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Ehe 2 Jahre, rechtmäßiger Aufenthalt 14 Monate (Gelesen: 4.511 mal)
Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #15 - 07.08.2005 um 11:57:21
 
@Bruno: krasser formuliert als in meinem Posting, aber derselbe Tenor. Ich sehe das genau so.

Auch wenn mein Mann und ich sog. "Scheinehe-Ermittlungs-Opfer" sind, bin ich der Ansicht, dass geprüft werden muss. (Nur an der Art und Weise wie überprüft wird, müssen einige Sachbearbeiter noch arbeiten ...)

Es kann nicht angehen, dass Menschen, nur um sich wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile zu verschaffen, lügen und betrügen ....

Diejenigen, die allerdings ihren Ehepartner richtig getäuscht haben (so wie im Fall meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana) und sofort nach Erhalt der Einbürgerungszusage abhauen und die Scheidung einreichen, die kriegt man leider oft trotzdem nicht ... Scheinbar ist manchmal der ABH und dem Staatsanwalt trotz Hinweis nicht daran gelegen, zu ermitteln .... ich frage mich echt, warum ?  öhm Zu unbequem? Zu geringe Erfolgsaussichten?

Aber gerade binationale Paare, die so vorgehen, wie hier von Armin geschildert, machen es den ehrlichen binationalen Paaren so schwer ....  Smiley

Die richtige Vorgehensweise wäre wohl in Armins Fall: Die Frau reist aus, beantragt aufgrund des vorhandenen Studienplatzes ein Studentenvisum und reist damit wieder ein.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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armin62
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 07.08.2005 um 12:28:12
 
Ja, ihr habt ja alle das Recht auf eurer Seite. Richtig, das ist wohl in eurem Sinne eine Scheinehe. Natürlich Janna, das ist auch das erste was dir in den Sinn kommen würde, wenn du in der gleichen Situation wärst. Ihr seid ja alles so gesetzesstreue Bürger, das rührt mich sehr. Ihr habt vollkommen Recht, sie sollte zunächst wieder in den Irak (wohin sie auf jeden Fall müßte), und von dort ein Visa stellen. Sorry, aber das hättet ihrer eurer Ex auch nicht zu gemutet. Es sei denn Ihr seid euch selbst der Nächste und eine Beziehung zu einem anderen Menschen hat nur so lange Bestand, solange ihr auch noch davon profitiert.

Janna, wenn es mit deiner Ehe nicht mehr klappen würde, hättest du nicht einfach ein paar Monate abgewartet bis zur Einreichung der Scheidung? Das kann ich einfach nicht glauben. Zumal du ja ganz genau weißt, das nicht alles immer ganz so reibungslos verläuft. Denkst du deine Ehe Ehe hat auf Dauer bestand? Vergiss es.

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #17 - 07.08.2005 um 13:08:40
 
Zitat:
Ja, ihr habt ja alle das Recht auf eurer Seite. Richtig, das ist wohl in eurem Sinne eine Scheinehe. Natürlich Janna, das ist auch das erste was dir in den Sinn kommen würde, wenn du in der gleichen Situation wärst. Ihr seid ja alles so gesetzesstreue Bürger, das rührt mich sehr. Ihr habt vollkommen Recht, sie sollte zunächst wieder in den Irak (wohin sie auf jeden Fall müßte), und von dort ein Visa stellen. Sorry, aber das hättet ihrer eurer Ex auch nicht zu gemutet. Es sei denn Ihr seid euch selbst der Nächste und eine Beziehung zu einem anderen Menschen hat nur so lange Bestand, solange ihr auch noch davon profitiert.

Janna, wenn es mit deiner Ehe nicht mehr klappen würde, hättest du nicht einfach ein paar Monate abgewartet bis zur Einreichung der Scheidung? Das kann ich einfach nicht glauben. Zumal du ja ganz genau weißt, das nicht alles immer ganz so reibungslos verläuft. Denkst du deine Ehe Ehe hat auf Dauer bestand? Vergiss es.




