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Ausreise und mit Heiratsvisum zurück? (Gelesen: 3.036 mal)
Knaxengold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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21.08.2005 um 10:46:19
 
Hallo,
hier die Vorgeschichte:
bin mit einem abgelehnten Asylbewerber (mit Duldung und Aliasidentität verlobt und wir versuchen seit Januar zu heiraten (Alle erst Mal verlangten Papiere wurden von uns im Januar beim Standesamt abgegeben)
Die dann vom OLG weiter verlangten Papiere (konsularische Bestätigung der Ledigkeitsbescheinigung, Reisepass) gaben wir Mitte Juli im Standesamt ab.
In der Zwischenzeit  hatte die ABH ein aufgrund des zur Namensänderung eingereichten Personalausweises bei der Botschaft ein Laisser Passer bekommen und meinen Verlobten zur Ausreise aufgefordert.
Das OLG akzeptiert die vorgelegten Papiere nicht und will im Heimatland eine Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt durchführen. Dauer der Überprüfung 3-4 Monate.
Für diesen Zeitraum bekommt mein Verlobter keine Verlängerung der Duldung mehr.
Jetzt die Frage:
Soll er alleine ausreisen und die Überprüfung der Papiere durch das OLG geht weiter und er bekommt ein Visum zur Wiedereinreise wegen Heirat
oder ist es besser, wenn wir zusammen fliegen und im Heimatland heiraten?
Danke für alle Antworten.
Schönen Sonntag
Knaxengold
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 21.08.2005 um 11:44:52
 
Zitat:
Soll er alleine ausreisen und die Überprüfung der Papiere durch das OLG geht weiter und er bekommt ein Visum zur Wiedereinreise wegen Heirat
oder ist es besser, wenn wir zusammen fliegen und im Heimatland heiraten?


Hallo,

das kommt zeitlich in etwa auf das gleiche raus, weil die inhaltliche Überprüfung auch im Falle einer Heirat in seinem Heimatstaat stattfinden wird. Es ist letztlich eine Frage der finanziellen Mittel. Ein Heiratsvisum wird evtl. genauso lange dauern wie eins zur Familienzusammenführung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Knaxengold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.08.2005 um 12:13:52
 
Hallo Ronny,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich dachte immer, wenn man schon verheiratet ist, hätte man das RECHT auf Familienzusammenführung und wäre dadurch in einer besseren Situation, als wenn man alleine ausreist mit der Hoffnung auf eine Rückkehr mit Visum. (das dann vielleicht nicht erteilt wird im worst case scenario)
Natürlich ist es eine finanzielle Frage, wenn es rechtlich gleich bleibt, muss ich ja nicht mit und wir können das eine Flugticket sparen.
Und wir könnten heiraten und müssten nach der Heirat nicht Monate getrennt sein, was ja auch eine recht unangenehme Vorstellung ist.
Viele Grüße
Knaxengold
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ronny
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Antwort #3 - 21.08.2005 um 12:23:57
 
Hallo,

im Falle einer Eheschließung im Ausland gibt es natürlich den Anspruch auf die Visumerteilung zum Zwecke der Familienzusammenführung. Den gibt es nicht für ein Visum zur Eheschlieung.

Aber der Anspruch sagt nichts über die zeitliche Dauer der Realisierung , oder ? Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Knaxengold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.08.2005 um 13:39:58
 
Hallo Ronny,
nein, du hast recht zeitlich macht das wahrscheinlich keinen Unterschied.
Ich habe nur schreckliche Geschichten gehört über diese Vertrauensanwälte, die die Papiere prüfen sollen, das aber nicht tun und einfach behaupten, dass die Papiere nicht stimmen, weil sie zu faul sind da hin zu fahren. Das war der Fall in Ghana. Ich habe Befürchtungen, dass das bei uns auch passiert und dass alles nicht nur ewig dauert, sondern dass es dann keine positive Prüfung der Papiere gibt. Na und dann?
Vielleicht bin ich da sehr misstrauisch aber wir haben einfach so viel Müll gehabt in der letzten Zeit.

Weißt du etwas über diese Vertrauensanwälte? Sind die vertrauenswürdig?
Danke schön für die Antwort
Knaxengold
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ronny
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Antwort #5 - 21.08.2005 um 13:52:35
 
Zitat:
Sind die vertrauenswürdig?


Hallo,

aus deutscher (Behörden-) Sicht sicherlich genauso vertrauenswürdig, wie das unzuverlässige Beurkundungswesen in den sog. Problemstaaten berüchtigt ist, wem sollen wir denn sonst vertrauen bei den Berichten der Deutschen Auslandsvertretungen.

Hier
 findest Du mehr zu dem Problem, aber lass Dir gesagt sein, das sind nur die Informationen, die das AuswAmt öffentlich von sich gibt um keine dplomatischen Probleme zu bekommen. Interne Berichte sind da wesentlich deutlicher  cry:

Du kannst auf dieser Welt gegen Geld alles überall bekommen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.08.2005 um 15:16:30
 
HAllo Ronny,
danke für den interessanten Link zum Auswärtigen Amt. Da steht ja ganz klar und deutlich, dass Urkunden die in der ausländischen Botschaft in Deutschland ausgestellt sind, anzuerkennen sind.
Zitat:
VII. Konsularische Urkunden
Für Urkunden, die von konsularischen oder diplomatischen Vertretungen fremder Staaten in Deutschland ausgestellt worden sind, ist eine Echtheitsbestätigung durch die deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgesehen. Auch das Auswärtige Amt kann sich zur Beweiskraft dieser Urkunden nicht äußern, sondern allenfalls bestätigen, dass der Aussteller der Urkunde ordnungsgemäß zur Diplomaten- bzw. Konsularliste angemeldet ist. Diese Bestätigung ist jedoch meist entbehrlich, denn in der Liste der ausländischen Vertretungen in Deutschland sind jeweils auch die Namen des diplomatischen Personals sowie der Leiter der konsularischen Vertretungen aufgeführt.

