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Scheinehe (Gelesen: 5.644 mal)
aiche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.07.2005 um 18:57:21
 
HI IHR´s ich hab da ei RIESEN GROOOOOOOOOOOses Problem und zwar weis ich nicht was ich tun soll weiss aber was das ich was tun muss und zwar es geht darum das mein onkel in marokko geheiratet hat nun hab ich aber erfahren das die neue ehefrau allerdings schon verheiratet war es aber meinem onkel als sie die ehe mit ihm geschlossen hat nicht erwähnt ich hab darauf hin nachvorschung erstellt und in erfahrung gebracht das die ehefrau ihre ledigkeitsbescheinigung gefälscht hat (was in marokko nicht gerade schwirig ist)und somit meinen onkel  getäuscht  des weiteren ist der altersunterschid  zwischen mein onkel und seiner ehefrau fast 40 jahre alters unterschied besteht und habe auch erfahren das sie in wircklichkeit defenetiv in dieser ehe nur ausharen tut bis sie irgendwann in 3 jahren ihr eigen ständiges aufenthaltsrecht erworben hat um ihren wahren ehemann der bis dahin in marokko wartet rüberzuholen ich habe sogar eine kopie ihrer scheidungsurkunde da ,nur das problem ist das ich mit dieser sache nicht einfach zu meinem onkel marschiren kann und es ihm zeigen ,da es nähmlich zu grossen familieren problemen kommen könnte die nicht gerade harmlos wären nun meine  Frage an euch was kann ich machen damit das ganze aufligt der antrag auf Familiennachzug ist gestellt und es obligt jetzt nur noch der entscheidung des Diensthabenden Abteilungsleiter der ausländerbehörde was kann ich tun ganz wichtig ist auch das ich unbedingt anonym bleiben muss wird den meine anonymität den auch gewahrt DANKE IM VORRAUS
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Mick
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Antwort #1 - 18.07.2005 um 23:25:33
 
Hi,
schicke doch einfach einen detailierten Brief an die ABH (mit
Kopie des Scheidungsurteiles). Dann wird man der Sache schon
nachgehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Janna
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Antwort #2 - 19.07.2005 um 09:02:01
 
Hallo Aiche,

wie Mick schon gesagt hat, schicke einen (anonymen) Brief an die Ausländerbehörde. Du kannst auch von einer Telefonzelle aus anrufen und die Sache erzählen.
Die Behörde ist gehalten, jedem Hinweis nachzugehen, auch wenn er anonym ist.

Auf meiner Homepage http://members.futureprojects.info/Scheinehe  findest Du weitere Anlaufstellen, wo man Dich beraten kann, aber um den Familiennachzug zu verhindern, musst Du es schon der Ausländerbehörde mitteilen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.07.2005 um 10:13:23
 
@mick
Nehmen wir an, das Visum wird verweigert, der Betroffene nimmt sich einen Anwalt, der Anwalt beantragt Akteneinsicht.

Würde dann nicht der Originalbrief samt Scheidungskopie beim Anwalt landen?
Beim einem detaillierten Brief könnte man anhand der Insiderkenntnisse - und eventuell Schrift - wahrscheinlich den Absender erraten, oder?

Oder würde die Akteneinsicht begrenzt?

eishennig
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aiche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.07.2005 um 17:56:47
 
aber was ist wen ich über ein anwalt dise information weiterleite wäre ich als person  denn nicht aufgrund der schweigpflicht zwischen anwalt und mandant  geschützt  ich glaub da müsste man doch meine anonymität wahren oder nicht!!!
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Blaise
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Antwort #5 - 19.07.2005 um 19:49:21
 
Hallo aiche,

jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Situation: sprich Du mit Deinem Onkel und sag ihm die Wahrheit. Auch wenn es unangenehm ist wäre es für den Onkel bestimmt schlimmer, wenn er mal später erfährt, dass Du ihn bei der ABH angeschwärzt hast.

