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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
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Beitrag begonnen von Frank am 20.08.2005 um 22:09:23

Titel: Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
Beitrag von Frank am 20.08.2005 um 22:09:23
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Bereich gelandet...
Das Aufenthaltsrecht meiner Stieftochter (12j) ist an das Visum zur Familienzusammenführung meiner Frau (Russin) gekoppelt.
Was ist denn wenn meine Stieftochter volljährig wird, muss sie dann automatisch ausreisen ?
Ich habe gelesen zur Einbürgerung muss sie 8 Jahre in D gelebt haben, dann wäre sie allerdings schon 20  :(

Ich weiß, bis dahin sinds noch einige Jahre - aber man macht sich da ja doch so seine Gedanken....

Danke schonmal für eure Antworten :)

Titel: Re: Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
Beitrag von Mick am 21.08.2005 um 08:52:52
Hi,
schau einfach mal in den § 35 Abs. 1 AufenthG.

Titel: Re: Aufenthalt in D nach 18. Geburtstag ?
Beitrag von Frank am 21.08.2005 um 12:13:16
Vielen Dank, genau das hatte ich gesucht ! :)
Dort wird auch das Thema Ausbildung angesprochen... Meine Frau darf ja in D eine Tätigkeit aufnehmen, aber wenn ich das richtig verstanden habe darf meine Tochter hier nicht arbeiten.
Wie sieht es denn aus wenn sie eine Ausbildung anfangen möchte ? Muss man dies vorher beantragen, und nach welchen Kriterien richtet sich sowas ?

Thx again ;)

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