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Betrogen und belogen (Gelesen: 1.843 mal)
anitram2905
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.08.2005 um 17:07:01
 
Tja, mein heutige Frage ist mir peinlich, ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passiert. Aber es ist wie es ist:
Mein Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter, 2 Jahre. Er ist Ghanaer. Wir sind zusammen nach Ghana gegangen, haben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, Vaterschaftsanerkennung liegt vor, alles Prima, Visa für Einreise zwecks Fzf hat er bekommen (wegen Kind). Nun musste ich leider feststellen, dass mein liebender Freund mich nach "Strich und Faden" betrogen hat und auch betrügt. Wie das Leben so spielt. Leider habe ich einige Briefe gefunden in denen er sich bereits freut sie wiederzusehen. Wie auch immer, heiraten möchte ich nun natürlich nicht mehr, habe aber Angst wegen meiner Tochter, die er sehr liebt. Kann er mir diese "wegnehmen"?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 14.08.2005 um 18:33:48
 
Hallo,

wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kann er nur gemeinsam mit Dir wichtige Entscheidungen über Eure Tochter treffen. Wenn er Dir das Kind einfach wegnimmt und wegzieht, ist das "Kindesentzug", und das ist strafbar. Genauso wenig darfst Du dem Vater verbieten, sein Kind zu sehen oder einfach mit dem Kind "verschwinden"

Unter http://www.sorgerecht.de findest Du einige Informationen und weiterführende Links zum Sorgerecht.
Auch http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=314#3 scheint recht interessant zu sein.

Du kannst probieren, das alleinige Sorgerecht für die Tochter zu erhalten. Aber den Umgang mit Eurer Tochter kannst du ihm nicht verbieten.
Allerdings würde ich an Deiner Stelle genau beobachten, wie er mit ihr umgeht. Z. B. war bei meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana (der sie nur wegen der deutschen Staatsbürgerschaft geheiratet hat  Smiley) keine Seltenheit, dass dieser spät abends um ca. 23:00 Uhr mit dem damals 5-jährigen Sohn noch draußen unterwegs war ... (meine Freundin war damals krank und konnte deshalb nichts dagegen unternehmen).

Personenfürsorge für ein Kind heißt, dass sich der mit entsprechendem Visum eingereiste Vater intensiv um das Kind kümmert (eine reine Begegnungsgemeinschaft - also ab und zu mal ein Besuch - reicht nicht aus). Sollte er dies nicht tun, wäre auch dies ein Grund, alleiniges Sorgerecht zu beantragen. Ein Hinweis darauf, dass er kein Interesse am Kind hat, könnte sein, wenn er sich eine von Eurem Wohnort recht weit entfernte Wohnung sucht. Dann ist er ja gar nicht in der Lage, diese Personenfürsorge auszuführen.

Bitte bedenke bei allem, dass ein Kind auch das Recht auf seinen Vater hat, allerdings muss m.E. ein Vater es sich erst durch sein Verhalten verdienen, auch "Vater" genannt werden zu können.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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anitram2905
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.08.2005 um 23:30:04
 
er liebt unser Kind mehr als alles anderes, wobei er bereits 2 andere Kinder hat. Dieses hier ist das erste, bei dem er von Geburt an alles miterleben konnte. Mein Problem ist der Hass auf mich, den er haben wird, wenn ich ihm sage, dass ich ihn nicht heiraten werde. Er wird Himmel und Hölle in Bewegung setzen, mir das Leben schwer zu machen und der beste Ansatzpunkt ist nunmal das Kind.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 16.08.2005 um 11:49:28
 
Warte es doch erst einmal ab, ob das so schlimm wird mit dem Hass.

Du kannst ihm ja klar machen, dass sein Aufenthaltstitel auch ohne Heirat nicht gefährdet ist, wenn er sich intensiv und liebevoll um Eure Tochter kümmert.

Und Du kannst ihm sagen, dass er, wenn er Dir das Leben schwer macht, es damit auch automatisch seiner Tochter schwer macht, die er doch über alles liebt. Also sollte er doch eigentlich schon aus diesem Grund davon ablassen, Dir Probleme zu bereiten.

Dennoch denke ich, wenn Du so arge Angst diesbezüglich hast, solltest Du mal mit dem Jugendamt reden und Deine Bedenken äußern. Vielleicht haben die noch einen Rat für Dich.

Viele Grüße
Janna
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aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.08.2005 um 13:14:52
 
Also ich an Deiner Stelle wäre ja zunächst vieeel zu neugierig auf sein Statement, wenn Du ihn mit der Betrugstatsache konfrontierst.
Schließlich sollte er die Möglichkeit haben, die Situation zu erklären (nicht zu entschuldigen..,-)
Wieso sollte er Dich hassen?
Wer hat den angefangen mit der Misere?
Gruß
Aschaton
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