hallo Zusammen,
in zwischen habe ich mich informiert ( BMI Thüringen ) und war die Antwort : es gibt in Thüringen keine von den VAH abweichende Regel oder Bestimmungen , und die AB-Zeiten werden angerechnet .
Darauf hin habe ich meinen Antrag abgegeben .
Letzte Woche habe ich von der Sachbearbeiterin eine Einladung bekommen ( Auswertung meines Antrags ) .
Sie hat mir folgendes erzählt :
von der
ABH hat sie die Zeiten meines Aufenthalts : Es werden nur die Zeiten ab 2001 ( d.h. nur nach meiner Rückkehr , nach der Unterbrechung d. Aufenthalt) aufgeführt , und somit sind es nur ca .5 Jahre und für die Einbürgerung sind 8 notwendig
nach dem ich gefragt habe: was es ist mit den Jahren vor der Unterbrechung ? meinte Sie : es sei nicht ihr Problem sie hätte es sooo
von der
ABH bekommen sonst nicht , und daran müsse sie sich halten.
Sie hat mir vorgeschlagen :
1. meinen Antrag zurückzunehmen und das war´s . oder
2. Einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu verlangen dann muß ich ca 200 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlen ( wie Viel genau wüste sie nicht !)
diese Möglichkeit wäre nicht wichtig für mich da ich sowieso keine Chance habe dagegen was zu tun . Ein Wiederspruchverfahren wurde Jahre dauern und ich verliere sowieso .dann lieber kein ablehnungsbescheid verlangen !
3. mein Antrag " Ruhen lassen " kann man nicht machen , weil diese möglichkeit geht nur für max. 2 Jahren bei mir müsste sie aber mein Antrag 3 Jahre ruhen lassen ( bis die 8 Jahren erreicht sind )
ich darf mir die Sache in Ruhe überlegen und in 2 Wochen nochmal hingehen !
bitte um eure Meinungen , Danke