Nix für ungut... :blum

Grüße

Blaise

@Mod: zwar offtopic, lag mir aber auf dem Herzen...sorry :prosst:
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Mick
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Antwort #6 - 19.07.2005 um 20:12:11
 
Zitat:
@mick
Nehmen wir an, das Visum wird verweigert, der Betroffene nimmt sich einen Anwalt, der Anwalt beantragt Akteneinsicht.

Würde dann nicht der Originalbrief samt Scheidungskopie beim Anwalt landen?
Beim einem detaillierten Brief könnte man anhand der Insiderkenntnisse - und eventuell Schrift - wahrscheinlich den Absender erraten, oder?

Oder würde die Akteneinsicht begrenzt?

eishennig


Hi,
begrenzt würde eine Akteneinsicht wohl kaum.
Aber irgendwo muss man sich auch entscheiden,
sich zu outen oder nicht. Ein Restrisiko bleibt
immer. Auch bei einem Anruf, über den ein Akten-
vermerk gefertigt wird, kann man aus Insider-
kenntnissen Rückschlüsse ziehen.
Sekt oder Selters...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #7 - 19.07.2005 um 20:22:36
 
Da bin ich anderer Meinung er würde es nicht Verstehen !!! Er würde mir  die schuld geben er ist nun mal so!!! Lieber Vater Staat als ich!!!!
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Antwort #8 - 19.07.2005 um 20:28:26
 
Hallo,


Zitat:
Er würde mir  die schuld geben er ist nun mal so Lieber Vater Staat als ich!


Bravo. :sauer:
dann doch wohl Selters...

Blaise
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aiche
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Antwort #9 - 19.07.2005 um 21:01:33
 
Nicht das man das jetzt in den falschen Hals krigt, nur würde mein Onkel es nicht verstehen wen seine kleine Nichte dafür verantwortlich wäre  das seine ehe zu bruch gegangen ist ,ich wäre die schuldige für ihn und nimmand sonst  noch nicht einmal die Ehefrau!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :anbet
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Antwort #10 - 20.07.2005 um 09:10:11
 
hallo aiche, wie alt ist denn dein onkel? meinst du nicht, er wird wissen, auf was er sich da eingelassen hat???
vielleicht auch out of topic, aber ich hab da den eindruck, daß die nichte den onkel bevormunden will. oder geht es etwa um das erbe???
ich hab öfter die erfahrung machen müssen, daß potentielle erben zu mir kamen und mich drängen wollten, eine eheschließung nicht vorzunehmen, damit die / der neue partner/in des lieben erbonkels oder von vater oder mutter nicht "das erbe wegschnappt" . ..und das wortwörtlich!!
entweder du sprichtst mit deinem onkel über die sache, daß du schon heimlich ihm nachspioniert hast oder du vergißt es am besten, jeder lebt sein leben selbst.
gruß -lennart-
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aiche
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Antwort #11 - 20.07.2005 um 15:28:03
 
Da muss ich dich Leider Entäschen es geht nicht um ein Erbe oder der Gleichen es geht  mir nur darum  das ich es ungerecht finde das solche Menschen die einen vorgaugelen einen zu lieben und zu ehren etc. aber in Wahrheit nur darauf aus sind jemand als sprungbrett zu benutzen, aber stimmt ich Glaube es ist besser die Augen zu verschlissen und nichts zu  TUN  das IST Ja immer besser !! Bloss nicht einmischen wie du schon sagst leben und leben lasse NICHT WAHR !!!!!!!!!!  :richter
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ktosik
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Antwort #12 - 20.07.2005 um 16:12:54
 
Hallo,

also ich denke, Du solltest Dir ganz genau überlegen bevor Du jemanden eine Scheinehe vorwirfst! Egal, was Du zu wissen glaubst - und dies basiert höchstwahrscheinlich nur auf Tratsch und Klatsch - kannst Du nie 100% sicher sein.

