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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1123045665 Beitrag begonnen von Yesim am 03.08.2005 um 07:07:45 |
Titel: Einbürgerung Beitrag von Yesim am 03.08.2005 um 07:07:45
Hallo,wird eigentlich bei der Einbürgerung geprüft, wie lange man sich im Ausland aufgehalten hat? Wird sowas in der Ausländerbehördenakte dokumentiert?Den die wird ja bei Einb.antrag angefordert.Bin nämlich oft mal im Ausland,aber nie mehr als 6 Monate am Stück.Ich reise regelmäßig nach Deutschland,da meine Frau hier noch wohnt und arbeitet.Danke.
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Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 03.08.2005 um 15:45:59
Hallo!
Einzelne Auslandsaufenthalte von weiniger als 6 Monaten Dauer sind für die Einbürgerung unschädlich. Die Auslandsaufenthalte dürfen aber insgesamt nicht überwiegen. In der Verwaltungsvorschrift heißt es dazu unter Nr. 89.1.1: Zitat:
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