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Was ist eine Fiktionsbescheingung? (Gelesen: 6.705 mal)
Kavita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was ist eine Fiktionsbescheingung?
16.08.2005 um 01:20:14
 
Hallo,
ich wüßte gerne, was eine Fiktionsbescheinung ist?
Mein nigerianischer Freund hat nach der letzten Verlängerung seines Aufenthalts wegen Sprachkurs eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Sie gilt jetzt noch bis Mitte September, da er Anfang des Monates seine letzte Möglichkeit hat, die Prüfung für das Studienkolleg zu machen.
Kann man mit dieser Bescheinung innerhalb der Schengenstaaten verreisen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Kavita
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PeterLu
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Antwort #1 - 16.08.2005 um 07:17:25
 
Hallo,

die Fiktionsbescheinigung ergibt sich aus

§ 81 Absatz 5 AufenthG

Beantragung des Aufenthaltstitels

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfolgt nur auf Antrag, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Ein Aufenthaltstitel, der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs. 1 Nr. 2 nach der Einreise eingeholt werden kann, ist unverzüglich nach der Einreise oder innerhalb der in der Rechtsverordnung bestimmten Frist zu beantragen. Für ein im Bundesgebiet geborenes Kind, dem nicht von Amts wegen ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zu stellen.

(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

(4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.

(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.

Gruß
Peter

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Mick
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Antwort #2 - 16.08.2005 um 07:50:42
 
Hi,
ansonsten einfach mal die Forensuche benutzen. Das
Thema wurde in jüngerer Vergangenheit öfter diskutiert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.09.2005 um 17:55:57
 
Hallo,
die Frage mit dem Verreisen würde mich auch interessieren.
Im Archiv habe ich dazu nichts gefunden.
Die Dame vom Ausländeramt meinte sinngemäß, nach Italien zu fliegen sei kein Problem aber durch Österreich zu fahren u.U. schon...?!?
Danke für verbindliche Infos !
angeli
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Mick
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Antwort #4 - 02.09.2005 um 23:10:02
 
Zitat:
Hallo,
die Frage mit dem Verreisen würde mich auch interessieren.
Im Archiv habe ich dazu nichts gefunden.
Die Dame vom Ausländeramt meinte sinngemäß, nach Italien zu fliegen sei kein Problem aber durch Österreich zu fahren u.U. schon...?!?
Danke für verbindliche Infos !
angeli


Hoi,
um da was konkretes zu sagen, werden mehr Info's benötigt. Welche
Staatsangehörigkeit hat der/die Reisende denn?

Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel, der im übrigen Schengen-
raum der zu einem Aufenthaltsrecht von Drittstaatern führt. Weder in Italien,
noch in Österreich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.09.2005 um 11:12:06
 
Servus, Mick,

mein Mann hat einen indischen Pass.
Wir haben Ende September einen Urlaubsflug nach Italien gebucht.
Der liegt in der Zeit, in der die dreijährige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Darum waren wir jetzt bei der AB, haben die Niederlassungserlaubnis beantragt ( dauert laut AB 4-6 Wochen ) und das Problem mit der AE im Urlaub / bei Rückkehr geschildert.
Die Dame bei der AB hat jetzt die dreijährige AE ungültig gestempelt und meinem Mann eine Fiktionsbescheinigung für drei Monate ausgestellt. Wenn die Niederlassungserlaubnis ausgestellt werden könne, würde er benachrichtigt und diese dann umgehend in den Pass eingetragen.

Ist das für Schengen kein gültiges Dokument ??
Kann er , ohne dass die AB Mitarbeiterin das weiß, womöglich irgendwelche Schwierigkeiten mit den italienischen Behörden kriegen, wenn wir ein- bzw.ausreisen wollen ?
Seit den Anschlägen in London sind sicher auch die italienischen Behörden extra vorsichtig ...
Was können / sollen wir tun, falls es hier Probleme geben könnte / gibt ???

Danke für Informationen
und herzlichen Gruß
Angeli
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 03.09.2005 um 12:33:29
 
Hi,
die Fiktionsbescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt
in Italien! Er muss schon in D. am Flughafen damit rechnen,
nicht an Board zu kommen. Ggf. wird er auch in Italien
zurückgewiesen, es würde auch ein Verfahren wegen illegaler
Einreise/illegalen Aufenthaltes drohen.
Ich würde versuchen, vorläufig eine Verlängerung der AE zu
erhalten und gleichzeitig den Antrag auf Erteilung NE weiter
zu verfolgen.
Siehe auch
hier
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.09.2005 um 17:48:46
 
Huch,
das sind ja Neuigkeiten ! Da wären wir ja ganz schön ins offene Messer gelaufen ...
Gut, dass ich immer wieder bei euch lese !!
Gleich am Montag gehen wir nochmal zur AB und versuchen das zu klären.
Danke !
Angeli
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.09.2005 um 17:01:53
 
So, jetzt ist es geklärt :
mein Mann hat noch einmal eine befristete AE bekommen , und wir können reisen.
Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis läuft derweilen.
Dankeschön nochmal für diese wichtigen Informationen !
Gruß
Angeli
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Tippi
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Antwort #9 - 03.09.2007 um 16:15:37
 
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