Ausserdem schreibst Du einmal, die Frau wäre verheiratet und dann, dass Du aber ihre Scheidungsurkunde hast...
Es stimmt auch nicht, dass man in Marokko ohne weiteres falsche Urkunden bekommen kann, und jede Urkunde wird so wie später zusätzlich vorlegalisiert.

Dein Onkel ist ein erwachsener Mann, laß ihm doch sein Leben leben!
Gruss
Ktosik
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aiche
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Antwort #13 - 20.07.2005 um 17:18:01
 
Da glaub ich weniger !1.)  die tatsache genügt doch schon wen sie in der heiratsurkunde als ledig aufgeführt ist und nicht  als geschiden  (sie hat nähmlich nie angegeben das sie verheiratet  war ,))oder ist das villeicht das selbe!!!!!2 .)Ich komme selber aus marokk und ich glaube ich kann  es ein bischen beurteilen wie die situation in marokko ist dort Herscht  Vetternwirtschaft  in marroko und glaub mir da krigst du alles für geld sogar ein Richterliches urteil, ich denke mal das ich das in diser hinsicht besser beurteilen kann  !!! und das ist defenetiv kein Vermutung oder Behaptung das ist eine Tasache!! DORT REGIRTT GELD und Conection  und nichts Anderes!!! (Übrigens dieser meinung war auch meine  deutsche Standesbeamtin als ich vor 2 jahren geheiratet habe sie meinete das eine legalisation nicht immer ausage fähig ist  jede verwaltung ist in marokko für sich da kan es mal vor komme das der ein oder ander in der einwohner liste noch nicht mal aufgeführt ist des weiteren  ist die Verwalterische infrastruktur gar nicht mit einender vernetzt da kann jeder heiraten wo es lustig ist und nimand kann es nachvollzihen. wer wiss den schon ob jemand in casablanca oder tanger verheiratet ist wo sollen die den solche informationen  herholen ??????????????? :stampf:
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Antwort #14 - 20.07.2005 um 17:29:28
 
Hallo aischa,

ich finde es zunächst mal -entgegen der herrschenden Meinung hier- völlig in Ordnung wen Du Dich um das Probleem kümmern willst.  Daumen hoch

Im Hinblick auf die Eheschließung Deines Onkels mit einer geschiedenen Frau, ohne dass die Scheidung anerkannt wurde, liegt m.E. zumindest ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Doppelehe im Bereich des Möglichen.

Desweiteren besteht ein Fall, der der zuständigen Verwaltungsbehörde Anlass für eine Eheaufhebungsklage bietet. Versuch doch mal das Ganze in einem vertraulichen Gespräch mit dem Standesamt ins Laufen zu bekommen. Der Standesbeamte ist verpflichtet, solch Verdachtsfälle an den Staatsanwlt weiterzugeben. Das Ermittlungsverfahren wird sicher Anlass dazu bieten, auch den Verdacht der Scheinehenproblematik zu prüfen.

Ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber es ist in jedem Bundesland eine Behörde festgelegt, die das Eheaufhebungsverfahren führt.
Auch hierzu kann Dir Dein Standesamt Näheres sagen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #15 - 20.07.2005 um 22:39:16
 
Danke RonnY!!!!!!!!! WOHN in NRW! :prosst:
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ktosik
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Antwort #16 - 21.07.2005 um 10:03:26
 
Hallo,

ja, das stimmt ich komme nicht aus Marokko, aber mein Freund, der gerade dabei ist, alle Unterlagen für unsere Eheschliessung zu sammeln. Das kostet ihn (und mich) wahnsinnig viel Zeit und Nerven. Und ich verlasse mich darauf, was ER mir sagt: bist Du in der Ortschaft X geboren, musst Du immer dahin fahren, um alle Deine Dokumente zu bekommen, egal ob Du jetzt in Casablanca, Fez oder Tanger lebst. Und ohne Ledigkeitszeugnis kannst Du nicht heiraten.

