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Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 800 mal)
muskan
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Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
19.08.2005 um 14:22:25
 
Ich :

-
Staatsangehörigkeit   ……………..Indische
-
Aufenthaltserlaubnis ……………..Niederlassung
-
Familienstand            …………….. Geschieden

Er : Meine Verlobte
     -   Staatsangehörigkeit   ……………..Indische
     -   Aufenthaltserlaubnis ……………... Aufenthaltsbewilligung
     -   Familienstand            …………….. Single


                  Wir möchten Heiraten in Deutschland 

Frage:   Hat er einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis? 
                                     Oder
             Muss er erste nach Indien züruck und von dort Familienzusammenführung   
              Visum antragen?


Danke
Muskan
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
Antwort #1 - 19.08.2005 um 15:07:10
 
Zitat:
Frage:   Hat er einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
Ja, sofern ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund vorliegt.
Zitat:
Muss er erste nach Indien züruck und von dort Familienzusammenführung Visum antragen?
Nein.

Abu
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