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Verlängerung eines 3-monatigen Schengen-Visum (Gelesen: 3.186 mal)
don_andres
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08.08.2005 um 22:53:49
 
Hallo,
meine Freundin ist noch bis Ende September mit einem Schengen-Visum hier, das für drei Monate gültig ist. Eine Verlängerung  in ein nationales Visum scheint ja prinzipiell möglich zu sein.
Was sind denn hier die an anderer Stelle erwähnten wichtigen Gründe?
In Betracht käme auch ein Sprachaufenthalt. Macht das die AB nur in Ausnahmefällen, wenn der Ausländer bereits im Land weilt?

Ich habe auch gehört, dass bei der Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte. Was steckt denn da hinter?

Danke und Grüße
Andreas
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Mick
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Antwort #1 - 08.08.2005 um 23:03:37
 
Hi,
schau mal in den § 5 Abs. 2 AufenthG. Die Erteilung der AE
würde voraussetzen, dass sie mit dem erforderlichen Visum
eingereist ist und die entsprechenden Angaben bei Bean-
tragung des Visums gemacht hat. Das ist offensichtlich nicht
erfüllt.
Ich kann auch nicht erkennen, das besondere Umstände vor-
liegen, die eine Aus- und Wiedereinreise mit dem richtigen
Visum nicht zumutbar sind. Einen Anspruch für die Erteilung
einer AE zur Eheschließung oder für einen Sprachkurs gibt es
nicht.
Und sorry: wir sind nicht dafür da, für Dich Gründe zu
konstruieren, wenn Du selber keine erkennst.

Edit:
Wenn die Unterlagen für die Eheschließung vollständig sind,
könnte eine Duldung erteilt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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don_andres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.08.2005 um 23:33:29
 
Hallo,
Danke für die Antwort. Habe gerade eben von einem Fall (von Userin cenisienta) gelesen, wo ein Visum für eine Sprachkurs direkt im Anschluss nach einem Schengen-Visum erstellt wurde. Es scheint also möglich zu sein.

Ich möchte nichts konstruieren, denn in der Regel gibt es für die meisten unbestimmten Rechtsbegriffe ja Verwaltungsvorschriften.

Danke und Grüße
Andreas
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Mick
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Antwort #3 - 09.08.2005 um 07:37:31
 
Zitat:
Hallo,
Danke für die Antwort. Habe gerade eben von einem Fall (von Userin cenisienta) gelesen, wo ein Visum für eine Sprachkurs direkt im Anschluss nach einem Schengen-Visum erstellt wurde. Es scheint also möglich zu sein.

Hi,
ich habe den Thread von cenisienta nochmal überflogen. Vielleicht
habe ich ja was übersehen, meine aber dass im Ergebnis festge-
stellt wurde, dass keine AE erteilt werden kann.

Zitat:
Ich möchte nichts konstruieren, denn in der Regel gibt es für die meisten unbestimmten Rechtsbegriffe ja Verwaltungsvorschriften.

Welchen "unbestimmten Rechtsbegriff" meinst Du denn konkret?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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don_andres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.08.2005 um 14:26:57
 
Hallo,

habe das alles noch einmal durchgelesen. Verlängerung eines Schengen-Visums über drei Monate nur aus
"völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland". Hm, das wird schwierig.
Daneben heisst es, dass eine AE auch auch "für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden". Das ist relativ unbestimmt und gibt dem Amt Ermessensspielraum.

Der Beitrag von cenisienta sagt nicht aus, dass das Visum für den Sprachkurs direkt nach dem Schengen-Visum erfolgte. Wenn ich andere Beiträge richtig verstanden habe, muss man dazu eigentlich immer erneut aus- und einreisen und das neue Visum bei der Botschaft beantragen.

Also bleibt eigentlich nur die Lösung, zum Standesamt zu rennen, die Heirat anzumelden und dann um Duldung zu bitten.
Ist das so richtig? Letzteres möchte ich aber nicht machen, da warte ich doch lieber noch etwas, bevor ich die Sache überstürze.

