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Heirat mit Staatenlosem...Hilfe! (Gelesen: 4.319 mal)
Tita1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.09.2005 um 14:02:37
 
Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine Frage und wäre wirklich dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Also mein Freund ist staatenlos und kommt ursprünglich aus dem Libanon.Er hat eineAufenthaltserlaubnis, die jede 3 Monate verlängert wird. Er ist 21 Jahre alt und lebt schon seit 16 Jahren hier in Deutschland. Ich komme aus dem Irak habe aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich mache gerade mein Abi und er macht eine Ausbildung. Wir möchten heiraten, welche Papiere benötigen wir? er hat beraeits eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Libanon. Sie wurde dort ins deutsche übersetzt, muss diese auch hier nochmal übersetzt werden??


Lieben Gruß Triva


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Tita1983  
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Tita1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.09.2005 um 14:52:33
 
hallo nochmal, ???


....noch ne Frage. Kann man mit einen Reisedokument heiraten? Denn mein Ferund ist staatenlos und hat keinen pass er hat ne aufenthaltserlaubnis. Und wo bekommen wir die Geburtsurkunde her, wenn er ne Aufenthaltserlaubnis hat müsste er doch ein familienbuch haben oder nicht?

Liebe Grüße und bin für jede antwort dankbar :
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Tita1983  
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Ralf
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Antwort #2 - 24.09.2005 um 15:07:41
 
Hallo!

Zunächst einmal: Bitte Fragen nicht mehrfach posten, habe die andere gelöscht und deine 2. Frage hier angehängt.

Zitat:
mein Freund ist staatenlos

Wirklich? Dann müsste er einen Reiseausweis für Staatenlose besitzen. Der Besitz eines Reisedokuments spricht eher dagegen.

Zitat:
Er hat eineAufenthaltserlaubnis, die jede 3 Monate verlängert wird.

Wirklich eine Aufenthaltserlaubnis und keine Duldung? Die kurzen Genehmigungsfristen sprechen eher für Letzteres.

Zitat:
Ledigkeitsbescheinigung aus dem Libanon.

Ausländische Dokumente müssen i.d.R. von der deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat legalisiert und hier übersetzt werden.

Zitat:
Und wo bekommen wir die Geburtsurkunde her

Vermutlich vom Standesamt des Geburtsortes.
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Blaise
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Antwort #3 - 24.09.2005 um 15:12:14
 
Hallo,

ist er den tatsächlich Staatenlos? Ein Staatenloser erhält normalerweise einen "Reiseausweis für Staatenlose".

Staatenlose unterliegen in Deutschland dem deutschen Personalstatut. D.h. er wird wie ein deutscher behandelt. Wenn er tatsächlich keine Urkunden aus dem Libanon hat, kann er möglicherweise eine eidesstattliche Versicherung über seine persönlichen Daten abgeben.

Es muss aber tatsächlich so sein, dass keine Papiere vorliegen!

Blaise
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Antwort #4 - 24.09.2005 um 15:13:09
 
Hallo Ralf,

... da warst Du wieder etwas schneller... grin

Grüße

Blaise
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Tita1983
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Antwort #5 - 24.09.2005 um 15:13:57
 
Hi,


sorry wegen dem mehrfachen posten...
Er hat ein Reisedokument ganz sicher und auch ne aufenthaltserlaubnis, sie wurde jetzt immer jede drei monate verlängert, da er straffällig geworden ist. Wenn er ne aufenthaltserlaubnis hat, hat er dann hier kein familienbuch, denn seine eltern haben eine unbefristete aufenthaltserlaubnis.
Die ledigkeitsbescheinigung ist von der regierungspräsidentschaft des sunnitischen religiösen gerichts und ist übersetz von einem verteidigtem übersetzer. Schreibt das standesamt das libanesische standesamt an oder muss ich das machen???


Danke nochmal!!!
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Tita1983  
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Antwort #6 - 24.09.2005 um 15:20:26
 
Hallo,

wenn er ein "Reisedokument" hat, ist die Identiät wohl nicht geklärt?

Blaise
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Antwort #7 - 24.09.2005 um 15:22:26
 
vielleicht habe ich das auch verwechselt er ist auf jeden fall staatenlos aber seine identität ist geklärt. Er hat bestimmt ein reisepass für staatenlose und ich habe es verwechselt sorry.
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Tita1983  
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