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Ehefähigkeitszeugniss (Gelesen: 13.958 mal)
Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.08.2005 um 08:18:02
 
Hallo,

ich hab mal wieder einer Frage! Was ist der Unterschied zwischen einem Ehefähigkeitszeugniss und einer konsularischen Eheunbedenklichkeitsbescheinigung?

Danke für die Antworten!

Liebe Grüße
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ronny
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Antwort #1 - 24.08.2005 um 08:41:31
 
Hallo Amphilochus,

ein EFZ gibt Auskunft über die Vereinbarkeit der Eheschließung zweier konkret benannter Personen mit dem Heimatrecht der Person für die das EFZ ausgestellt wurde.
Das EFZ wird von einer inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt.

Beispiel:

Deine beabsichtigte Eheschließung mit einem albanischen Staatsangehörigen wird daraufhin geprüft, ob in seiner Person Ehehindernisse bestehen, die Eurer Ehe nach deutschem Recht entgegenstehen. Fällt die Prüfung positiv aus (d.h. es liegen keine vor), bekommst Du vom Standesamt des Wohnortes ein EFZ in dem ihr beide namentlich eingetragen seid.

Die konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Dir zum Beispiel von einer deutschen Auslandsvertretung dann ausgestellt, wenn der Staat in welchem Du heiratest eine solche zusätzlich zum EFZ fordert. Dann würdest Du das EFZ bei der deutschen Botschaft vorlegen müssen. Inhaltlich kann in beiden das Gleiche stehn.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber kein Zeugnis einer inneren Behörde; nur bei bestimmten Staaten sind da bilaterale Abkommen zwischen DE und z.B. Italien, LUX, Niederlande, ... geschlossen worden, die das konsularische EFZ dem einer inneren Behörde gleichstellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.08.2005 um 09:56:05
 
Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Das heißt also, er muss das Ehefähigkeitszeugniss an seinem Wohnort beantragen? Wenn wir beide dann namentlich genannt werden, weißt Du was ich da runterschicken muss? Geburtsurkunde und Meldebescheinigung, aus der mein Familienstand hervorgeht?

"Die konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Dir zum Beispiel von einer deutschen Auslandsvertretung dann ausgestellt, wenn der Staat in welchem Du heiratest eine solche zusätzlich zum EFZ fordert. Dann würdest Du das EFZ bei der deutschen Botschaft vorlegen müssen. Inhaltlich kann in beiden das Gleiche stehn."

Die konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung muss er also bei der deutschen Botschaft in Albanien oder der albanischen Botschaft in Deutschland beantragen? Die Frau vom Standesamt hat mir mitgeteilt, dass da nur drinne stehen muss, dass er schonmal verheiratet war, seit dem .... rechtskräftig geschieden ist und demnach erneut heiraten darf. Was bedeutet diese "konsularisch"? Komme mir gerade total doof vor, und hoffe ich nerve Euch nicht mit meinen dummen Fragen!

Liebe Grüße und Danke!

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.08.2005 um 10:27:26
 
Zitat:
Die konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Dir zum Beispiel von einer deutschen Auslandsvertretung dann ausgestellt, wenn der Staat in welchem Du heiratest eine solche zusätzlich zum EFZ fordert. Dann würdest Du das EFZ bei der deutschen Botschaft vorlegen müssen. Inhaltlich kann in beiden das Gleiche stehn.

Ergänzung:
Hier spielen auch sprachliche Gründe eine Rolle. Ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamts ist immer in deutsch, eine konsularische Bescheinigung eines Konsulats im Auslands ist in der dortigen Landesprache oder evtl. englisch angefaßt.
Zitat:
Das heißt also, er muss das Ehefähigkeitszeugniss an seinem Wohnort beantragen? Wenn wir beide dann namentlich genannt werden, weißt Du was ich da runterschicken muss? Geburtsurkunde und Meldebescheinigung, aus der mein Familienstand hervorgeht?

