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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1123087856 Beitrag begonnen von Pfirsichring am 03.08.2005 um 18:50:56 |
Titel: Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde Beitrag von Pfirsichring am 03.08.2005 um 18:50:56
Hallo,
in welchem Gesetz kann man denn nachlesen, dass die Arbeitserlaubnis jetzt nicht mehr durch die inzwischen Bundesagentur für Arbeit, sondern von der Ausländerbehörde in Verbindung mit der Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungerlaubnis erteilt wird? Wie sieht denn die jetzige Arbeitserlaubnis aus (steht sie mit auf dem Aufkleber) :fragz: Thx |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde Beitrag von Mick am 03.08.2005 um 18:55:22
Hi Pfirsichring,
zunächst: nach altem Recht galt, dass ein Ausländer für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese Regelung gibt es nicht mehr, das Arbeits- erlaubnisverfahren ist insoweit abgeschafft. Dann ein Blick in § 4 AufenthG und man kann erkennen, dass sich die Frage, ob gearbeitet werden darf, unmittel- bar auf dem Aufenthaltstitel zu lesen ist. Weiter empfiehlt sich noch die Lektüre des § 39 AufenthG in diesem Zu- sammenhang. |
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