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Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde (Gelesen: 868 mal)
Pfirsichring
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde
03.08.2005 um 18:50:56
 
Hallo,

in welchem Gesetz kann man denn nachlesen, dass die Arbeitserlaubnis jetzt nicht mehr durch die inzwischen Bundesagentur für Arbeit, sondern von der Ausländerbehörde in Verbindung mit der Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungerlaubnis erteilt wird? Wie sieht denn die jetzige Arbeitserlaubnis aus (steht sie mit auf dem Aufkleber) Fragezeichen

Thx
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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Mick
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde
Antwort #1 - 03.08.2005 um 18:55:22
 
Hi Pfirsichring,
zunächst: nach altem Recht galt, dass ein Ausländer für
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis
benötigt. Diese Regelung gibt es nicht mehr, das Arbeits-
erlaubnisverfahren ist insoweit abgeschafft.
Dann ein Blick in § 4 AufenthG und man kann erkennen,
dass sich die Frage, ob gearbeitet werden darf, unmittel-
bar auf dem Aufenthaltstitel zu lesen ist. Weiter empfiehlt
sich noch die Lektüre des § 39 AufenthG in diesem Zu-
sammenhang.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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