Ich will ja niemand verunsichern, aber stellen albanische Behörden überhaupt ein Ehefähigkeitszeugnis aus oder gibt es nicht vielmehr ein entsprechendes Befreiungsverfahren beim OLG?
guck http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/Albanien.pdf

Zitat:
Die konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung muss er also bei der deutschen Botschaft in Albanien oder der albanischen Botschaft in Deutschland beantragen? Die Frau vom Standesamt hat mir mitgeteilt, dass da nur drinne stehen muss, dass er schonmal verheiratet war, seit dem .... rechtskräftig geschieden ist und demnach erneut heiraten darf. Was bedeutet diese "konsularisch"? Komme mir gerade total doof vor, und hoffe ich nerve Euch nicht mit meinen dummen Fragen!

Da es um die geplante Heirat eines Albaners in D geht, kann es sich nur um eine Bescheinigung der albanischen Botschaft in D handeln. Aber siehe oben!

Abu
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ronny
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Antwort #4 - 24.08.2005 um 10:35:57
 
Zitat:
aber stellen albanische Behörden überhaupt ein Ehefähigkeitszeugnis aus oder gibt es nicht vielmehr ein entsprechendes Befreiungsverfahren beim OLG?


Zitat:
Da es um die geplante Heirat eines Albaners in D geht, kann es sich nur um eine Bescheinigung der albanischen Botschaft in D handeln.


Hi zusammen,

das was Abu sagt stimmt beides. Dein Zukünftiger muß hier in DE die Befreiung beantragen, ich hatte doch gestern im Chat schon den link zur Seite vom OLG Stuttgart eingestellt.

Die konsularische Bescheinigung wäre natürlich von der albanischen Auslandsvertretung hier in DE auszustellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Amphilochus
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Antwort #5 - 24.08.2005 um 10:36:15
 
Hallo,

"Da es um die geplante Heirat eines Albaners in D geht, kann es sich nur um eine Bescheinigung der albanischen Botschaft in D handeln. Aber siehe oben!"

Also mein Freund ist Albaner und nicht wohnhaft in Deutschland, aber wir können diese Bescheinigung trotzdem bei der albanischen Botschaft in Deutschland bekommen? Also jetzt nochmal ganz dumm gefragt, wir können nach Berlin fahren und dort das Ehefähigkeitszeugniss beantragen?

"Ich will ja niemand verunsichern, aber stellen albanische Behörden überhaupt ein Ehefähigkeitszeugnis aus oder gibt es nicht vielmehr ein entsprechendes Befreiungsverfahren beim OLG?"

Eine Bekannte von mir hat auch einen Albaner geheiratet und der mußte ein Ehefähigkeitszeugniss vorlegen. Ich habe sie gefragt, und warte noch auf Antwort.

Irgendwie tun sich immer neue Abgründe auf. habe jetzt gelesen, dass eine im Ausland rechtskräftige Scheidung erst anerkannt werden muß! Mein Freund war mit einer Albanerin verheiratet und ist rechtskräftig geschieden. Ich dachte, es reicht wenn wir beim Antrag auf Eheschließung beim Standesamt die Heirats- und Scheidungsurkunde vorlegen, dass sagte auch die Beamtin dort. Müssen wir jetzt vorher die Scheidung anerkennen lassen, oder macht das das OLG bei der Prüfung der Unterlagen für die Eheschließung automatisch?

Liebe Grüße

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Antwort #6 - 24.08.2005 um 10:42:07
 
Zitat:
Müssen wir jetzt vorher die Scheidung anerkennen lassen, oder macht das das OLG bei der Prüfung der Unterlagen für die Eheschließung automatisch?


Hallo Amphilochus,

bei einer sog. Heimatsstaatsentscheidung(er Albaner, sie Albanerin, Gericht in Albanien) wird die Scheidung im Rahmen eines Befreiungsverfahrens mitgeprüft.

