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Einbürgerung (Gelesen: 1.316 mal)
Yesim
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
03.08.2005 um 07:07:45
 
Hallo,wird eigentlich bei der Einbürgerung geprüft, wie lange man sich im Ausland aufgehalten hat? Wird sowas in der Ausländerbehördenakte dokumentiert?Den die wird ja bei Einb.antrag angefordert.Bin nämlich oft mal im Ausland,aber nie mehr als 6 Monate am Stück.Ich reise regelmäßig nach Deutschland,da meine Frau hier noch wohnt und arbeitet.Danke.
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 03.08.2005 um 15:45:59
 
Hallo!

Einzelne Auslandsaufenthalte von weiniger als 6 Monaten Dauer sind für die Einbürgerung unschädlich. Die Auslandsaufenthalte dürfen aber insgesamt nicht überwiegen.

In der Verwaltungsvorschrift heißt es dazu unter Nr. 89.1.1:

Zitat:
Von einem gewöhnlichen Aufenthalt des Einbürgerungsbewerbers im In-
      land kann regelmäßig dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn mehr
      als die Hälfte der geforderten Aufenthaltsdauer im Ausland verbracht wor-
      den ist. In diesen Fällen beginnt die Frist für einen Einbürgerungsanspruch
      mit der erneuten Begründung eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufent-
      halts im Inland neu zu laufen. Die vorangegangenen Aufenthalte im Inland
      sind nach Maßgabe des § 89 Abs. 2 zu berücksichtigen (vergleiche Num-
      mer 89.2).

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