Vielleicht hast DU die Erfahrungen gemacht dass die Beamten in Marokko käuflich sind, solltest Du dies aber den anderen nicht vorwerfen. Schwarze Schafe unter Beamten gibt es übrigens überall.
Gerade wegen solcher Aussagen wie die Deine stehen die marokkanischen Bürger immer als Verdächtige im Visier der deutschen Behörden und müssen dann alles gegen viel Geld in der Botschaft legalisieren lassen (was auch Deine Tante in spe wird tun müssen).

Freilich kannst Du die Frau anzeigen oä, aber wenn Dein Onkel die Frau wirklich heiraten will, wird er so wie so tun (vielleicht statt Dich zu kümmmern, ob die Frau ganz koscher ist oder nicht, solltest Du die Frage stellen, warum nimmt sich Dein Onkel eine 40 Jahre jüngere Frau?!).

Gruss
Ktosik

Zitat:
Da glaub ich weniger !1.)  die tatsache genügt doch schon wen sie in der heiratsurkunde als ledig aufgeführt ist und nicht  als geschiden  (sie hat nähmlich nie angegeben das sie verheiratet  war ,))oder ist das villeicht das selbe!!!!!2 .)Ich komme selber aus marokk und ich glaube ich kann  es ein bischen beurteilen wie die situation in marokko ist dort Herscht  Vetternwirtschaft  in marroko und glaub mir da krigst du alles für geld sogar ein Richterliches urteil, ich denke mal das ich das in diser hinsicht besser beurteilen kann  !!! und das ist defenetiv kein Vermutung oder Behaptung das ist eine Tasache!! DORT REGIRTT GELD und Conection  und nichts Anderes!!! (Übrigens dieser meinung war auch meine  deutsche Standesbeamtin als ich vor 2 jahren geheiratet habe sie meinete das eine legalisation nicht immer ausage fähig ist  jede verwaltung ist in marokko für sich da kan es mal vor komme das der ein oder ander in der einwohner liste noch nicht mal aufgeführt ist des weiteren  ist die Verwalterische infrastruktur gar nicht mit einender vernetzt da kann jeder heiraten wo es lustig ist und nimand kann es nachvollzihen. wer wiss den schon ob jemand in casablanca oder tanger verheiratet ist wo sollen die den solche informationen  herholen ??????????????? :stampf:

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Antwort #17 - 21.07.2005 um 10:24:32
 
Zitat:
Gerade wegen solcher Aussagen wie die Deine stehen die marokkanischen Bürger immer als Verdächtige im Visier der deutschen Behörden und müssen dann alles gegen viel Geld in der Botschaft legalisieren lassen


Hallo Ktosik,

ich glaube der Vorwurf ist unbegründet, denn die Aussagen Betroffener sind nicht notwendig. Der Verdacht der Käuflichkeit hat sich bei den meisten Behörden schon viel früher erhärtet.

Die Aussagen von aiche "runden" das Bild höchstens noch ab.

@aiche:

Wenn ich das richtig im Kopf habe, bin aber leider im Urlaub und kann es nicht nachlesen, dann sind in NRW die BetReg/ RPen für dieEheaufhebungsklage zuständig. Am einfachsten fragst Du beim Standesamt oder auf Kreisebene mal bei der Standesamtsaufsicht nach.

Laß Dich nicht verunsichern, der Gedanke, was zu unternehmen ist  allemal besser, als einfach nur abzuwarten. Ich freue mich , wenn   die von mir als Volksseuche Nr. 1 empfundene Feigheit nicht überall grassiert  Daumen hoch

Liebe Grüße
Ronny Zwinkernd
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albosa
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Antwort #18 - 21.07.2005 um 13:42:49
 
Hallo, Aiche,
wie schon einmal angeraten, würde auch ich sagen, du solltest mal mit der Ausländerbehörde sprechen.
Aber vorher musst du dir unbedingt über deine Motive im Klaren sein. Hast du nur den einen Wunsch, deinem Onkel helfen zu wollen?

