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Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft? (Gelesen: 3.153 mal)
Vozili
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft?
01.08.2005 um 12:12:31
 
Hallo allerseits,
ich hätte da eine Frage an die Experten?
Ich bin 1972 im Alter von drei Jahren mit meinen Eltern (Sie als Gastarbeiter) aus Serbien (Wojwodina) in die BRD eingereist.
Mein Großvater war deutschstämmiger Banater Schwabe, im Zweiten Weltkrieg in der sogenannten deutschen Mannschaft gedient und wurde 22.10.1944, zusammen mit über 80 anderen Volksdeutschen aus dem Dorf, von den Partisanen erschossen.
All das ist auch nachvollziehbar dokumentiert, Todesliste der Banater Schwaben (http://www.donauschwaben.at/home.html), Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Kirchenbücher, jedoch besaß mein Großvater keinen deutschen Pass,
Ist es jetzt möglich nach all der langen Zeit, sich auf die deutsche Herkunft zu berufen, oder bleibt nur der Weg der normalen Einbürgerung?
Gruß
Vozili
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Ralf
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Antwort #1 - 01.08.2005 um 14:30:15
 
Schwierig. Es müsste
1. dein Großvater väterlicherseits gewesen sein,
2. dessen deutsche StA nachweisbar sein und
3. darf zwischenzeitlich kein Verlustgrund nach § 25 in der jeweils gültigen Fassung eingetreten sein.

Wenn dies alles zutrifft, wäre den Vater Deutscher.

Da du vor 1975 geboren bist, könntest du eine deutsche StA nur vom Vater herleiten. Eine direkte Ableitung vom Großvater ist nicht möglich.
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Vozili
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.08.2005 um 21:24:41
 
Hallo Ralf,
danke sehr für deine Antwort.
1. war mein Großvater väterlicherseits
2. nachweisen der deutsche StA? Geburtsurkunde vom Amt in Serbien habe ich und auch die Heiratsurkunden (Amt u. Kirche) beide bestätigen, dass mein Großvater deutscher gewesen ist, habe aber keinen Pass von ihm worin die deutsch StA eingetragen wäre. Bild in Uniform der deutschen Mannschaft, weiß nicht ob das alles ausreicht.
Beim deutschen kirchlichen Suchdienst ist er mit Frau und Sohn als deutscher eingetragen und im Totenbuch der Donauschwaben in Österreich auch.
3.ob ein verlust der deutschen StA nach §25 eingetreten ist ?bin in Serbien geboren, habe aber keinen Wehrdienst gemacht, mein Vater wohl,denkst du das wäre ein Grund?
Mein Vater hatte mal ein informelles Gespräch bei der Behörde und man sagte ihm, zwar hätte es damals zu der Anerkennung der deutschen Herkunft gereicht, doch da mein Vater als Gatsarbeiter in die BRD kam und sich nicht als Vetriebener gemeldet hatte, sei es nicht mehr möglich, kurz und bündig.
Da ich kein Experte bin, würde ich mal gerne hören was du dazu meinst Ralf?
Mit freundlichem Gruß
Vozili
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ronny
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Antwort #3 - 01.08.2005 um 22:15:28
 
Zitat:
dass mein Großvater deutscher gewesen ist


Hi Vozili,

damit dürfte die deutsche Volkszugehörigkeit gemeint gewesen sein.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im II. Weltkrieg konnte nur durch Einzeleinbürgerung erfolgen, nach dem Krieg gab es auch noch irgendeine Regelung zur Sammeleinbürgerung, ich glaube nach der Volksliste Untersteiermark, Kärnten und Oberkrain.  Mal schauen ob ich da noch was zu finde morgen.

Ich weiß aber nicht,ob da Dein Großvater von betroffen war. Du solltest einfach mal mit den Angaben einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #4 - 01.08.2005 um 22:24:53
 
Ronny war schneller. Zwinkernd

Auch meine Empfehlung. Das kann hier kaum im Forum geklärt werden, da sind u.U. recht aufwendige Prüfungen erforderlich. Aber einen Versuch ist es allemal wert, Chancen sind durchaus da. Allerdings kann das Verfahren länger dauern als eine "normale" Einbürgerung.
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Vozili
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.08.2005 um 22:57:39
 
Hi Ihr Beiden,
erstmal danke für die Antworten.
Müsste mein Vater eigentlich zuerst einen Antrag stellen, oder kann ich das auch ohne ihn tun.
Ralf sagte in seiner ersten Antwort, ich könnte nur die deutsche StA von meinem Vater ableiten, nicht jedoch von meinem Großvater, ist das beim Staatsangehörigkeitsausweis anders?
Ich werde es aber trotzdem mal probieren, verstehe nur nicht die Aussage die mein Vater bekommen hatte, dass alles daran schon scheitern würde, weil wir nicht als Vertriebene nach Deutschland gekommen sind, seht Ihr dass auch so? 
Vielen Dank für die Ratschläge, cool dass es eure Webseite gibt.
Grüße
Vozili
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ronny
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Antwort #6 - 02.08.2005 um 11:29:28
 
Zitat:
ich könnte nur die deutsche StA von meinem Vater ableiten, nicht jedoch von meinem Großvater, ist das beim Staatsangehörigkeitsausweis anders?


Das ist im Prinzip genauso, nur ist nicht Voraussetzung, dass Dein Vater auch einen beantragt. Der Ausweis ist ja nur der Nachweis, darüber dass jemand von seinem Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben hat.

Die Staatsangehörigkeit hat erst mal nix mit der Vertriebeneneigenschaft zu tun.

Als Erwerbsvorschrift für Deinen Großvater könnte die im alten § 1 Abs. 1 Buchstabe e des Ersten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkit (1. StARegG) genannte

Verordnung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit in Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krais vom 14.10.1941 (RGBl. I, Seite 648)

in Betracht kommen. Mein Gedächtnis ist doch noch nicht so schlecht  grin.

Diese Vorschrift gibt es ncht im INet zu finden, weil sie nur im Bundesgesetzblatt Teil III noch vorhanden ist.

Du solltest einfach mal mit Deiner zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde Kontakt aufnehmen. Da Dein Aufenthaltsort nicht genannt ist, kann ich Dir nicht abschließend sagen welche Behörde das ist.

Grob ist zuständig bei einem Aufenthalt im Ausland das Bundesverwaltungsamt und im Inland fast immer die Ebene Kreisverwaltung.

Viel Glück :paletti
Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #7 - 02.08.2005 um 19:49:47
 
Grüß dich Ronny,
wie du schon sagtest, dein Erinnerungsvermögen ist beachtenswert.
Ich werde mir erstmal deinen Ratschlag zu Herzen nehmen und mal auf die Einbügerungsbehörde gehen und mal fragen wie das da von denen gesehen wird.
Mein Vater hatte in Baden Württemberg mal nachgefragt, aber weißt ja wie dass manchmal so ist, die meisten fragen sich wieso man nicht einfach die Einbürgerung beantragt und nicht alles komplizierter macht als nötig.
Ich muss in NRW zum Amt und das wird wohl das Einbürgerungsamt sein, mal schauen was man mir dort rät.
Aufjedenfall vielen Dank und sobald ich mehr erfahre werde ich mich wieder melden,
Gruß
Vozili
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