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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
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Beitrag begonnen von muskan am 19.08.2005 um 14:22:25

Titel: Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von muskan am 19.08.2005 um 14:22:25
Ich :

-
Staatsangehörigkeit   ……………..Indische
-
Aufenthaltserlaubnis ……………..Niederlassung
-
Familienstand            …………….. Geschieden

Er : Meine Verlobte
     -   Staatsangehörigkeit   ……………..Indische
     -   Aufenthaltserlaubnis ……………... Aufenthaltsbewilligung
     -   Familienstand            …………….. Single


                  Wir möchten Heiraten in Deutschland  

Frage:   Hat er einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?  
                                     Oder
             Muss er erste nach Indien züruck und von dort Familienzusammenführung  
              Visum antragen?


Danke
Muskan

Titel: Re: Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Abu am 19.08.2005 um 15:07:10

schrieb am 19.08.2005 um 14:22:25:
Frage:   Hat er einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?
Ja, sofern ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Zitat:
Muss er erste nach Indien züruck und von dort Familienzusammenführung Visum antragen?
Nein.

Abu

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