Knaxengold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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HAllo Ronny, danke für den interessanten Link zum Auswärtigen Amt. Da steht ja ganz klar und deutlich, dass Urkunden die in der ausländischen Botschaft in Deutschland ausgestellt sind, anzuerkennen sind. Zitat: VII. Konsularische Urkunden Für Urkunden, die von konsularischen oder diplomatischen Vertretungen fremder Staaten in Deutschland ausgestellt worden sind, ist eine Echtheitsbestätigung durch die deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgesehen. Auch das Auswärtige Amt kann sich zur Beweiskraft dieser Urkunden nicht äußern, sondern allenfalls bestätigen, dass der Aussteller der Urkunde ordnungsgemäß zur Diplomaten- bzw. Konsularliste angemeldet ist. Diese Bestätigung ist jedoch meist entbehrlich, denn in der Liste der ausländischen Vertretungen in Deutschland sind jeweils auch die Namen des diplomatischen Personals sowie der Leiter der konsularischen Vertretungen aufgeführt.
Falls bei der deutschen Vorlagebehörde Zweifel an der Echtheit einer konsularischen Urkunde bestehen, können diese durch unmittelbare Rückfrage beim Aussteller der Urkunde ausgeräumt werden. Eine Beteiligung des Auswärtigen Amts ist hierfür normalerweise nicht erforderlich. Zitat Ende Die Dame im OLG hat von uns eine von der Heimatbotschaft meines Verlobten in Bonn ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung (nach 4-wöchigem Aufgebot) und einen dort in der ausländischen Botschaft ausgestellten Reisepass. Unterschrieben von einer Person, die sich auf der Botschaftsliste vom A. Amt befindet. Sie will den Pass, dessen Echtheit sie evt. anzweifelt zur Überprüfung ans LKA schicken, weil sie noch nicht gehört hat, dass diese Botschaft Pässe ausstellt. (Anmerkung, der Pass ist echt, ich war dabei als er ausgestellt wurde) Das ist doch laut Auswärtigem Amt nicht erforderlich, weil sie sich doch eigentlich mit der Botschaft in Verbindung setzten müsste und einfach nachfragen, ob der Herr den Pass ausgestellt hat und ob er demnach echt ist. Außerdem gibt es noch andere Menschen, die einen Pass aus dieser Botschaft haben. Ich weiß, unser Fall ist schon sehr verzwickt, ich verstehe aber nicht, warum von uns konsularische Urkunden verlangt werden, die dann sobald sie gebracht werden (unter großem Aufwand) als "falsch" angesehen werden. Vielleicht hast du noch eine Idee oder einen Tipp. Ich danke dir recht herzlich für deine bisherige Hilfe.
Knaxengold
PS Heißt deine letzte Mail, dass man diesem Anwalt, der dann im Heimat land recherchiert nur genug Geld zustecken muss und er erklärt alles für richtig?
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