Hallo,
wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kann er nur
gemeinsam mit Dir wichtige Entscheidungen über Eure Tochter treffen. Wenn er Dir das Kind einfach wegnimmt und wegzieht, ist das "Kindesentzug", und das ist strafbar. Genauso wenig darfst Du dem Vater verbieten, sein Kind zu sehen oder einfach mit dem Kind "verschwinden"
Unter
http://www.sorgerecht.de findest Du einige Informationen und weiterführende Links zum Sorgerecht.
Auch
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=314#3 scheint recht interessant zu sein.
Du kannst probieren, das alleinige Sorgerecht für die Tochter zu erhalten. Aber den Umgang mit Eurer Tochter kannst du ihm nicht verbieten.
Allerdings würde ich an Deiner Stelle genau beobachten, wie er mit ihr umgeht. Z. B. war bei meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana (der sie nur wegen der deutschen Staatsbürgerschaft geheiratet hat
) keine Seltenheit, dass dieser spät abends um ca. 23:00 Uhr mit dem damals 5-jährigen Sohn noch draußen unterwegs war ... (meine Freundin war damals krank und konnte deshalb nichts dagegen unternehmen).
Personenfürsorge für ein Kind heißt, dass sich der mit entsprechendem Visum eingereiste Vater
intensiv um das Kind kümmert (eine reine Begegnungsgemeinschaft - also ab und zu mal ein Besuch - reicht nicht aus). Sollte er dies nicht tun, wäre auch dies ein Grund, alleiniges Sorgerecht zu beantragen. Ein Hinweis darauf, dass er kein Interesse am Kind hat, könnte sein, wenn er sich eine von Eurem Wohnort recht weit entfernte Wohnung sucht. Dann ist er ja gar nicht in der Lage, diese Personenfürsorge auszuführen.
Bitte bedenke bei allem, dass ein Kind auch das Recht auf seinen Vater hat, allerdings muss m.E. ein Vater es sich erst durch sein Verhalten verdienen, auch "Vater" genannt werden zu können.
Viele Grüße
Janna