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Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ? (Gelesen: 956 mal)
Frank
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Beiträge: 14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
20.08.2005 um 22:09:23
 
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Bereich gelandet...
Das Aufenthaltsrecht meiner Stieftochter (12j) ist an das Visum zur Familienzusammenführung meiner Frau (Russin) gekoppelt.
Was ist denn wenn meine Stieftochter volljährig wird, muss sie dann automatisch ausreisen ?
Ich habe gelesen zur Einbürgerung muss sie 8 Jahre in D gelebt haben, dann wäre sie allerdings schon 20  Griesgrämig

Ich weiß, bis dahin sinds noch einige Jahre - aber man macht sich da ja doch so seine Gedanken....

Danke schonmal für eure Antworten Smiley
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
Antwort #1 - 21.08.2005 um 08:52:52
 
Hi,
schau einfach mal in den
§ 35 Abs. 1 AufenthG
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Frank
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Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
Antwort #2 - 21.08.2005 um 12:13:16
 
Vielen Dank, genau das hatte ich gesucht ! Smiley
Dort wird auch das Thema Ausbildung angesprochen... Meine Frau darf ja in D eine Tätigkeit aufnehmen, aber wenn ich das richtig verstanden habe darf meine Tochter hier nicht arbeiten.
Wie sieht es denn aus wenn sie eine Ausbildung anfangen möchte ? Muss man dies vorher beantragen, und nach welchen Kriterien richtet sich sowas ?

Thx again Zwinkernd
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