Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Meldepflicht nach der Einreise (Gelesen: 3.962 mal)
cedo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 71
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldepflicht nach der Einreise
08.08.2005 um 14:34:10
 
Hallo die Besuchervisum-Experten,

Ein Freund von mir behauptet dass sich einen Non-EU Ausländer, der eine Schengen-Visum besitzt, unverzüglich nach der Einreise in Deutschland bei der "Polizei" bzw. Gemeinde melden muss.

Anderseits sagt der, "das ist Pflicht" aber "keiner tut es".

Stimmt das ? Ich habe von sowas nicht gehört.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldepflicht nach der Einreise
Antwort #1 - 08.08.2005 um 15:05:16
 
Hi Cedo,

das hatten wir schon mal
hier
das Thema.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Prawo
Junior Member
**
Offline


EU Recht gibt Rechte die
man oft noch nicht kennt.


Beiträge: 22

Zeist, Netherlands
Zeist
Netherlands
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldepflicht nach der Einreise
Antwort #2 - 06.09.2005 um 17:31:15
 
Das ist wohl nicht das gleiche Tema.

Laut SDÜ (Art. 22) soll jeder sich nach die Einreise oder spätestens innerhalb von drei Arbeitstage bei der zuständigen Behörde melden. Unabhängig davon ob man mit oder ohne Schengenvisum eingereist ist.
Nicht melden ist zum Beispiel in den Niederlande eine Ordnungswidrichkeit.
Manchmal hat die Behörde lust in jenem Falle eine Geldstrafe zu kassieren.
Wie ist dass in Deutschland?
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldepflicht nach der Einreise
Antwort #3 - 06.09.2005 um 17:56:26
 
Zitat:
Hallo die Besuchervisum-Experten,

Ein Freund von mir behauptet dass sich einen Non-EU Ausländer, der eine Schengen-Visum besitzt, unverzüglich nach der Einreise in Deutschland bei der "Polizei" bzw. Gemeinde melden muss.

Anderseits sagt der, "das ist Pflicht" aber "keiner tut es".

Stimmt das ? Ich habe von sowas nicht gehört.



Da weder Meldeamt noch Ausländerbehörde irgendetwas mit Touristen anfangen, wüßte ich nicht, wo man sich melden sollte... öhm
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Fantasma
Full Member
***
Offline


Servus - Bom dia


Beiträge: 33
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldepflicht nach der Einreise
Antwort #4 - 07.09.2005 um 07:44:49
 
Zitat:
Das Melderecht

Die melderechtlichen Vorschriften für alle Bürger


Gegenstand der melderechtlichen Vorschriften sind die Melde-, Anzeige-, Mitteilungs- und sonstigen Pflichten, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie anderen Personen im Zusammenhang mit dem Bezug oder Auszug aus einer Wohnung zu erfüllen sind.

Hauptzweck des Melderechts ist es, die Registrierung bestimmter Grunddaten sicherzustellen, die für die Feststellung und den Nachweis der Identität und der Wohnungen der Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind, und zugleich einen wirksamen Persönlichkeitsschutz bei der Verwendung dieser Daten zu gewährleisten.

Meldebehörden sind die Gemeinden.

Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden bzw. abzumelden.
Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z.B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.


ich habe damals folgende Auskunft von der Meldebehörde erhalte:
sobald eine Person mehr als 3 Tage an einem Ort bleibt ist sie verpflichtet sich zu melden. Hotels übernehmen diese Meldepflicht automatisch durch das Gästeregister.

Mein - Frau- damals kam sie noch als Tourist wurde jedesmal nach der Einreise angemeldet und nach 3 Monaten wieder abgemeldet (kostelos).
Und die Gemeinde hier wollte das auch so.
Zum Seitenanfang
  

Vertrage Dich mit allen Menschen ohne Dich ihnen auszuliefern. &&Äußere Deine Wahrheit ruhig und klar, und höre anderen zu, auch den Geistlosen und Unwissenden; auch sie haben ihre Geschichte.
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldepflicht nach der Einreise
Antwort #5 - 07.09.2005 um 08:10:43
 
In NW ist nur meldepflichtig wer eine Wohnung bezieht. In Berherbergungsstätten tritt eine Meldepflicht über den besonderen Meldeschein für Beherbergunsstätten nur dann ein wenn der Aufenthalt zwei Monate überschreitet. Ausländische Besucher, die keine eigene Wohnung beziehen, unterliegen nicht der Meldepflicht.
Da bestimmte Zuwendungen an die Gemeinde sich allerdings nach der Anzahl der mit HW gemeldeten Personen berechnen haben manche Gemeinden ein besonderes Interesse daran, möglichst viele Personen zur Anmeldung zu bringen.  grin
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldepflicht nach der Einreise
Antwort #6 - 07.09.2005 um 09:42:56
 
Zitat:
Ausländische Besucher, die keine eigene Wohnung beziehen, unterliegen nicht der Meldepflicht.

Hi,
nach § 25 MG NW gilt das Besucherprivileg allerdings nur für die
ersten zwei Monate.

Zitat:
Da bestimmte Zuwendungen an die Gemeinde sich allerdings nach der Anzahl der mit HW gemeldeten Personen berechnen haben manche Gemeinden ein besonderes Interesse daran, möglichst viele Personen zur Anmeldung zu bringen.  grin

Na, das dürfte aber nicht der Praxis gerecht werden. In den aller-
aller-allermeisten Fällen dürfte auf die Anmeldung verzichtet werden,
weil keiner Lust hat, hinter den Abmeldungen herzurennen. Mithin
gehen Zuwendungen eher flöten.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema