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Beitrag begonnen von BessereZeiten am 22.07.2005 um 15:23:14

Titel: Bonität VE für AE: Glaubhaft oder Nachgewiesen
Beitrag von BessereZeiten am 22.07.2005 um 15:23:14
Hallo,

ich habe mich nun wirklich über Suchfunktion, FAQs und diversen Telefonaten bei Botschaft und ABH versucht schlau zu machen. Leider erfolglos. Jetzt bin ich und eine Freundin (eine sehr gute :-)) nervös geworden.

Folgendes: Diese ausländische Freundin hat in Berlin einen (hart erkämpften) Studienplatz zum Wintersemester. Mein Vater unterschrieb eine Verpflichtungserklärung für die gesamte Dauer des Studiums, bei einer ABH in Rheinland-Pfalz. Mein Einkommen als Doktorand reichte da nicht. Alles kein Problem so weit. Nun teilte mir die ABH in Berlin telefonisch mit, dass sie eigentlich nur VEs akzeptieren, auf denen die Bonität als "nachgewiesen" eingetragen ist. Die ABH in Rheinland-Pfalz trug aber ein, die Bonität sei "glaubhaft" gemacht worden. Auf meine Rückfrage hin erklärte mir der dortige Abteilungsleiter, dass sie grundsätzlich nie "nachgewiesen" eintragen, weil er das niemals alles prüfen könnte (Kredite, laufende Pfändungen, Verschuldungen etc) und für jeden Fall eine Woche oder mehr bräuchte und das keine ABH in Deutschland leisten könnte. "Nur der Bischof und der Oberbürgermeister würden diesen Eintrag bekommen" - so seine Worte.

Was heißt das jetzt?  :kopfhau: Wird die ABH Berlin schon bei der Visumsbeantragung Stress machen (die Botschaft leitet ja alles erstmal dorthin)? Oder erst bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja, wie kann ich da persönlich aktiv werden, um das zu verhindern? Oder kommunizieren die ABHs etwa in diesen Fällen miteinander und wiegen dann von Fall zu Fall ab?

Ein Ratschlag würde uns echt sehr helfen, uns läuft die Zeit bis Einschreibung davon; ausserdem muss meine Freundin bei jedem Botschaftsbesuch mitten in der Nacht stundenlang anreisen, um dann von 6 Uhr wiederum stundenlang Schlange zu stehen.

Vielen vielen Dank
Gruss aus Berlin
Rainer

Titel: Re: Bonität VE für AE: Glaubhaft oder Nachgewiesen
Beitrag von Abu am 22.07.2005 um 15:39:53

schrieb am 22.07.2005 um 15:23:14:
Nur der Bischof und der Oberbürgermeister würden diesen Eintrag bekommen" - so seine Worte.
Irgendwie fällt mir hierbei "Don Camillo und Peppone" ein ... ;-D


Zitat:
Wird die ABH Berlin schon bei der Visumsbeantragung Stress machen (die Botschaft leitet ja alles erstmal dorthin)? Oder erst bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis?
Wenn es Stress geben sollte, dann wahrscheinlich bereits bei der Zustimmung der ABH zum Visum


Zitat:
Wenn ja, wie kann ich da persönlich aktiv werden, um das zu verhindern? Oder kommunizieren die ABHs etwa in diesen Fällen miteinander und wiegen dann von Fall zu Fall ab?
Ich würde nicht davon ausgehen, daß die beiden ABHs von sich aus zueinander Kontakt aufnehmen. Ich würde versuchen, einen von den beiden Beamten (den, der den hilfsbereiteren Eindruck macht) zu überreden, den anderen anzurufen.

Abu

Titel: Re: Bonität VE für AE: Glaubhaft oder Nachgewiesen
Beitrag von brickbat am 22.07.2005 um 16:15:52
Das Problem ist, wenn Berlin nicht will kann allenfalls ein Gericht sie zwingen. Und das dauert.....
Habt ihr nicht die Möglichkeit einen entsprechenden Betrag auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk ( z. B. Verfügungsbetrag max. 500,-- € monatlich) einzurichten? In NW reicht das für ein Studentenvisums. Als erforderlich für den Lebensunterhalt werden die BaföG-Sätze angesehen, das wären so um die 7.000,-- € für ein Jahr.

Titel: Re: Bonität VE für AE: Glaubhaft oder Nachgewiesen
Beitrag von BessereZeiten am 22.07.2005 um 19:42:22
Danke erstmal,

klar haben wir an die Variante Sperrkonto gedacht. Als wir aber rausgefunden haben, wie kompliziert es ist ein solches zu eröffnen, war offensichtlich, dass die VE der bei weitem "eleganteste" Weg war. Und glaubst du irgendeiner bei der Botschaft oder der ABH hätte einen Tipp gegeben, wo es das Sperrkonto überhaupt gibt (anscheinend nämlich nur bei der Deutschen Bank)? Erstens dauert das Eröffnen dann fast drei Wochen (leider zu lang, es geht erstmal zwischen Botschaft und Bank hin und her) und meine Freundin muss zur Unterschriftenbeglaubigung bei der Botschaft antanzen, dann nochmal zur Visumsbewerbung, und nochmal zum Passabholen....
Ich hatte beim besten Willen und nach aller Recherche eben nicht gedacht, dass es bei den VE diese kleinen aber feinen Unterschiede gibt.

Gruß und Danke
Rainer

Titel: Re: Bonität VE für AE: Glaubhaft oder Nachgewiesen
Beitrag von BessereZeiten am 25.07.2005 um 14:26:28
So, für die Allmende:

Man muss wirklich mit den Sachbearbeiterinnen sprechen, die sind doch sehr hilfsbereit.

Es sieht tatsächlich so aus, dass die Bonität von ABH zu ABH unterschiedlich geprüft wird und dass das zu Problemen und teilweise Nichtanerkennung der Verpflichtungserklärung führt. Die nette Dame in Berlin schlug vor, dass ich alle Dokumente, die in Rheinland-Pfalz nur teilweise geprüft wurden (Einkommensbescheide, Grundbucheintrag bzw. Mietnachweis, Belastungsfreistellungen des Eigentum) ihr zufaxe. Sie legt dann schon mal ein Akte an, so dass sie gleich Bescheid weiss, wenn die VE aus dem Konsulat Belgrad bei ihr auf dem Tisch liegt. Ist doch mal nett!

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