Zitat:
Also mein Freund ist Albaner und nicht wohnhaft in Deutschland


Dann könnte auch das albanische Konsulat in Griechenland zuständig sein, das wird Dir aber die albanische Botschaft sagen können.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Amphilochus
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Antwort #7 - 24.08.2005 um 10:46:08
 
Hallo,

okay. Dann bin ich wieder etwas beruhigt. Werde mich mal mit der albanischen Botschaft in Verbindung setzen. Danke Euch nochmal für eure Geduld, komme mir manchmal schon etwas nervig vor! Falls wieder Fragen auftreten, wende ich mich vertrauensvoll an Euch!


Liebe Grüße
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Antwort #8 - 24.08.2005 um 18:13:32
 
Hallo Ronny,

danke für reinstellen der Info. Sag mal hast du zufällig dieses Muster noch irgendwo als PDF, oder bin ich jetzt frech  grin!

Danke für Deine Hilfe!

Liebe Grüße
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Antwort #9 - 24.08.2005 um 19:35:38
 
Zitat:
Sag mal hast du zufällig dieses Muster noch irgendwo als PDF


Nö leider nicht. Nur als TIF, und weil das von einem Behördenfax ist und ich es nicht anonymisieren kann,stelle ich es aus Datenschutzgründen nicht ein. Denn die Behörde (und mein Kollege)von der ich es habe hat das Recht unerkannt zu bleiben. Zwinkernd

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Antwort #10 - 24.08.2005 um 20:01:42
 
Hallo,

kann ich natürlich verstehen! Kannst Du mir vielleicht sagen, was drinne steht, bitte! :anbet!

Na gut rufe morgen mal die Botschaft in Berlin an, die werden mir ja ne Auskunft geben können, auch wenn ich schon vorgewarnt wurde, dass die da nicht besonders freundlich sind!

Liebe Grüße
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Antwort #11 - 24.08.2005 um 20:05:52
 
Zitat:
Kannst Du mir vielleicht sagen, was drinne steht, bitte!


Hi Amphilochus,

Na ja es ist halt ein Vordruck der auf albanisch so heißt wie die Info es schon aussagt.

Und er sieht rein äußerlich so aus, wie unsere mehrsprachigen - sog. "internationalen"- Urkunden. Sogar deutsche Sprache ist dabei  Zwinkernd

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Antwort #12 - 13.09.2005 um 12:50:40
 
Hallo,

ich bins mal wieder. Nach langen Hin und Her bekommen wir jetzt endlich ein EFZ. Ich habe meine Unterlagen von der albanischen Botschaft in Berlin legalisieren lassen und runtergeschickt, so daß wir hoffentlich bald das EFZ bekommen und uns dann zur Heirat anmelden können. Jetzt habe ich nur nochmal eine Frage. Mein Freund ist rechtskräftig geschieden von einer Albanerin. Ronny sagte mir, daß dies im Befreiungsverfahren durch das OLG mitgeprüft wird, aber dieses Verfahren fällt ja jetzt weg, da wir ja ein EFZ bekommen. Müssen wir nun das Scheidungsurteil nocheinmal extra in Deutschland anerkennen lassen?

Vielen Dank für die Antworten!

Liebe Grüße
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Antwort #13 - 13.09.2005 um 13:06:25
 
Zitat:
Müssen wir nun das Scheidungsurteil noch einmal extra in Deutschland anerkennen lassen?


Hi Amphilochus,

durch den Wegfall der Befreiung ist das verfahrensinterne Anerkennungsverfahren entfallen. Eine Heimatstaatsentscheidung wird dann von der zuständigen Verwaltungsbehörde geprüft (sog. kleine Anerkennung), diese ist meist auf BezRegierungsebene angesiedelt.


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Antwort #14 - 13.09.2005 um 16:53:48
 
Hallo,

sorry wenn ich manchmal auf den Schlauch stehe, aber müßen wir das einreichen bevor wir zum Standesamt gehen oder macht das das Standesamt?

Liebe Grüße
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