Zitat:ich könnte nur die deutsche StA von meinem Vater ableiten, nicht jedoch von meinem Großvater, ist das beim Staatsangehörigkeitsausweis anders?
Das ist im Prinzip genauso, nur ist nicht Voraussetzung, dass Dein Vater auch einen beantragt. Der Ausweis ist ja nur der Nachweis, darüber dass jemand von seinem Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben hat.
Die Staatsangehörigkeit hat erst mal nix mit der Vertriebeneneigenschaft zu tun.
Als Erwerbsvorschrift für Deinen Großvater könnte die im alten § 1 Abs. 1 Buchstabe e des Ersten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkit (1. StARegG) genannte
Verordnung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit in Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krais vom 14.10.1941 (RGBl. I, Seite 648) in Betracht kommen. Mein Gedächtnis ist doch noch nicht so schlecht
.
Diese Vorschrift gibt es ncht im INet zu finden, weil sie nur im Bundesgesetzblatt Teil III noch vorhanden ist.
Du solltest einfach mal mit Deiner zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde Kontakt aufnehmen. Da Dein Aufenthaltsort nicht genannt ist, kann ich Dir nicht abschließend sagen welche Behörde das ist.
Grob ist zuständig bei einem Aufenthalt im Ausland das Bundesverwaltungsamt und im Inland fast immer die Ebene Kreisverwaltung.
Viel Glück :paletti
Grüße
Ronny