So wie ich es sehe hast Du auf Deine Fragen eine Menge sachlicher Antworten bekommen. Offensichtlich aber nicht die Antwort, die Du gerne hören würdest. Du hast zwei Optionen: entweder verhilfst Du Deiner Frau zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht und stellts Deine weiteren Familiengründungspläne zunächst in den Hintergrund, oder Du entscheidest Dich für Deine Freiheit. Welchen Eindruck das bei den Leuten der ABH und hier im Forum macht kann Dir doch egal sein, oder? Allerdings finde ich Deine Lamentiererei über die Ungerechtigkeit der Welt ziemlich unangebracht. Sorry.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 07.08.2005 um 13:19:29
 
Zitat:
Du hast zwei Optionen:


Hatte ich ihm schon acht posts vorher gesagt,  Zwinkernd

Zitat:
Du entscheidest Dich


das sollte er seit sechs posts wissen  Zwinkernd

Zitat:
Allerdings finde ich Deine Lamentiererei über die Ungerechtigkeit der Welt ziemlich unangebracht.


passt mir seit acht posts auch schon nicht  Zwinkernd

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Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass  Ärgerlich

Ich  :nix Lippen versiegelt jetzt nix mehr
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #19 - 07.08.2005 um 14:11:31
 
Sorry Armin,

aber wenn Ihr es drauf ankommen lasst und es kommt raus, dass Ihr falsche Angaben gemacht habt, dann stellt Ihr Euch noch schlechter, als wenn Ihr jetzt die Wahrheit sagt und evtl. eine Ausreise in Kauf nehmt (wobei ich nachvollziehen kann, dass eine Ausreise in den Irak sicherlich kein Zuckerschlecken ist ...).

Aber wenn es herauskommt, dann kann Deine Frau auch das Studentenvisum völlig vergessen  ...

@Experten:
Wie sieht es mit dem Rechtsanspruch auf ein Studentenvisum aus, wenn bereits die Zusage für den Studienplatz da ist?

Könnte man evtl. bei der ABH vorsprechen, die Wahrheit sagen, aber um eine Duldung bitten bis zum Studienbeginn, da Ausreise in den Irak - und das gerade noch für eine Frau - möglicherweise eine unbillige Härte wäre?

Ich nehme an, Deine Frau ist / war Muslima? Dann könnte evtl. da etwas zu machen sein bzgl. Duldung, da eine Muslima ja keinen Nicht-Muslim heiraten darf (oder bist Du konvertiert?) und sich somit bei einer Rückkehr in den Irak der Strafverfolgung der dortigen Behörden aussetzen würde.

Frage diesbezüglich mal beim iaf oder der AGAH-Hessen nach.
http://www.binational-in.de/

http://www.agah-hessen.de

Ich kann Deine Wut verstehen, trotzdem, lass' sie bitte nicht an uns aus und unterlasse bitte auch jegliche Unterstellungen und (Ab-)Wertungen, wenn wir probieren, Dir ehrliche Antworten zu geben und nach Lösungs-Möglichkeiten zu suchen.

Zitat:
Janna, wenn es mit deiner Ehe nicht mehr klappen würde, hättest du nicht einfach ein paar Monate abgewartet bis zur Einreichung der Scheidung? Das kann ich einfach nicht glauben. Zumal du ja ganz genau weißt, das nicht alles immer ganz so reibungslos verläuft. Denkst du deine Ehe Ehe hat auf Dauer bestand? Vergiss es.

Das Problem hätte sich nicht gestellt, da mein Mann schon seit über 1 Jahr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis war und so aufgrund des Assoziierungsabkommens mit der Türkei bereits ein Bleiberecht erworben hatte.

Ob eine Ehe Bestand hat . . . Das weiß man immer erst hinterher . .
Immerhin hält unsere Ehe nun schon 7 Jahre . . . (natürlich mit allen Höhen und Tiefen ...)

Viele Grüße
Janna
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