin empfehlen, nochmals einen An-
trag zu stellen, die
VE sollte ja noch gültig sein, sie ist vom 26.07.2005, sollte sich da
was tun, werde ich hier berichten.
Zum Schluß kommt auch noch der finanzielle Aspekt hinzu :
Kosten der
VE € 25
Visakosten bei der Botschaft € 35 (bei Ablehnung wir der Betrag seit 01.01.2005 voll
einbehalten, früher gab es mal 50 % wieder zurück, sagte man mir)
Kosten Krankenversicherung € 70 (kriegt man zurück, 10 % werden einbehalten)
Kosten für Rückflugticket (wurde von der Botschaft verlangt) € 480 (Stornogebühr 50% !)
Meine Schwägerin möchte jetzt schon nicht mehr nach Deutschland, ich denke wir wer-
den dann halt nocheinmal mehr nach Kasachstan fahren, dort ist es auch schön...