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Wir wollen in Deutschland heiraten (Gelesen: 1.206 mal)
kelebebek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wir wollen in Deutschland heiraten
05.08.2005 um 19:08:38
 
Hallo Smiley

ich (deutsch) mein schatz (türkisch) wollen in deutschland heiraten.

Seit einer woche versucht mein verlobter die nötigen unterlagen zu bersorgen damit er endlich sein heiratsvizum beantragen kann .Nun hat er sein ehefähigkeitszeugnis da sind angaben von ihm und von mir drin aber da steht nicht das ich jetzt geschieden bin das haben die einfach freigelassen wird das probleme machen????


ich war letze woche beim standesamt um meinen mädchennamen anzunehmen und wo ich schon dort war hab ich der beamtin gesagt, dass wir hier heiraten wollen.

sie war natürlich nicht begeistert : zu viel arbeit Ärgerlich , kenn mich nicht aus damit sie haben in der türkei geheiratet haben jetzt die deutsche staatsangehörigkeit haben sich in deutschland geschieden und wollen jetzt wieder heiraten öhm
sie weiß noch nicht was sie von mir alles braucht muss erst mal 3 stunden lesen hat sie gesagt.
Gerichtsbescheid hab ich da das brauchen sie bestimmt hab ich gesagt, nö nö nimms mal wieder mit ich ruf sie dann an wenn ich weiß was ich brauche (ist schon 1 woche her) :gähn:


beim ausländeramt hab ich schon 2x angerufen und gefragt ob die was von mir brauchen arbeitsbescheinigun, wohnbescheinigung ??? sie sagte nein da sie deutsche sind brauchen sie gar nicht nachweisen (freu gute nachricht :roll)
sie werden eingeladen wenn die papiere ihres verlobten da sind
brauchen die von mir wirklich nichts???
sie sagte er wird ein 3 monatiges visum bekommen und in dieser zeit müssen sie verheiratet sein sonst muss er zurück

Brauche rat wie lange dauert es bis wir dann heiraten???
wenn mein verlobter dann mit seinen unterlagen hier ist oder soll er sie schon vorher schicken und ich geh zum standesamt und die beamtin fängt schon mal an
oder soll ich oder kann ich zu einem anderen standesamt gehen der sich besser auskennt???
kann der standesbeamte die heirat ablehnen weil ich hartz 4 bekomme??? gibts das? ???

Viele fragen Traurig

Vielen Dank im Voraus

P.S. wenn ich so hier lese was alles schiefgehen kann krieg ich richtig angst cry:
und ich vermisse mein schatz ganz dollllll weinend

ich wünsche allen viel glück bei dieser unübersichtlichen bürokratie  :paletti
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.08.2005 um 09:42:50
 
Zitat:
aber da steht nicht das ich jetzt geschieden bin das haben die einfach freigelassen wird das probleme machen


Hallo,

das EFZ ist im Moment das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Ein ordnungsgemäßes EFZ ist notwendig. Dazu muß Deine Scheidung in der Türkei erst noch anerkannt werden.

Zitat:
um meinen mädchennamen anzunehmen



Das geht eigentlich gar nicht, weil Dein Name in der Ehe sich nach türkischem Recht richtet. Denn die erste Ehe wurde in der Türkei geschlossen. Ihr wart damals vermutlich beide türkische Staatsangehörige, deshalb bestimmte sich auch die Namensführung nach türkischem Recht. Auch wenn Du jetzt deutsche Staatsangehörig bist, ist das so. Oder hast Du irgendwann eine Erklärung nach Art. 10 EGBGB abgegeben, dass sich der Name nach deutschem Recht richten soll ?

Ansonsten gilt nach wie vor türkischees Recht, wonach Du, wenn die Scheidung anerkannt ist, den  Geburtsamen automatisch führst.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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kelebebek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.08.2005 um 16:28:56
 
Hallo Ronny
danke für deine antwort.

Wenn ich jetzt mein rechtskräftiges Scheidungsurteil meinem Verlobten schicke, er diese übersetzen lässt.
Mit diesen papieren bekommt er ein neues Efz indem steht das ich geschieden bin.
Heisst das dann das die Türkei meine Scheidung anerkannt hat?

Wenn nicht ? Wo in der Türkei muss ich denn meine rechtskräftigen Scheidungurteil anerkennenlassen?

Und das mit dem Mädchennamen lass ich lieber wenn wir dann geheiratet haben werde ich höchstwarscheinlich seine name annehmen, ist zuviel arbeit und dies verzögert unsere heirat hier nur.

stimmt das so?:damit er sein ehefähigkeitszeugnis bekommt, braucht mein verlobter von mir:
ledigkeitsbescheinigung
kopie von mein pass
meldebescheinigung
gerichtsurteil
und das alles übersetzt

bitte bittte helft mir ich bin schon am verzweifeln blick nicht mehr durch

les seit stunden in den foren und alles verwirrt mich

Wie ist das mit der Verpflichtungserklärung?ich bekomme Alg 2.Heißt das, dass wir hier nicht heiraten können?
Beim ausländeramt hab ich 2 x angerufen und gefragt ob die von mir ein gehaltsnachweis verlangen wenn wir hier heiraten wollen.
Die dame sagte :da sie deutsche sind brauchen sie nichts nachweisen.

oder sollen wir besser in der Türkei heiraten geht das leichter?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfen :blum
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Caya
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.08.2005 um 10:49:55
 
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