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Petition an EU / Reisefreiheit (Gelesen: 2.228 mal)
OlafK
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26.06.2005 um 13:53:15
 
Hallo,

ich habe bezüglich der Reisefreiheit innerhalb der EU nunmehr sehr schlechte Erfahrungen. Z.B. wollten wir gerne "mal eben" die Verwandschaft meiner Frau in Estland besuchen. Wir mußten festellen, das wir dafür im schlimmsten Fall 4 Visa bräuchten (bei Baltikumsrundreise, einschließlich Polen), mindestens aber ein Visum für Estland.

Da sich die Situation mit dem Beitritt der neuen EU-Staaten paradoxer Weise verschlechtert hat (vorher brauchte meine Frau z.B. für Polen kein Visum, jetzt schon) und sich die Situation aus EU-Sicht drastisch verschäft hat (vorher nur 2 EU-Staaten (GB, Irland), jetzt insgesamt 14 Staaten, die, obwohl Anspruch auf die Erteilung eines Visums besteht, auf den bürokratischen Akt des Antrages etc. bestehen, habe ich mich entschlossen, eine Petiton einzureichen.

Auch wenn das auf die schnelle nichts ändert, sollte man schon auf das Problem aufmerksam machen.  :stampf:

Die Petition hat die Nummer 366/2005

=============================================

Gegenstand der Petition

Reisefreiheit für Familienangehörige eines Unionsbürgers, welche Angehörige eines Drittstaates sind. Änderung der Richtlinie 2004/38/EG.


Wortlaut der Petition

Für die Unionsbürger gilt grundsätzlich das in Art. 18 Abs. 1 EG-Vertrag
festgeschrieben Recht, sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei
zu bewegen und aufzuhalten.

Für einige wenige der alten EU-Staaten und für die meisten neuen Mitgliedsstaaten wird für Angehörige von Drittstaaten ein Visum verlangt, auch wenn diese Familienangehörige eines EU-Bürgers sind. Auch die Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG ändert daran leider nichts.

Die Beschaffung des Visums ist z.T. nur mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich. Kurzfristige Reisen sind ausgeschlossen.

Als Unionsbürger fühle ich mich in meinem Recht auf Reisefreiheit innerhalb der
Union beeinträchtigt, da ich dieses Recht mit meiner Familie nur mangelhaft und
nur unter Einschränkungen wahrnehmen kann.

Ziel der Petition soll sein, dass in der Europäschen Union durchgesetzt wird,
dass für Angehörige eines Unionsbürgers zu Reisezecken Aufenthaltsgenehmigungen eines anderen EU-Staates an Stelle eines nationalen Visums akzeptiert werden.

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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.06.2005 um 19:29:47
 
Hi Olaf,

gute Idee und viel Erfolg  Daumen hoch

Kai
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OlafK
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Antwort #2 - 31.07.2005 um 14:29:51
 
Hallo,

ich habe ja eine Petition eingereicht bezüglich Reisefreiheit Familienangehörige, welche Drittstaatler sind.

Dazu gab es durchwachsene Antworten, die meisten angeschriebenen Abgeordneten haben auch reagiert  :paletti (von Özdemir  Daumen runter aber z.B. erstaunlicher weise nicht - das habe ich nicht erwartet   ???).

Hier die interessanteste vom Abgeordneten Reul auszugsweise:

----------------------------------------------------------------------------
Artikel 5 und 6 der Richtlinie 2004/38/EG beziehen sich auf die generelle Einreise (Art. 5) und den Aufenthalt von weniger als 3 Monaten (Art. 6), worunter auch die normale Reistätigkeit verstanden werden kann.

Wie ich Ihnen bereits bei meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, befreit Art. 5 Ihre Frau von der Visumspflicht.

Artikel 6 beschreibt, dass Sie sich als Unionsbürger in jedem weiteren EU-Mitgliedsland allein mit gültigem Personalausweis oder Reisepass und ohne weitere Formalitäten bis zu drei Monaten aufhalten können. Absatz 2 fügt hinzu, dass dies auch für Ihre Frau gilt, solange sie sich in Ihrer Begleitung befindet. Dauert Ihre Reise nicht länger als drei Monate, ist sie von diesem Artikel abgedeckt  :paletti
......

KAPITEL III

Aufenthaltsrecht

Artikel 6

Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten

(1) Ein Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht.

(2) Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige im Besitz eines gültigen Reisepasses, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
.........

Des Weiteren habe ich mich in diesem Zusammenhang mit einem englischen Kollegen unterhalten, der zu diesem Thema bereits mehrere Anfragen hatte. Auch er hat meine Interpretation bekräftigt. Er hat mir mitgeteilt, dass Sie und Ihre Frau spätestens ab dem 30. April 2006 (Fristende für die Umsetzung der Richtlinie) nach Großbritannien einreisen können, solange sie sich in Ihrer Begleitung befindet, Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen und Ihre Frau ihren Identitätsnachweis mit gültiger deutscher Aufenthaltsgenehmigung mitführt. [beifall=beifall.gif]

Ist die Richtlinie bis dahin nicht in nationales Recht umgesetzt, wirkt sie ab diesem Termin unmittelbar.

[edited]an das bisherige Thema angehängt.
Ralf Zwinkernd[/edited]
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« Zuletzt geändert: 31.07.2005 um 18:45:31 von Ralf »  
 
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Prawo
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EU Recht gibt Rechte die
man oft noch nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: NL
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Antwort #3 - 06.09.2005 um 17:11:37
 
Begleitung ist nicht unbedingt notwendig.

Auch nachziehen zählt laut Absatz 2.

Für England kann der Eheman/die Ehefrau Drittstaatler übrigens jetzt schon ohneweiteres ein Jahresvisum bekommen.
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