Hallo,
ich habe mich nun wirklich über Suchfunktion, FAQs und diversen Telefonaten bei Botschaft und
ABH versucht schlau zu machen. Leider erfolglos. Jetzt bin ich und eine Freundin (eine sehr gute
) nervös geworden.
Folgendes: Diese ausländische Freundin hat in Berlin einen (hart erkämpften) Studienplatz zum Wintersemester. Mein Vater unterschrieb eine Verpflichtungserklärung für die gesamte Dauer des Studiums, bei einer
ABH in Rheinland-Pfalz. Mein Einkommen als Doktorand reichte da nicht. Alles kein Problem so weit. Nun teilte mir die
ABH in Berlin telefonisch mit, dass sie eigentlich nur VEs akzeptieren, auf denen die Bonität als "nachgewiesen" eingetragen ist. Die
ABH in Rheinland-Pfalz trug aber ein, die Bonität sei "glaubhaft" gemacht worden. Auf meine Rückfrage hin erklärte mir der dortige Abteilungsleiter, dass sie grundsätzlich nie "nachgewiesen" eintragen, weil er das niemals alles prüfen könnte (Kredite, laufende Pfändungen, Verschuldungen etc) und für jeden Fall eine Woche oder mehr bräuchte und das keine
ABH in Deutschland leisten könnte. "Nur der Bischof und der Oberbürgermeister würden diesen Eintrag bekommen" - so seine Worte.
Was heißt das jetzt?
Wird die
ABH Berlin schon bei der Visumsbeantragung Stress machen (die Botschaft leitet ja alles erstmal dorthin)? Oder erst bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja, wie kann ich da persönlich aktiv werden, um das zu verhindern? Oder kommunizieren die ABHs etwa in diesen Fällen miteinander und wiegen dann von Fall zu Fall ab?
Ein Ratschlag würde uns echt sehr helfen, uns läuft die Zeit bis Einschreibung davon; ausserdem muss meine Freundin bei jedem Botschaftsbesuch mitten in der Nacht stundenlang anreisen, um dann von 6 Uhr wiederum stundenlang Schlange zu stehen.
Vielen vielen Dank
Gruss aus Berlin
Rainer