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Ehefähigkeitszeugniss (Gelesen: 13.961 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 13.09.2005 um 16:55:50
 
Zitat:
oder macht das das Standesamt


Hi amphilochus,

das wird vom Standesamt im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung erledigt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 19.09.2005 um 17:12:44
 
Hallo,

ich habe mal noch eine Frage. Ich hatte mich ja beim Standesamt erkundigt wie lange die prüfung der Unterlagen durch das OLG dauert. Man sagte mir ca. 4 Wochen, dies war unter der Maßgabe, das Albanien kein Ehefähigkeitszeugniss ausstellt, tun sie ja nun neuerdings ja doch. Verkürzt sich dadurch die Überprüfung durch das OLG, da ja nun kein Befreiungsverfahren mehr gemacht werden muss?
Vielen Dank für die Antworten!

Liebe Grüße
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ronny
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Antwort #17 - 19.09.2005 um 19:49:15
 
Zitat:
Überprüfung durch das OLG


Hi mphilochus,

dadurch dassein Befreiungsverfahren entfällt, ist das OLG völlig aussen vor. Die Scheidung wird dann als sog. kleine Anerkennung durch die Verwaltung geprüft (RP, BezReg, oder sowas in  der Art) .

Obs schneller geht kann ich schlecht beurteilen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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