Schreibst du nämlich an Behörden, fassen die das evtl. nicht so auf, wie du das gemeint hattest. Also, sprich mit den Beamten, teile deine Befürchtungen mit.

Präsentiere dich persönlich und vermeide, einen anonymen Brief zu schreiben.
Bei dem Altersunterschied zwischen Onkel und "Braut" werden die Behörden oft von selbst tätig. Kannst du deine Bedenken aber untermauern bei "guten" Motiven, dann erleichterst du die Arbeit der Behörden und ersparst letztendlich auch deinem Onkel
spätere Schwierigkeiten.

Deine Bedenken bei der Sache, der Onkel würde dir zuletzt alles anlasten, kann ich persönlich verstehen. Du kennst aber die Mentalität deines Onkels noch besser.

Und du solltest bedenken, was man hier sagt: Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter.
FG albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.07.2005 um 18:13:41
 
Hallo,
also ich kann dazu schreiben, in Düsseldorf wird noch eine Eidestattliche Versicherung aus Marokko verlangt. Diese wird dort vom dortigen Notar ausgestellt, nach Prüfung der Scheidungspapiere u.s.w. desweitern müssen noch 2 männliche Zeugen dabei sein die bestätigen das Sie nicht mehr verheiratet ist.
Dieses Papier muß dann von der Deutsche Botschaft legaliesiert werden.
Zu dem Thema Scheinehe kann ich nur schreiben, ich selber will eine Frau aus Marokko heiraten die dort geschieden ist.Die Heirat wird in Deutschland stattfinden. Jeder selbst sollte für sich entscheiden ob er das tut oder nicht.
Natürlich gibt es sehr große Unterschiede zwischen Deutschland und Marokko, ich selbst
habe mir diese Unterschiede angeschaut und habe festgestellt das ich dort nicht länger als 3 Wochen (am Stück!) aushalten würde.
Sicherlich die Touri-Zentren sind sehr schön aber nicht das richtige Bild von Marokko.
Meine bedenken waren auch das nach den 3 Jahren Schluß sei, deshalb habe ich viele Marokkanische Freunde mit eingespannt um zu Prüfen ob das alles so der wahrheit entspricht.
Ich hatte Glück und habe mich entschlossen Sie zu Heiraten.
Aber zurück zu deinen Onkel, selbst wenn er dort geheiratet hat (Heiraten dort geht ürigens nur wenn er Moslem ist!!!) hat das Ausländeramt die letztendliche Entscheidung darüber ob Sie nach Deutschland kommt oder nicht.
Wenn die schon den großen Altersunterschied sehen, werden die Abriegeln.
So wie sich das liest hört sich das für mich schon nach einer Scheinehe an,
ich würde mal den Onkel drauf ansprechen ob er sich den folgen bewust ist. (Unterhalt u.s.w.)
Übrigens kein Marokkaner ob Mann oder Frau der es ehrlich meint verläst das eigene Land nur ungerne.
Wenn noch fregen da sich einfach mailen!!
Mfg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #20 - 24.07.2005 um 18:45:11
 
Mit einer anonymen Anzeige bei der ABH oder Botschaft wirst Du nichts erreichen. Man wird den Onkel und seine Frau vorladen, befragen, beide werden alles empört abstreiten, und das war´s weil kein Nachweis geführt werden kann. So lange Du Deinen Onkel nicht davon überzeugen kannst daß er über den Tisch gezogen wurde bzw. gezogen werden soll und er von selber mit der ABH spricht läßt du besser die Finger davon. Ich jedenfalls wäre stinkesauer auf meine Nichte wenn sie mich hinterrücks anschwärzte. Vielleicht ist die Sache ja auch mit Deinem Onkel abgesprochen, soll auch schon vorgekommen sein....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 26.07.2005 um 13:01:31
 
Hallo aiche,

ich finde es völlig normal und verständlich, daß Du Dich im Wissen, daß Dein Onkel belogen und betrogen werden soll und Du die Möglichkeit hast das zu verhindern, nicht einfach entspannt zurücklehnst und dabei zuschaust wie das passiert!!