Danke und Grüße
Andreas
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Antwort #5 - 11.08.2005 um 14:51:07
 
Zitat:
...
Daneben heisst es, dass eine AE auch auch "für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden". Das ist relativ unbestimmt und gibt dem Amt Ermessensspielraum.


Damit meinst Du wahrscheinlich den § 7. Der Erm.Spielr. bezieht sich aber nur auf den Aufenthaltszweck, nicht auf die ERteilungsvoraussetzungen.

Zitat:
Der Beitrag von cenisienta sagt nicht aus, dass das Visum für den Sprachkurs direkt nach dem Schengen-Visum erfolgte. Wenn ich andere Beiträge richtig verstanden habe, muss man dazu eigentlich immer erneut aus- und einreisen und das neue Visum bei der Botschaft beantragen.

Also bleibt eigentlich nur die Lösung, zum Standesamt zu rennen, die Heirat anzumelden und dann um Duldung zu bitten.
Ist das so richtig? Letzteres möchte ich aber nicht machen, da warte ich doch lieber noch etwas, bevor ich die Sache überstürze.

Danke und Grüße
Andreas


Das siehst Du völlig richtig. In jeder Beziehung Zwinkernd
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Antwort #6 - 11.08.2005 um 15:02:43
 
Zitat:
Der Erm.Spielr. bezieht sich aber nur auf den Aufenthaltszweck,


Welcher dann auch an anderer Stelle im Gesetz nicht geregelt sein darf, ansonsten läge eine Umgehung der dort bereits geregelten  (und ggf. nicht erfüllten) Erteilungsvoraussetzungen vor.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 31.08.2005 um 10:07:50
 
Hallo,
bin gerade auf euer Thema gestoßen...
also bei uns war das so:
- eingereist mit 3 Montas-Touristen-Visum (problemlos!)
-ausgereist in Heimatland
- dort Visum beantragt (Sprachkurs)
- wieder eingereist

Laut Information der örtlichen Ausl.beh. und der dt. Botschaft Paraguay muss man immer (!) vor Erhalt eines neuen Visums ausreisen.
Allerdings hatte ich auch mit einer anderen Angestellten der Ausl. beh. gesprochen, die meinte man könne das schon was "deichseln"... !!! Falls man eben heiraten möchte z.B. ...ich glaube darum ging es ja bei euch?
Wie schon so oft gesagt, das hängt anscheinend von den Zuständigen in der Ausl. beh. ab..?!
Naja...wollte nur erklären, wie das bei uns war...
Beste Wünsche, C
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 31.08.2005 um 11:59:59
 
Zitat:
Hallo,
bin gerade auf euer Thema gestoßen...
also bei uns war das so:
- eingereist mit 3 Montas-Touristen-Visum (problemlos!)
-ausgereist in Heimatland
- dort Visum beantragt (Sprachkurs)
- wieder eingereist

Laut Information der örtlichen Ausl.beh. und der dt. Botschaft Paraguay muss man immer (!) vor Erhalt eines neuen Visums ausreisen.
Allerdings hatte ich auch mit einer anderen Angestellten der Ausl. beh. gesprochen, die meinte man könne das schon was "deichseln"... !!! Falls man eben heiraten möchte z.B. ...ich glaube darum ging es ja bei euch?
Wie schon so oft gesagt, das hängt anscheinend von den Zuständigen in der Ausl. beh. ab..?!
Naja...wollte nur erklären, wie das bei uns war...
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Hmmm, etwas `deichseln´ finde ich eine sehr merkwürdige Wortwahl für eine Behörde. Gundsätzlich stimmt die Aussage mit der Ausreise aber wie bei jedem Grundsatz gibt es auch gesetzlich geregelte Ausnahmen, z. B. für den Fall einer Eheschließung. Das hat aber nichts mit deichseln zu tun. Das hört sich so an, als ob man etwas möglich macht für das es keine gesetzliche Grundlage gibt, und zwar je nach Wohlwollen. So etwas sollte in einer Behörde eigentlich nicht vorkommen.
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