Falls bei der deutschen Vorlagebehörde Zweifel an der Echtheit einer konsularischen Urkunde bestehen, können diese durch unmittelbare Rückfrage beim Aussteller der Urkunde ausgeräumt werden. Eine Beteiligung des Auswärtigen Amts ist hierfür normalerweise nicht erforderlich. Zitat Ende

Die Dame im OLG hat von uns eine von der Heimatbotschaft meines Verlobten in Bonn ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung (nach 4-wöchigem Aufgebot) und einen dort in der ausländischen Botschaft ausgestellten Reisepass. Unterschrieben von einer Person, die sich auf der Botschaftsliste vom A. Amt befindet.
Sie will den Pass, dessen Echtheit sie evt. anzweifelt zur Überprüfung ans LKA schicken, weil sie noch nicht gehört hat, dass diese Botschaft Pässe ausstellt. (Anmerkung, der Pass ist echt, ich war dabei als er ausgestellt wurde) 
Das ist doch laut Auswärtigem Amt nicht erforderlich, weil sie sich doch eigentlich mit der Botschaft in Verbindung setzten müsste und einfach nachfragen, ob der Herr den Pass ausgestellt hat und ob er demnach echt ist. Außerdem gibt es noch andere Menschen, die einen Pass aus dieser Botschaft haben.
Ich weiß, unser Fall ist schon sehr verzwickt, ich verstehe aber nicht, warum von uns konsularische Urkunden verlangt werden, die dann sobald sie gebracht werden (unter großem Aufwand) als "falsch" angesehen werden.
Vielleicht hast du noch eine Idee oder einen Tipp.
Ich danke dir recht herzlich für deine bisherige Hilfe.

Knaxengold

PS Heißt deine letzte Mail, dass man diesem Anwalt, der dann im Heimat land recherchiert nur genug Geld zustecken muss und er erklärt alles für richtig?


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ronny
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Antwort #7 - 21.08.2005 um 15:24:38
 
Zitat:
PS Heißt deine letzte Mail, dass man diesem Anwalt, der dann im Heimat land recherchiert nur genug Geld zustecken muss und er erklärt alles für richtig?


Beileibe nicht, ich dachte da eher an die unterbezahlten Standesbeamten in den Problemstaaten  lachen

Zitat:
Sie will den Pass, dessen Echtheit sie evt. anzweifelt zur Überprüfung ans LKA schicken, weil sie noch nicht gehört hat, dass diese Botschaft Pässe ausstellt. (Anmerkung, der Pass ist echt, ich war dabei als er ausgestellt wurde) 


Zitat:
bin mit einem abgelehnten Asylbewerber (mit Duldung und Aliasidentität


Das OLG wird die Identität der Angaben aus dem Pass mit dem Geburtseintrag verglichen haben wollen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 21.08.2005 um 15:33:57
 
Welcher Geburtsteintrag?
Der auf der Geburtsurkunde? Die hat sie doch vorliegen, oder meinst du im Heimatland?
Gruß
Knaxengold
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Antwort #9 - 21.08.2005 um 15:45:24
 
Zitat:
im Heimatland


:paletti

Was genau sie da überprüft haben muß solltest du bei ihr nachfragen , das kann hier keiner beantworten. Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.08.2005 um 15:57:06
 
Das heißt also was und wo sie was überprüft, liegt komplett in ihrem Ermessen und wir haben da keinen Einfluss?
Scheint mir nicht besonders demokratisch.
Mich ärgert einfach, dass Urkunden verlangt werden und noch mal Urkunden und dann noch mal und am Ende wird sowieso alles im Heimatland überprüft. Das hätte man doch am Anfang schon sagen können und hätte uns Geld, Nerven und Zeit gespart.
Dass die Aliasidentität vorliegt wusste sie doch aus der Akte.
Sei mir nicht böse, aber auf mich wirkt das einfach alles komplett willkürlich und ich fühle mich als deutsche Bürgerin von den eigenen Behörden "verarscht". Das ist kein schönes Gefühl.
Na ja, cést la vie.
Dir noch mal recht herzlichen Dank und viele Grüße
Knaxi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.08.2005 um 20:26:19
 
Hallo K.!
Deine Geschichte ist natürlich sehr komplex. Zu dem Punkt "Überprüfung der Papiere durch eine Vertrauensanwalt" kann ich etwas beitragen. IdR erfolgt diese Überprüfung durch einen von der jeweiligen deutschen Botschaft im Heimatland Deines künftigen Mannes beauftragten Vertrauensanwalt. Man kann diese Prüfung wohl beschleunigen, wenn das deutsche Standesamt - bpw. per e-mail - an die deutsche Botschaft um eine möglichst schnelle Prüfung bittet.
LG
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Knaxengold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 22.08.2005 um 09:25:04
 
HAllo Holger,
ok das ist ein guter Tipp, werde ich versuchen, die Standesbeamtin ist übrigens sehr nett und hilft uns sicher.
Danke!
Ich bin übrigens für alle Tipps aus dem Forum, die unsere Hochzeit beschleunigen können in Hinblick auf Überprüfung im Heimatland sehr  dankbar.
viele Grüße
Knaxengold
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