Das Beste wäre, ihm direkt Deine Informationen zu geben. Oder kannst Du sie ihm anonym zuschicken?

Ansonsten wäre ein Brief mit der Scheidungskopie an die ABH und Botschaft sinnvoll, im jetzigen Stadium besser noch als an das Standesamt. Du solltest Dir nur darüber im Klaren sein - Du schriebst etwas von "nicht harmlos" - daß Dein Onkel das Recht auf Akteneinsicht hat, während Du den Brief schreibst.

Zitat:
Mit einer anonymen Anzeige bei der ABH oder Botschaft wirst Du nichts erreichen. Man wird den Onkel und seine Frau vorladen, befragen, beide werden alles empört abstreiten, und das war´s weil kein Nachweis geführt werden kann.
Wieso, es gibt doch die Scheidungskopie. Und die Ehefrau hat, wenn sie sich bei der Botschaft als ledig statt geschieden angegeben hat, nachweislich falsche Angaben gemacht (§ 95 Abs. 2, Nr. 2 AufenthG).

Viel Glück!
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #22 - 26.07.2005 um 20:27:22
 
hallo thread, der vorwurf der doppelehe kann ja wohl bei vorliegender scheidungs"urkunde"
nicht ziehen-also deswegen würde ich die welt nicht verrückt machen.

zu dem merkmal "ledig" muß man wissen, daß in anderen staaten als in deutschland der begriff l"nicht verheiratet" nicht so auseinanderdividiert wird wie bei uns in ledig, geschieden oder verwitwet....
ich denke, daß die frau keine falschen angaben gemacht hat , vielleicht hat der übersetzer etwas seiner phantasie freien lauf gelassen....

vielen dank an brickbat für die realistische einschätzung der lage.

wenn aiche wirklich so viel daran liegt , empfundene ungerechtigkeiten zu bekämpfen, sollte sie vielleicht in den polizeidienst eintreten oder eine privatdetektivin werden.

gruß -lennart-
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 26.07.2005 um 21:02:07
 
Zitat:
wenn aiche wirklich so viel daran liegt , empfundene ungerechtigkeiten zu bekämpfen, sollte sie vielleicht in den polizeidienst eintreten oder eine privatdetektivin werden.

Ich bitte darum, solche persönlichen "Wertungen" hier zu unterlassen
und ggf. aus Messageebene zu verlagern und sich auf Sachaussagen zu
beschränken.

Danke
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ronny
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Antwort #24 - 27.07.2005 um 07:33:30
 
Zitat:
der vorwurf der doppelehe kann ja wohl bei vorliegender scheidungs"urkunde" 
nicht ziehen-also deswegen würde ich die welt nicht verrückt machen. 


Hallo lennart,

zumindest strafrechtlich liegt zunächst mal dieser Verdacht nahe, was daraus wird ist eine andere Frage. Und im Falle der Nichtanerkennung der Scheidung würde ich zumindest ein Verfahren nach den §§ 1313 BGB einleiten wollen.

Jede Scheidung im Ausland bedarf zu ihrer Geltendmachung der Anerkennung nach Art. 7 FamRÄndG, daran ändert auch die nichtdeutsche Staatsangehörigkeit nichts.

Und btw, wenn wir schon bei unterschiedlichen Begriffsdefinitionen sind:

Nicht alles wofür eine Scheidungsurkunde ausgestellt wurde, entspricht in seinen Rechtswirkungen denen einer tatsächlichen Eheauflösung nach deutschem Recht, oder.?

Will damit sagen dass ich mir aus der Ferne nicht erlauben will, das in irgendeiner Form zu werten, was da als Urkunde vorliegt. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



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