Zitat:und eigentlich, da israel ja zu den privilegierten ländern gehört, konnte sich das prozedere ja auch in deutschland durchführen, richtig?
Zitat:meine bekannte möchte nun zu ihrer familie nach deutschland - dauerhaft.
Zitat:obwohl hier keiner die deutsche staasbürgerschaft
Hallo iris,
die erste Frage kann aufgrund der nächsten Aussage verneint werden.
Wenn eine dauerhafte Einreise beabsichtigt ist , muß ein Visum beantragt werden. Die Umwandlung eines Besuchsvisums in einen Daueraufenthalt wäre nur im Inland möglich, wenn ein Anspruch auf den Aufenthaltstitel bestünde, der aber offensichtlich nicht vorliegt.
Für Deine Bekannte käme m.E. lediglich der § 36
AufenthG siehe oben bei
www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif in Betracht, der eröffnet aber keinen Anspruch, sondern ist eine sehr eng ausgelegte Ermessensgrundlage für die Erteilung einer
AE. Ob diese Voraussetzungen :
- Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte
vorliegen können wir hier nicht beurteilen. Das wäre Sache einer Einzelfallprüfung.
Andere Hausnummern fallen mir dazu nicht ein.
Zu beachten ist, dass die übrigen Erteilungsvoraussetzungen für eine
AE (§§ 2, 3 und 5 AufenthG) ebenfalls erfüllt sein müssten.
Die Chancen sehen eher schlecht aus. Sorry.
Grüße
Ronny